Rechtsprechung
   EuGH, 30.09.1975 - 89/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1053
EuGH, 30.09.1975 - 89/74 (https://dejure.org/1975,1053)
EuGH, Entscheidung vom 30.09.1975 - 89/74 (https://dejure.org/1975,1053)
EuGH, Entscheidung vom 30. September 1975 - 89/74 (https://dejure.org/1975,1053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Arnaud

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30; VERORDNUNGEN NR . 816/70, 817/70 DES RATES; VERORDNUNG NR . 1539/71 DER KOMMISSION
    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - EINFUHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - NATIONALE KONTROLLE - ÜBERALKOHOLISIERUNG - VERMUTUNG - ANALYSEMETHODE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Arnaud

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bestimmung einer Überalkoholisierung von Wein durch einen Mitgliedsstaat; Voraussetzungen der Zulässigkeit der gesetzlichen Vermutung einer Überalkoholisierung als nationales Kontrollinstrument; Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Alkohols zum ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bestimmung einer Überalkoholisierung von Wein durch einen Mitgliedsstaat; Voraussetzungen der Zulässigkeit der gesetzlichen Vermutung einer Überalkoholisierung als nationales Kontrollinstrument; Maßgeblichkeit des Verhältnisses des Alkohols zum ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; Verordnung Nr. 816/70; ; Verordnung Nr. 817/70; ; Verordnung Nr. 1539/71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - EINFUHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - NATIONALE KONTROLLE - ÜBERALKOHOLISIERUNG - VERMUTUNG - ANALYSEMETHODE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGH Bayern, 12.02.1976 - 19/75

    Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt; Unterbrechung einer ehrengerichtlichen

    Auszug aus EuGH, 30.09.1975 - 89/74
    URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 30. SEPTEMBER 1975 1 Procureur Général bei der Cour d'Appel Bordeaux gegen Robert Jean Arnaud und andere (Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt von der Cour d'Appel Bordeaux) "Vermutung dér Überalkoholisierung von Wein" Verbundene Rechtssachen 89/74, 18 und 19/75 Leitsätze.

    In den verbundenen Rechtssachen 89/74, 18 und 19/75 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von der Cour d'Appel Bordeaux in den vor dieser anhängigen Strafverfahren PPROCUREUR GÉNÉRAL BEI DER COUR D'APPEL Bordeaux gegen.

    (Rechtssache 19/75), vorgelegten Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung bestimmter Vorschriften der Verordnung Nr. 816/70 des Rates vom 28. April 1970 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein (ABl. L 99, S. 1), der Verordnung Nr. 817/70 des Rates vom 28. April 1970 zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (ABl. L 99, S. 20) und der Verordnung Nr. 1539/71 der Kommission vom 19. Juli 1971 zur Bestimmung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor (ABl. L 163, S. 41) hinsichtlich einer im französischen Recht bestehenden gesetzlichen Vermutung der Überalkoholisierung erläßt.

    Die Vorlageurteile sind am 7. November 1974 (Rechtssache 89/74) und am 11. Februar 1975 (Rechtssachen 18 und 19/75) bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Der Gerichtshof hat durch Beschluß vom 26. Februar 1975 auf Bericht des Berichterstatters nach Anhörung des Generalanwalts die Rechtssachen 18 und 19/75 zu gemeinsamer schriftlicher Verhandlung und durch Beschluß vom 28. Mai 1975 alle drei Rechtssachen zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.

    Entscheidungsgründe 1 Die Cour d'Appel Bordeaux hat mit Urteilen vom 22. Mai 1974, beim Gerichtshof eingegangen am 7. November 1974 (Rechtssache 89/74) und am 11. Februar 1975 (Rechtssachen 18 und 19/75), gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag einige Fragen nach der Auslegung der Verordnungen Nr. 816/70 und 817/70 des Rates vom 28. April 1970 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein (ABl. L 99, S. 1) und zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (ABl. L 99, S. 20) sowie der Verordnung Nr. 1539/71 der Kommission vom 19. Juli 1971 zur Bestimmung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor (ABl. L 163, S. 41) vorgelegt.

  • EuGH, 30.09.1975 - 18/75

    Möglichkeit der Bestimmung einer Überalkoholisierung von Wein durch einen

    Auszug aus EuGH, 30.09.1975 - 89/74
    (Rechtssache 18/75), 3. ROGER GALLET, wohnhaft in Capian, Gironde, Angeklagter, ferner beteiligt:.
  • EuGH, 04.07.1979 - 7/79

    Gallet

    Sie verweist auf die Entscheidungsformeln der Urteile vom 30. September 1975 in den verbundenen Rechtssachen 89/74, 18 und 19/75 (Procureur général Bordeaux/Arnaud, Slg. 1975, 1023) und vom 9. Dezember 1975 in der Rechtssache 64/75 (Procureur général Lyon/Mommessin, Slg. 1975, 1599).

    Der Vertreter des Klägers des Ausgangsverfahrens hat auf die rechtlichen Schwierigkeiten hingewiesen, mit denen es der Kläger zu tun gehabt habe und noch zu tun habe, und sodann im wesentlichen geltend gemacht, die Urteile des Gerichtshofes vom 30. September 1975 in den verbundenen Rechssachen 89/74, 18 und 19/75, Arnaud, und vom 9. Dezember 1975 in der Rechtssache 64/75, Mommessin, könnten in der vorliegenden Rechtssache nicht als Präjudizien herangezogen werden.

    6 Der Gerichtshof hat bereits (in seinen Urteilen vom 30. September 1975 in den verbundenen Rechtssachen 89/74, 18 und 19/75, Procureur général bei der Cour d'appel Bordeaux/Arnaud, Raby und Gallet, Slg. 1975, 1023, und in den verbundenen Rechtssachen 10 bis 14/75, Procureur de la République bei der Cour d'appel Aix-en-Provence/Lahaille u. a., Slg. 1975, 1053, sowie vom 9. Dezember 1975 in der Rechtssache 64/75, Procureur général bei der Cour d'appel Lyon/Mommessin u. a., Slg. 1975, 1599) entschieden, daß bei der Handhabung einer gesetzlichen Vermutung der Uberalkoholisierung in Anknüpfung an das Verhältnis des Alkohols zum reduzierten Trockenextrakt - wie sie in Artikel 8 des französischen Code du vin aufgestellt ist - die 100°-Methode angewandt werden darf.

  • EuGH, 05.06.1997 - C-105/94

    Celestini / Saar-Sektkellerei Faber

    33 Daher wären die in Artikel 3 der Verordnung Nr. 2048/89 genannten Kontrollmaßnahmen unzulässig, wenn ihre Anwendung geeignet wäre, Weine aus anderen Mitgliedstaaten zu benachteiligen, und damit eine durch Artikel 30 des Vertrages verbotene Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung darstellen würde (vgl. Urteil vom 30. September 1975 in den Rechtssachen 89/74, 18/75 und 19/75, Arnaud u. a., Slg. 1975, 1023, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-105/94

    Ditta Angelo Celestini gegen Saar-Sektkellerei Faber GmbH & Co. KG. - Gemeinsame

    (49) - Vgl. verbundene Rechtssachen 89/74, 18/75 und 19/75 (Slg. 1975, 1023, 1040).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1980 - 3/80

    Milchfutter GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Gronau. - Währungsausgleichsbeträge

    In dem Urteil der Rechtssache 3/71 (Urteil vom 17. Juni 1971, Gebrüder Bagusat/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1971, 577) und den Urteilen, die zu der Vermutung der Überalkoholisierung von Wein ergangen sind (vgl. die Urteile vom 30. September 1975 in den verbundenen Rechtssachen 89/74, 18 und 19/75, Procureur général bei der Cour d'Appel Bordeaux/Robert-Jean Arnaud u. a., Slg. 1975, 1023; verbundene Rechtssachen 10-14/75, Procureur de la République bei der Cour d'Appel Aix-en-Provence und Fédération nationale des producteurs de vins de table et vins de pays/ Paul Louis Lahaille u. a., Slg. 1975, 1053; Urteil vom 9. Dezember 1975 in der Rechtssache 64/75, Procureur géné- ral bei der Cour d'Appel Lyon/Henri Mommessin u. a., Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1983 - 202/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - Freier

    Die italienische Regierung, die dem Verfahren als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der französischen Regierung beigetreten ist, weist darauf hin, daß der Gerichtshof im Jahr 1975 eine lediglich von dem einführenden Land zugelassene gesetzliche Vermutung in bezug auf die Anreicherung von Wein als rechtmäßig erachtet habe: Die Staaten - so der Gerichtshof - seien verpflichtet, wirksame Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Regeln des Gemeinschaftsrechts über die Anreicherung, die Säuerung und die Entsäuerung von Wein zu gewährleisten, es stehe ihnen aber frei, "die Methoden zu wählen, die sie insoweit für geeignet halten" (Urteile vom 30.9. 1975 in den verbundenen Rechtssachen 89/74 und 18 und 19/75, Arnaud, sowie in den verbundenen Rechtssachen 10 bis 14/75, Lahaille, Slg. 1975, 1023, 1053).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1979 - 7/79

    Gallet gegen Ministre de l'agriculture. - Méthode zur Kontrolle des

    Vor allem ist - wie es die Kommission getan hat - an die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu erinnern, nämlich die Urteile der Rechtssachen 89/74, 18 und 19/75 (Procureur général Bordeaux/Robert Jean Arnaud und andere, Urteil vom 30. September 1975, Slg. 1975, 1023) sowie 64/75 (Procureur général Lyon/Henri Mommessin und andere, Urteil vom 9. Dezember 1975, Slg. 1975, 1599).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1976 - 104/75
    Die Anwendung eines Systems von Vermutungen - und daraus besteht das niederländische System letzten Endes -, die weder rechtlich noch tatsächlich für inländische wie für eingeführte Erzeugnisse in dem gleichen Maße und unter den gleichen Voraussetzungen entkräftet werden können, ist bereits im Urteil des Gerichtshofes vom 30. September 1975 (verbundene Rechtssachen 89/74 und 18 und 19/75 - Arnaud -) abgelehnt worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht