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   EuGH, 25.09.1985 - 71/84, 72/84   

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https://dejure.org/1985,3299
EuGH, 25.09.1985 - 71/84, 72/84 (https://dejure.org/1985,3299)
EuGH, Entscheidung vom 25.09.1985 - 71/84, 72/84 (https://dejure.org/1985,3299)
EuGH, Entscheidung vom 25. September 1985 - 71/84, 72/84 (https://dejure.org/1985,3299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Surcouf und Vidou / EEC

    1 . AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - VORAUSSETZUNGEN - RECHTSETZUNGSAKT , DER WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VORAUSSETZT - HINREICHEND SCHWER WIEGENDE VERLETZUNG EINER HÖHERRANGIGEN RECHTSNORM

  • EU-Kommission

    Surcouf und Vidou / EEC

  • Wolters Kluwer

    Außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaft ; Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen für Schweinefleisch ; Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 7; ; EWG-Vertrag Art. 39; ; VO (EWG) Nr. 974/71 Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. AUSSERVERTRAGLICHE HAFTUNG - VORAUSSETZUNGEN - RECHTSETZUNGSAKT , DER WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ENTSCHEIDUNGEN VORAUSSETZT - HINREICHEND SCHWER WIEGENDE VERLETZUNG EINER HÖHERRANGIGEN RECHTSNORM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung der Gemeinschaft nach Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag; Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden; Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.09.1985 - 71/84
    Was die erste dieser Voraussetzungen angeht, so hat der Gerichtshof, insbesondere in seinem Urteil vom 25. Mai 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77 (HNL u. a./Rat und Kommission - Slg. 1978, 1209), präzisiert, daß die Haftung der Gemeinschaft für einen aufgrund eines Rechtsetzungsakts, dessen Erlaß wirtschaftspolitische Entscheidungen voraussetzt, entstandenen Schaden nur durch eine hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen, die einzelnen schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann.
  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.09.1985 - 71/84
    9 Vor der Untersuchung der Begründetheit der klägerischen Anträge ist darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung (siehe insbesondere das Urteil vom 17. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 197 bis 200, 243, 245 und 247/80 - Ludwigshafener Walzmühle u. a./Rat und Kommission - Slg. 1981, 3211) für die Auslösung der Haftung der Gemeinschaft nach Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag ein Tatbestand erfüllt sein muß, dessen Merkmale die Rechtswidrigkeit des den Organen zur Last gelegten Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden sind.
  • EuGH, 11.07.1978 - 6/78

    Union française de céréales / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 25.09.1985 - 71/84
    41 Was die Beitrittsausgleichsbeträge angeht, so bestand ihre Funktion, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1978 in der Rechtssache 6/78 (Union fran- çaise de céréales - Sig. 1978, 1675) hervorgehoben hat, darin, den Unterschied auszugleichen, der während der Übergangszeit zwischen den für die neuen Mitgliedstaaten festgesetzten Preisen und den gemeinsamen Preisen fortbestehen konnte, wobei diesen Staaten der Übergang von ihrem alten Status als Drittstaaten zu ihrem neuen Status als Mitgliedstaaten erleichtert wurde.
  • EuGH, 21.02.1979 - 113/78

    Schouten

    Auszug aus EuGH, 25.09.1985 - 71/84
    Wie nämlich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Februar 1979 in der Rechtssache 113/78 (Schouten - Sig. 1979, 695) klargestellt hat, bezweckt die Agrarabschöpfung, den Unterschied zwischen dem Weltmarktpreis und dem höheren Gemeinschaftspreis auszugleichen, um den Gemeinschaftsmarkt zu schützen und zu stabilisieren, indem verhindert wird, daß sich die Schwankungen der Weltmarktpreise innerhalb der Gemeinschaft auswirken.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 10/85

    Milac GmbH, Groß- und Außenhandel gegen Hauptzollamt Lörrach. -

    - Urteil vom 25. September 1985 in den verbundenen Rechtssachen 71 und 72/84, R. Surcouf und J. Vidou/Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Slg. 1985, 2925.
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