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   EuGH, 24.06.2008 - C-327/07 P   

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https://dejure.org/2008,37710
EuGH, 24.06.2008 - C-327/07 P (https://dejure.org/2008,37710)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.2008 - C-327/07 P (https://dejure.org/2008,37710)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - C-327/07 P (https://dejure.org/2008,37710)
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07

    Papierfabrik August Koehler / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind die Rechtsmittel dreier Hersteller von Selbstdurchschreibepapier, nämlich der Papierfabrik August Koehler AG (C-322/07 P, im Folgenden: Koehler), der Bolloré SA (C-327/07 P, im Folgenden: Bolloré) und der Dístribuidora Vizcaína de Papeles, SL (C-338/07 P, im Folgenden: Divipa), gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. April 2007 in der Rechtssache Bolloré u. a./Kommission.(2).

    In der Rechtssache C-338/07 P beantragt Divipa, das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären, das angefochtene Urteil ganz oder teilweise aufzuheben und in der Sache selbst zu entscheiden oder die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen, die in der streitigen Entscheidung festgesetzte Geldbuße aufzuheben oder herabzusetzen und der Kommission die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und dem Gerichtshof aufzuerlegen.

    In den Rechtssachen C-322/07 P und C-338/07 P beantragt die Kommission, das Rechtsmittel zurückzuweisen und den Rechtsmittelführerinnen die Verfahrenskosten aufzuerlegen.

    C - Die Rechtsmittelgründe von Divipa (C-338/07 P).

    Die in den Rechtssachen Papierfabrik August Koehler/Kommission (C-322/07 P) und Distribuidora Vizcaína de Papeles/Kommission (C-338/07 P) eingelegten Rechtsmittel werden zurückgewiesen.

    In den Rechtssachen C-322/07 P und C-338/07 P werden die Papierfabrik August Koehler AG und die Distribuidora Vizcaína de Papeles, SL, verurteilt, ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu tragen.

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