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   EuGH - C-440/23   

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EuGH - C-440/23 (https://dejure.org/9999,145542)
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23

    Bei unerlaubten Sportwetten verwettete Einsätze können zurückverlangt werden

    Die Vorlagefragen in dem Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta (Rechtssache C-440/23) betreffen die Vereinbarkeit der Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 zu Online-Casino-Glücksspielen und (Zweit-)Lotterien mit dem Unionsrecht, nicht aber die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag 2012 zu Sportwetten.
  • BGH, 10.01.2024 - I ZR 53/23

    Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen: Aussetzung bis

    EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt.
  • OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23

    Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter von unerlaubten

    Ebensowenig ist eine Aussetzung des Verfahrens geboten im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court, First Hall Courts of Justice, Malta vom 11.07.2023 - 95/2023/GM gemäß Art. 267 AEUV, die Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens C-440/23 ist.

    Insbesondere ist das Vorabentscheidungsverfahren C-440/23 jedenfalls insoweit nicht präjudiziell für den hiesigen Rechtsstreit, als die Vorlagefragen u.a. zugrunde legen, dass im Gesetzgebungsverfahren keine wissenschaftlichen Belege für spezifische Gefahren der Online-Casinospiele vorgelegt worden seien.

    Dies gilt auch, soweit der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10.01.2024 - I ZR 53/23 (Vorinstanz: OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2023 - I-21 U 116/21, juris) ein Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt hat.

  • OLG Bamberg, 27.02.2024 - 10 U 22/23

    Rückzahlung von Glücksspieleinsätzen, Online-Glücksspiele, Schutzgesetz, private

    Der Antrag der Beklagten vom 30.01.2024 "den Rechtsstreit bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsverfahrens des Europäischen Gerichtshofs, Az. C-440/23 gemäß § 148 ZPO analog auszusetzen" wird abgelehnt.

    Der Antrag der Beklagten vom 30.01.2024 "den Rechtsstreit bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsverfahrens des Europäischen Gerichtshofs, Az. C-440/23 gemäß § 148 ZPO analog auszusetzen" ist abzulehnen.

  • OLG Brandenburg, 16.10.2023 - 2 U 36/22

    Erfolgreiche Klage gegen Online-Casino auf Rückzahlung von 60.595,95 EUR

    Sie verweist ferner auf das unter dem Aktenzeichen C-440/23 beim Europäischen Gerichtshof anhängige Verfahren nach Art. 267 AEUV und beantragt mit näherer Begründung, den vorliegenden Rechtsstreit bis zur Erledigung jenes Verfahrens auszusetzen.

    Aus diesem Grund ist auch der Antrag der Beklagten abzulehnen, die Verhandlung analog § 148 ZPO bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsverfahrens des Europäischen Gerichtshofs Az. C-440/23 auszusetzen.

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 14/23
    Das Verfahren sei zudem im Hinblick auf das Vorabentscheidungsverfahren des EuGH (C-440/23) gemäß § 148 ZPO analog auszusetzen.
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2023 - 19 U 7/23

    Zur Nichtigkeit von ab dem 01.07.2021 geschlossenen Verträgen über

    Das Verfahren sei zudem im Hinblick auf das Vorabentscheidungsverfahren des EuGH (C-440/23) gemäß § 148 ZPO analog auszusetzen.
  • OLG Jena, 17.10.2023 - 7 U 1091/22

    Rückforderung verlorener Online-Glücksspieleinsätze wegen fehlender Konzession

    Mit Schriftsatz vom 11.08.2023 meint die Beklagte, das Verfahren sei in Hinblick auf ein Vorabentscheidungsverfahren aufgrund Vorlage nach Art. 267 AEUV durch den Civil Court, First Hall Courts of Justice, Malta, vom 11.07.2023 an den EuGH (C-440/23) auszusetzen, da die dortigen Vorlagefragen zur deutschen Glücksspielregulierung auch zu klärende Rechtsfragen in dem vorliegenden Rechtstreit beträfen.

    Der Senat sieht auch auf den Antrag der Beklagten keinen Anlass, das Verfahren in Hinblick auf das von der Beklagten angeführte Vorlageverfahren bei dem EuGH nach § 148 ZPO (analog) auszusetzen, da mit den durch den Civil Court, First Hall Courts of Justice, Malta, vom 11.07.2023 an den EuGH (C-440/23) angebrachten Vorlagefragen zur deutschen Glücksspielregulierung keine entscheidungserheblichen Fragen zur Auslegung des Unionsrechts aufgeworfen werden, die nicht bereits durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt oder nicht zweifelsfrei zu beantworten sind.

  • LG Erfurt, 02.05.2024 - 8 O 392/23
    Bekanntlich hat ein maltesisches Gericht, das Prim'Awla tal-Qorti ?ivili (Malta), im Juli 2023 die deutsche Rechtslage in dem Vorabentscheidungsverfahren C-440/23 auf den unionsrechtlichen Prüfstand gestellt.

    Der Bundesgerichtshof hat mit - nicht begründetem - Beschluss vom 10. Januar 2024 ein Revisionsverfahren (Az. I ZR 53/23) bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union in diesem Vorabentscheidungsverfahren ausgesetzt: "Das Verfahren I ZR 53/23 ist bis zu einer Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt.".

  • OLG Köln, 15.03.2024 - 19 W 18/24
    Nach erfolgter Anhörung der Parteien hat das Landgericht mit Beschluss vom 15.02.2024 (Bl. 40 f. LGeA) das Verfahren gemäß § 148 ZPO analog bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-440/23 ausgesetzt.
  • OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23

    Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen und Sportwetten

  • OLG Köln, 23.01.2024 - 19 W 1/24
  • LG Heidelberg, 07.12.2023 - 5 O 5/23
  • LG Lübeck, 15.02.2024 - 15 O 134/22
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