Rechtsprechung
EuGH, 28.03.1985 - 2/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Italien
VERKEHR - STRASSENVERKEHR - KOMBINIERTER GÜTERVERKEHR SCHIENE/STRASSE - DURCHFAHRT DURCH EIN DRITTLAND - ENTLADUNG DES STRASSENFAHRZEUGS IN EINEM BAHNHOF DES DRITTLANDES - ANWENDUNG DER RICHTLINIE 75/130 - VORAUSSETZUNGEN
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Verstoß der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 75/130/EWG durch das Verlangen einer Beförderungsgenehmigung für in Deutschland zugelassene und auf dem Weg nach Italien mit der Eisenbahn beförderte Kraftfahrzeuge; Anwendbarkeit der ...
- Judicialis
Richtlinie 75/130/EWG Art. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 75/130/EWG Art. 2
VERKEHR - STRASSENVERKEHR - KOMBINIERTER GÜTERVERKEHR SCHIENE/STRASSE - DURCHFAHRT DURCH EIN DRITTLAND - ENTLADUNG DES STRASSENFAHRZEUGS IN EINEM BAHNHOF DES DRITTLANDES - ANWENDUNG DER RICHTLINIE 75/130 - VORAUSSETZUNGEN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kombinierter Güterverkehr Schiene/Straße - Entladebahnhof in einem Drittland.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.1985 - 2/84
- EuGH, 28.03.1985 - 2/84
Wird zitiert von ... (4)
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1987 - 154/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Insoweit ergibt sich ausgehend von der Lösung, die Sie in Ihrem Urteil in der Rechtssache 2/84 5für den Fall von Bescheinigungen einer Verwaltungsstelle eines Drittlandes erarbeitet haben, daß in derartigen Fällen die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erst recht dazu führen muß, daß zumindest die Richtigkeit der für dasselbe Fahrzeug in dem anderen Mitgliedstaat bereits ausgestellten Kontrollbescheinigungen gegenseitig anerkannt wird 6.16. Für die anderen mit der italienischen Regelung eingeführten Voraussetzungen ergibt sich die Unverhältnismäßigkeit bereits daraus, daß dem Mitgliedstaat eine andere Kontrollmöglichkeit zur Verfügung steht.IV - Antrag 18. Ich schlage Ihnen deshalb vor, - festzustellen, daß die Italienische Republik dadurch, daß sie 4 - Urteil in der Rechtssache 8/74, a. a. O., Randnr. 6.5 - Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 2/84, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1985, 1127, 1131, 1135, Randnr. 18.
- EuGH, 07.05.1991 - C-45/89
Kommission / Italien
7 Wie der Gerichtshof schon in dem Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 2/84 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1127, Randnr. 16) entschieden hat, wird der kombinierte Beförderungsvorgang von seinem Ausgangspunkt bis zum Ziel als Einheit angesehen. - Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1991 - C-45/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
1) festzustellen, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 75 / J30 / EWG des Rates vom 17. Februar 1975 über die Fest- 8 - Urteil vom 28. März 1985 .n der Rechtssache 2/84, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1127. - Generalanwalt beim EuGH, 04.11.1986 - 93/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 2/84 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1985, 1127).