Rechtsprechung
EuGH - C-110/92 |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Deutschland / Kommission
Wird zitiert von ...
- EuG, 13.09.1995 - T-244/93
Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines …
6 Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Klageschrift, die am 6. April 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, eine unter der Nummer C-110/92 eingetragene Klage erhoben, mit der sie die Nichtigerklärung der Artikel 2 und 3 der Entscheidung TWD III beantragt.8 Mit Beschluß vom 12. März 1993 sind die Rechtssachen C-161/91 (betreffend die Entscheidung TWD II) und C-110/92 und C-220/92 (betreffend die Entscheidung TWD III) zu gemeinsamem mündlichem Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.
9 In Anwendung des Beschlusses 93/350/Euratom, EGKS, EWG des Rates vom 8. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (…ABl. L 144, S. 21) hat der Gerichtshof mit Beschluß vom 15. September 1993 die Verbindung der Rechtssache C-110/92 (Deutschland/Kommission) mit den Rechtssachen C-161/91 und C-220/92 (TWD/Kommission) aufgehoben und mit Beschluß vom 27. September 1993 die verbundenen Rechtssachen C-161/91 und C-220/92 an das Gericht verwiesen.
10 Mit Beschluß vom 13. Dezember 1993 hat der Gerichtshof gemäß Artikel 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes das Verfahren in der Rechtssache C-110/92 bis zum Erlaß der Entscheidung des Gerichts in den verbundenen Rechtssachen T-244/93 und T-486/93 ausgesetzt.