Rechtsprechung
EuGH, 26.11.2015 - C-487/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Total Waste Recycling
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verbringung -Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Verbringung innerhalb der Europäischen Union - Anderer Eingangsort als in der Notifizierung und der vorherigen Zustimmung vorgesehen - Erhebliche Änderung der Einzelheiten der ...
- Europäischer Gerichtshof
Total Waste Recycling
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verbringung - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Verbringung innerhalb der Europäischen Union - Anderer Eingangsort als in der Notifizierung und in der vorherigen Zustimmung vorgesehen - Erhebliche Änderung der Einzelheiten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Total Waste Recycling
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Verbringung - Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Verbringung innerhalb der Europäischen Union - Anderer Eingangsort als in der Notifizierung und in der vorherigen Zustimmung vorgesehen - Erhebliche Änderung der Einzelheiten ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Wird zitiert von ... (3)
- AG Kehl, 10.11.2017 - 9 Cs 301 Js 6684/14
Transport von gefährlichen Abfällen ohne Genehmigung
43Urteil vom 26.11.2015, Total Waste Recycling, C-187/04, ECLI:EU:C:2015:780Urteil vom 26.11.2015, Total Waste Recycling, C-187/04, ECLI:EU:C:2015:780 Dabei machte er deutlich, dass der Tatbestand erfüllt ist, wenn Abweichung vom Inhalt der Formulare erhebliche Änderungen im Sinne des Art. 17 Abs. 1 Abfallverbrings-VO darstellen.43) Urteil vom 26.11.2015, Total Waste Recycling, C-187/04, ECLI:EU:C:2015:780.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15
Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer …
61 - Urteil vom 26. November 2015, Total Waste Recycling (C-487/14, EU:C:2015:780, Rn. 52). - EuGH, 16.05.2019 - C-689/17
Conti 11. Container Schiffahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
Insbesondere geht aus Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit dem 14. Erwägungsgrund dieser Verordnung hervor, dass die Verbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen und von zur Verwertung bestimmten gefährlichen Abfällen zwischen Mitgliedstaaten den zuständigen Behörden zuvor schriftlich notifiziert werden muss, damit diese die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen treffen können (Urteil vom 26. November 2015, Total Waste Recycling, C-487/14, EU:C:2015:780, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).