Rechtsprechung
EuGH, 27.04.2017 - C-202/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Kommission / Griechenland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Abfallbewirtschaftung - Richtlinien 2008/98/EG und 1999/31/EG - Abfalldeponie von Temploni (Griechenland)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission / Griechenland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Abfallbewirtschaftung - Richtlinien 2008/98/EG und 1999/31/EG - Abfalldeponie von Temploni (Griechenland)
Wird zitiert von ...
- EuGH, 26.06.2019 - C-729/17
Kommission/ Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 …
Zur Bestimmung des Umfangs der vorliegenden Vertragsverletzungsklage ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2017, Kommission/Griechenland, C-202/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:318, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).