Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerpflicht einer Briefkastenfirma; Abzugsverfahren und Nullregelung; Untaugliches Beweisangebot; Abgrenzung des Nullbescheids vom Aufhebungsbescheid
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuerpflicht einer Briefkastenfirma - Abzugsverfahren und Nullregelung - Untaugliches Beweisangebot - Abgrenzung des Nullbescheids vom Aufhebungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren nach § 18 Abs. 8 Umsatzsteuergesetz (UStG) i.d.F. 1980; Bestimmung des Begriffs der Ansässigkeit für ein zu besteuerndes Unternehmen mit einem Sitz auch in Frankreich unter richtlinienkonformer ...
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
- BFH, 23.11.2010 - XI B 67/09
- BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (123)
- BFH, 31.01.2002 - V B 108/01
Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
aaa) Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer müssen grundsätzlich identisch sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Januar 2001 V B 108/01, BStBl II 2004, 622, mit weiteren Nachweisen;… BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 V R 22/02, BFH/NV 2004, 233).Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt deshalb grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2004, 622, mit weiteren Nachweisen).
Tritt deshalb jemand im Rechtsverkehr im eigenen Namen, aber für Rechnung eines anderen auf, der aus welchen Gründen auch immer nicht selbst als berechtigter bzw. verpflichteter Vertragspartner in Erscheinung treten will, ist zivilrechtlich grundsätzlich nur der "Strohmann" aus dem Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet; dementsprechend sind auch dem sog. Strohmann die Leistungen zuzurechnen, die der sog. Hintermann berechtigterweise im Namen des Strohmanns tatsächlich ausgeführt hat (ausführlich BFH-Beschluss in BStBl II 2004, 622, mit weiteren Nachweisen).
Unbeachtlich ist das "vorgeschobene" Strohmanngeschäft -zivilrechtlich und umsatzsteuerrechtlich (vgl. auch § 41 Abs. 2 AO 1977)- allerdings dann, wenn es nur zum Schein abgeschlossen worden ist, d.h. wenn die Vertragsparteien -der Strohmann und der Dritte (hier der Leistungsempfänger)- einverständlich oder stillschweigend davon ausgehen, dass die Rechtswirkungen des Geschäftes gerade nicht zwischen ihnen, sondern zwischen dem Dritten und dem Hintermann eintreten sollen (ausführlich BFH-Beschluss in BStBl II 2004, 622, mit weiteren Nachweisen;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2003 V B 111/02, BFH/NV 2004, 235).
Die Vertragspartner des Vertrages über die Durchführung der erforderlichen Erdarbeiten im Werk Y sind ersichtlich davon ausgegangen, dass die Leistungsbeziehungen zwischen der O-GmbH und der Klägerin bestanden und nicht -soweit es die hier in Rede stehenden Bauleistungen angeht- mit der N-ARGE (Hinweis BFH-Beschluss in BStBl II 2004, 622, mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 13.11.1985 - I R 7/85
Behandlung von Provisionsüberweisungen auf das Konto bei einer schweizerischen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Die Annahme, dass die Klägerin einheitliche Bauleistungen im Inland gegenüber der O-GmbH bzw. der KB-ARGE ausgeführt hat, steht demzufolge auch in Übereinstimmung mit dem allgemein anzuwendenden Prozessgrundsatz, dass der Steuerpflichtige an der Aufklärung des Prozessstoffes mitzuwirken hat, und dass die Aufklärung eines in der Sphäre des Steuerpflichtigen liegenden Sachverhalts dessen Aufgabe ist, weshalb ihn der Nachteil treffen muss , wenn ein solcher Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden kann (BFH-Urteil vom 13. November 1985 I R 7/85, BFH/NV 1986, 638 zu 3. c).Die Annahme des erkennenden Senats, dass die Klägerin als Leistende zu beurteilen ist, folgt dem Grundsatz, dass die Aufklärung eines in der Sphäre des Steuerpflichtigen liegenden Sachverhalts dessen Aufgabe ist, weshalb ihn der Rechtsnachteil zu treffen hat, wenn ein solcher Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden kann (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 638, zu 3.c).
Die Annahme, dass die Klägerin keine Abrechnungen ohne gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer über die streitbefangenen Leistungen in den Verkehr gebracht hat, beruht auf dem Grundsatz, dass die Aufklärung eines in der Sphäre des Steuerpflichtigen liegenden Sachverhalts dessen Aufgabe ist, weshalb ihn der Rechtsnachteil zu treffen hat, wenn ein solcher Sachverhalt deshalb, weil der Steuerpflichtige trotz Aufforderung durch das Finanzgericht nicht in zumutbarer Weise seinen Mitwirkungspflichten nachkommt, nicht restlos aufgeklärt werden kann (BFH- Urteil in BFH/NV 1986, 638, zu 3.c).
Im Übrigen berücksichtigt diese Annahme auch den Grundsatz, dass die Aufklärung eines in der Sphäre der Klägerin liegenden Sachverhalts deren Aufgabe ist und sie ihren diesbezüglichen Mitwirkungspflichten bei der Sachverhaltsaufklärung nicht nachgekommen ist (z.B. nicht sämtliche Vereinbarungen mit den Leistungsempfängern, den gesamten Schriftverkehr mit den Leistungsempfängern und Nachweise zu den vorgenommenen Zahlungen vorgelegt hat) und deshalb der entscheidungserhebliche Sachverhalt nicht restlos aufgeklärt werden konnte (BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 638, zu 3. c; Heuermann in: Die steuerliche Betriebsprüfung -StBP- 2005, 371, mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 22.04.1986 - VIII R 171/83
Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen einer GmbH - Nachträgliche …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Ein bloßes Untätigbleiben einer Finanzbehörde reicht in der Regel nicht aus, um einen Steueranspruch als verwirkt anzusehen; denn die zeitliche Grenze für die Festsetzung eines Steueranspruchs hat der Gesetzgeber in den Vorschriften über die Verjährung festgelegt (BFH-Urteile vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679; vom 22. Mai 1984 VIII R 60/79, BStBl II 1984, 697, 701).Durch das Rechtsinstitut der Verwirkung soll der Steuerpflichtige davor geschützt werden, dass ihm erhebliche Nachteile entstehen, die nicht entstanden wären, wenn die Finanzbehörde den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1987, 12, mit weiteren Nachweisen;… vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356; vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679).
Lediglich in ganz besonderen Ausnahmefällen wird das Merkmal zusätzlicher Dispositionen als entbehrlich angesehen, weil bei der Verwirkung die Umstände des Einzelfalles von ausschlaggebender Bedeutung sind und Billigkeitsgesichtspunkte für die Entscheidung im Widerspruch zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit eine besondere Rolle spielen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1974 VII R 69/71, BStBl II 1974, 308; vom 22. Juni 1977 I R 171/74, BStBl II 1978, 33; in BStBl II 1979, 121; vom 19. Dezember 1979 I R 23/79, BStBl II 1980, 368; vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679;… vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356; BVerfG-Beschluss vom 26. Januar 1972 2 BvR 255/67, BStBl II 1972, 306).
Auch für den Fall der an sich zeitlich unbegrenzten Verjährungshemmung nach § 146a Abs. 3 der Reichsabgabenordnung (RAO) hat der BFH eine zeitliche Grenze nach Treu und Glauben erst dann für möglich erachtet, wenn ein Finanzamt ohne sachlichen Grund übermäßig lange untätig bleibt und die Regelverjährungsfrist durch die Hemmung ihres Ablaufes ungewöhnlich lang hinausgezögert werden würde (vgl. BFH- Urteile vom 22. Juni 1977 I R 171/74, BStBl II 1978, 33; vom 29. Januar 1974 VII R 69/71, BStBl II 1974, 308; vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679).
- BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74
Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Es handelt sich dann um Rechtsmissbrauch (grundlegend BFH-Urteil vom 14. September 1978 IV R 89/74, BStBl II 1979, 121, 124; vom 19. Dezember 1979 I R 23/79, BStBl II 1980, 368; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BStBl II 1984, 780; vom 8.Oktober 1986 II R 167/84, BStBl II 1987, 12).Der IV. Senat des BFH (Urteil in BStBl II 1979, 121) hebt zu Recht hervor, es müsse schlechthin unverständlich erscheinen, wenn bei einer eindeutigen und verbindlichen Zusage das Vertrauen des Steuerpflichtigen nur geschützt wird, wenn es ursächlich für bestimmte, nicht mehr rückgängig zu machende Vermögensdispositionen gewesen ist, für den gegenüber einer bindenden Zusage jedoch schwächeren Fall, dass der Steuerpflichtige lediglich auf ein bestimmtes Verhalten des Finanzamts vertrauen durfte, auf das Erfordernis derartiger Dispositionen aber verzichtet werden könnte.
Lediglich in ganz besonderen Ausnahmefällen wird das Merkmal zusätzlicher Dispositionen als entbehrlich angesehen, weil bei der Verwirkung die Umstände des Einzelfalles von ausschlaggebender Bedeutung sind und Billigkeitsgesichtspunkte für die Entscheidung im Widerspruch zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit eine besondere Rolle spielen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1974 VII R 69/71, BStBl II 1974, 308; vom 22. Juni 1977 I R 171/74, BStBl II 1978, 33; in BStBl II 1979, 121; vom 19. Dezember 1979 I R 23/79, BStBl II 1980, 368;… vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679;… vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356; BVerfG-Beschluss vom 26. Januar 1972 2 BvR 255/67, BStBl II 1972, 306).
- BFH, 15.05.2007 - I B 120/06
Kein Besetzungsmangel bei vorhersehbarer Vakanz; Zweifel an einem …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Dies ist ein gänzlich unkonkretes, unsubstantiiertes Beweisthema (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 120/06, BFH/NV 2007, 1686).Der Antrag der Klägerin, das Postausgangsbuch des Finanzamts S für den Zeitraum 8. Juni - 22. Juni 1995 beizuziehen, ist ein ins Blaue hinein gestellter Ausforschungsbeweisantrag, dem nicht nachgegangen zu werden brauchte (BFH-Beschluss vom 15. Mai 2007 I B 120/06, BFH/NV 2007, 1688).
Dem Beweisantrag lässt sich jedoch nicht entnehmen (dies wäre aber für einen konkreten, substantiierten Antrag erforderlich gewesen anzugeben), dass der vorgenannte Steuerberater im hier relevanten Zeitraum im Juni 1995 den Briefkasten des U in der o.g. Anschrift geleert hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1686 zu 2.).
- BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
Rechtsnatur und verfahrensrechtliche Bedeutung einer Nichtveranlagungsverfügung - …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
a) Ein Freistellungsbescheid ist begrifflich ein Steuerbescheid, der nach dem Willen des FA den Steuerpflichtigen davon unterrichtet, dass eine Steuer von ihm aufgrund des geprüften Sachverhalts dem Grunde nach überhaupt nicht oder für einen bestimmten Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum nicht gefordert werde (…BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 31/06, BFH/NV 2008, 1435; vom 26. März 1969 I R 38/67, BStBl II 1969, 473; vom 22. Oktober 1986 I R 254/83, BFH/NV 1988, 10).Hierbei kommt es darauf an, ob für den Adressaten aus dem Verwaltungsakt selbst oder aus den Umständen seines Erlasses objektiv erkennbar ist, dass eine einseitige, verbindliche, der Rechtsbeständigkeit fähige Regelung kraft hoheitlicher Gewalt gewollt ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10; BFH-Beschluss vom 22. Juli 2008 II B 18/08, juris).
Es reicht aus, wenn der Anschein eines entsprechenden Entscheidungswillens erweckt wird (BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10).
- BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Nach § 1 Nr. 4 UStZustVO [a.F.] war dann ab dem 1. März 1995 das Finanzamt K für die Umsatzsteuerbesteuerung der Klägerin örtlich zuständig geworden (BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, zu III. C. 2. b bb).(Hinweis auf die im U-Werk Y erbrachten Bauleistungen), später ab dem 1. März 1995 das Finanzamt K. Dieser Verstoß gegen die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit (der jedoch keinen Verstoß gegen die Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit beinhaltet: BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501 zu III. C. 2. b bb) ließ die Wirksamkeit der Umsatzsteuerbescheide vom 17. Januar 1994 unberührt (s. § 125 Abs. 3 Nr. 1 AO).
- BFH, 09.06.2005 - IX R 75/03
EigZul: Verletzung der Mitwirkungspflicht - Abgeschlossenheit der Wohnung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Nachdem die Klägerin in der zuvor dargelegten Weise in gravierender Weise ihre Mitwirkungspflichten hinsichtlich von Tatsachen und Beweismitteln verletzt hat, die deren alleinigen Verantwortungsbereich berühren, war das FG nicht verpflichtet, unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig großen Aufwands Umstände zu ermitteln, die in dem Wissens- und Verantwortungsbereich der Klägerin liegen und die die Klägerin unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten nicht preisgegeben hat und ersichtlich auch nicht hat preisgeben wollen (BFH-Urteile vom 9. Juni 2006 IX R 75/03, BFH/NV 2005, 1765;… vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201).Da dieses Beweismittel aus dem alleinigen Verantwortungsbereich der Klägerin ist, und die Klägerin keinerlei Gründe für die Nichtvorlage angegeben hat, unterstellt der erkennende Senat zu Lasten der Klägerin, dass sie die Bescheide nicht erhalten hat (BFH-Urteil vom 9. Juni 2005 IX R 75/03, BFH/NV 2005, 1765; Heuermann, StBP 2005, 371 zu 4.).
- BFH, 08.10.1986 - II R 167/84
Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
Es handelt sich dann um Rechtsmissbrauch (grundlegend BFH-Urteil vom 14. September 1978 IV R 89/74, BStBl II 1979, 121, 124; vom 19. Dezember 1979 I R 23/79, BStBl II 1980, 368; vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BStBl II 1984, 780; vom 8.Oktober 1986 II R 167/84, BStBl II 1987, 12).Durch das Rechtsinstitut der Verwirkung soll der Steuerpflichtige davor geschützt werden, dass ihm erhebliche Nachteile entstehen, die nicht entstanden wären, wenn die Finanzbehörde den Steueranspruch rechtzeitig geltend gemacht hätte (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1987, 12, mit weiteren Nachweisen;… vom 21. Juli 1988 V R 97/83, BFH/NV 1989, 356;… vom 22. April 1986 VIII R 171/83, BFH/NV 1986, 679).
- BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90
Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00
c) Bei Anwendung der vorstehenden Grundsätze auf den Streitfall war das Finanzamt K an der Bekanntgabe der streitigen Umsatzsteuerbescheide vom 26. Februar 1998 nicht durch das aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Rechtsinstitut der Verwirkung gehindert (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87).ee) Da nach den zuvor dargelegten Erwägungen davon auszugehen ist, dass die Zeugin M der Klägerin keine Zusage gemacht (bzw. keine Auskunft erteilt) hat des Inhalts, dass für die Streitjahre keine Umsatzsteuerfestsetzungen mehr erfolgen werden, braucht der erkennende Senat nicht zu entscheiden, ob die Zeugin M als Sachbearbeiterin überhaupt befugt gewesen wäre, eine solche Zusage (…BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2007 IV B 51/05, BFH/NV 2007, 1089;… vom 9. Dezember 2004 VII B 129/04, BFH/NV 2005, 663;… vom 22. April 1998 X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221 zu II. 2.) und im übrigen im Rahmen eines Telefonats zu erteilen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 87, juris, [Orientierungssatz zu 1.];… Klein/Rüsken, a.a.O., § 204 Rn. 24 mit Nachweisen zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).
- BFH, 22.05.1984 - VIII R 60/79
Zinsbescheid - Festsetzung von Zinsen - Wirksamkeit des Festsetzungsbescheids - …
- BFH, 22.07.2008 - II B 18/08
Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen …
- BFH, 18.03.1971 - V R 101/67
Rüge der örtlichen Unzuständigkeit - Zeitliche Beschränkung - Örtliche …
- BFH, 21.07.1988 - V R 97/83
Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuer-Messbetrages für den …
- BFH, 01.08.1979 - VII R 115/76
Zuständigkeitsänderung des FA - Beteiligte am Verfahren - Anforderungen an …
- BFH, 19.12.1979 - I R 23/79
Ablaufhemmung der Verjährung - Verjährung - Betriebsprüfung - …
- BFH, 22.06.1977 - I R 171/74
Dauer eines Einspruchsverfahren - Unverhältnismäßig lange Dauer - Geltendmachung …
- BFH, 27.02.1970 - VI R 314/67
Verweigerung des Rechts auf rechtliches Gehör bei fehlender Einsichtnahme in die …
- BFH, 29.04.1987 - X R 6/81
Bestimmung der Geschäftsleitung auf den Ort wo die Geschäftsführung ihren …
- BFH, 17.04.1969 - V R 5/66
Anspruch auf die Berlinhilfevergünstigung nach einem Wohnungswechsel
- BFH, 07.11.1978 - VIII R 183/75
Örtliche Zuständigkeit - Darlehn - Kapitalvermögen - Damnum
- BFH, 29.01.1974 - VII R 69/71
- FG Saarland, 14.11.2001 - 1 K 390/98
Nichtigkeit und Säumniszuschläge
- EuGH, 05.11.2002 - C-208/00
Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 199/03
Vergütung des Liquidators einer GmbH
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
- EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP
- BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte
- BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02
Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge
- EuGH, 01.04.2004 - C-90/02
Bockemühl
- BFH, 11.10.2007 - V R 27/05
Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach § …
- EuGH, 28.06.2007 - C-73/06
Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 - …
- BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02
Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren …
- EuGH, 17.05.2001 - C-322/99
Fischer
- BFH, 10.11.1994 - V R 45/93
Umsatzsteuer - Angabe der Artikelnummer auf der Rechnung?
- EuGH, 11.07.2002 - C-62/00
Marks & Spencer
- BFH, 04.09.2003 - V R 9/02
Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von …
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04
Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer …
- BFH, 13.11.1996 - I R 152/93
Sportverein - Förderung der Allgemeinheit - Verstoß gegen das …
- BFH, 07.03.2006 - VII R 12/05
Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit - …
- BFH, 06.12.2007 - V R 42/06
Voraussetzungen für die Annahme einer tauschähnlichen Leistung - …
- BFH, 22.08.2007 - II R 44/05
Umdeutung eines Erstbescheids in einen Änderungsbescheid - Fehlender Grund bei …
- BFH, 18.10.2000 - II R 50/98
Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer
- BGH, 17.07.2001 - X ZR 13/99
Erlöschen der Vergütungsforderung des Unternehmers bei Zahlung der Umsatzsteuer …
- BFH, 25.01.2005 - I R 87/04
Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel
- BFH, 14.09.1993 - VIII R 9/93
Steuerbescheid - Änderung - Steuerfestsetzung - Vorbehalt - Außenprüfung
- BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80
Verteilung der Beweislast - Feststellungslast
- EuGH, 17.07.1997 - C-190/95
ARO Lease
- BFH, 09.04.2008 - II R 31/06
Auslegung eines Schreibens des Finanzamts als Freistellungsbescheid - Definition: …
- BFH, 17.09.1992 - V R 41/89
Vorsteuerabzug nur bei eindeutiger Erkennbarkeit des wirklich leistenden …
- BFH, 22.11.2001 - V R 61/00
Englische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen
- BFH, 25.05.2000 - V R 66/99
Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag
- BFH, 22.05.2003 - V R 97/01
Vorsteuer-Vergütungsverfahren
- BFH, 23.05.2000 - XI B 92/99
Freistellungsbescheid i.S.d. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO
- EuGH, 14.12.2000 - C-141/99
AMID
- BFH, 21.06.1988 - VII R 135/85
Finanzgerichtsverfahren - Strafakten
- BFH, 26.06.2003 - V R 22/02
Strohmann
- BFH, 13.12.2001 - III R 13/00
AO 1977 § 27, § 29, § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 127, § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und Abs. …
- BFH, 30.09.1999 - V R 8/99
Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsaustausch
- BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90
Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )
- BFH, 15.11.2005 - VII R 55/04
Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen
- BFH, 21.08.2006 - X B 154/05
Zeuge im Ausland
- BFH, 02.03.2006 - XI B 79/05
Verfahrensmangel; unterlassene Zeugenvernehmung
- BFH, 11.11.2008 - I B 80/08
Recht auf Akteneinsicht
- BFH, 08.09.2010 - XI R 15/08
Besteuerung im Abzugsverfahren bei im Ausland ansässigem Unternehmer, hier …
- BFH, 03.11.2005 - V R 56/02
Haftung des Leistungsempfängers - Leistungsempfänger als Steuerschuldner - …
- BFH, 30.07.2003 - X R 28/99
Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht
- BFH, 16.11.2005 - VI R 71/99
Übergehen von Beweisanträgen; vorweggenommene Beweiswürdigung
- BFH, 19.01.2007 - IV B 51/05
Sachaufklärungspflicht; unterlassene Beweiserhebung; Auskunft
- BFH, 28.09.2000 - V R 14/99
Steuersatz bei Sportzentrum mit Saunabetrieb
- BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04
Ap; Auskunftsersuchen an Bank
- BFH, 17.10.2003 - V B 111/02
Leistender Unternehmer, Bestimmung
- BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81
Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß …
- BFH, 08.12.2006 - XI B 59/06
Rechtliches Gehör; Akteneinsicht
- BFH, 21.09.1989 - V R 55/84
Bestimmung des Mittelpunkts der Geschäftsleitung
- BFH, 30.11.1999 - IX R 57/98
Ehegatten; Zusammenveranlagung; Einzelbescheide
- BFH, 09.12.2004 - VII B 129/04
Niederschlagung
- BFH, 07.10.2008 - I B 62/08
Darlegung von Sachaufklärungsmängeln
- BFH, 11.07.1986 - VI R 105/83
Einspruchsverfahren - Nichtigkeit - Bescheid - Erledigung - …
- BFH, 02.08.2006 - IX B 58/06
NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 27.07.2000 - V R 38/99
Verfahrensfehler aufgrund unterlassener Beweiserhebung
- BFH, 13.03.2009 - II B 102/08
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteten …
- BFH, 21.12.2005 - I B 249/04
NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße Verkündung
- BFH, 13.06.2002 - III B 22/02
Vorbehalt der Nachprüfung
- BFH, 13.03.1986 - IV R 204/84
Gewinnzurechnung - KG - Treuhand-Kommanditisten
- BFH, 10.03.2005 - X B 66/04
Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen
- BFH, 11.10.2007 - V B 68/07
Selbstständiges Beweisverfahren
- BFH, 30.12.2002 - XI B 58/02
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag
- BFH, 14.11.1968 - V 191/65
Berichtigung einer Umsatzsteuerveranlagung wegen neuer Tatsachen
- BFH, 14.05.2007 - I B 135/06
Darlegung der Voraussetzungen für die Anordnung eines selbständigen …
- BFH, 13.01.2005 - V R 12/02
USt: Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV 1993
- FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 614/03
Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit
- BFH, 22.04.1998 - X R 4/95
Bestimmung des zuständigen Beamten nach der Höhe der Einkünfte aus …
- BFH, 28.05.1998 - V R 17/97
Bauleistungen im Inland - Ausländische Bauunternehmer - Innergemeinschaftliche …
- BFH, 16.05.1995 - XI R 73/94
Zur Bedeutung der Jahressteuerfestsetzung für die Bemessung der im …
- BFH, 15.12.1971 - I R 5/69
Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte …
- BFH, 09.10.2003 - V B 12/02
Umsatzsteuer, Strohmann - Zurechnung von Leistungen
- BFH, 04.02.2009 - VI B 142/08
Änderung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung - Wirkung …
- BFH, 10.03.2005 - V R 14/00
USt: Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV
- BFH, 02.07.1980 - I R 74/77
Aufhebung eines Verwaltungsakt - Unzuständiges Finanzamt
- BFH, 16.02.1990 - VI R 40/86
Einer sog. NV-Verfügung kann der Erklärungsinhalt beizumessen sein, daß keine …
- BFH, 06.05.1998 - II B 109/97
- BFH, 04.04.2001 - II R 22/99
Aufschiebend bedingte Gegenleistung; nachträglich gezahlte Erschließungs- und …
- BFH, 07.11.2002 - VII R 38/02
Nicht mit Gründen versehenes Urteil
- BFH, 04.09.2008 - XI B 1/08
Grundsätzliche Bedeutung: Ansässigkeit einer ausländischen "EU-Gesellschaft", die …
- BFH, 25.07.1986 - VI R 216/83
Lohnsteuer-Haftungsbescheid - Aufhebung eines Bescheids - Ersatzlose Aufhebung - …
- BFH, 23.06.1993 - X R 214/87
Änderung bestandskräftiger Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt) - Ablaufhemmung der …
- BFH, 03.08.2001 - VIII B 121/00
Unzulässige Beschwerde - Formelle Anforderungen der Begründung - Erteilung einer …
- BFH, 10.11.1977 - V R 67/75
Organisationsakt - Finanzgerichtliches Verfahren - Änderung der Zuständigkeit - …
- BFH, 23.07.2003 - V B 260/02
Verletzung des Rechts auf Gehör
- BFH, 24.02.1987 - VII R 23/85
Änderung der räumlichen Zuständigkeit der Finanzämter während des …
- BFH, 22.04.1988 - III R 59/83
Rückforderung einer Investitionszulage für einen Pkw - Pflicht des Finanzgerichts …
- BFH, 19.01.1994 - XI R 72/90
Vorsteuerabzug aus Treu und Glauben?
- BFH, 21.09.1989 - V R 32/88
Feststellung des Ortes der Geschäftsleitung einer Gesellschaft bei mehreren …
- BFH, 16.03.1994 - I R 12/93
Verfahrensrecht; Anforderungen an eine verbindliche Auskunft
- BFH, 13.03.1979 - VII R 11/77
Antrag auf Steuervergünstigungen - Vermittlung von steuerbegünstigten Anlagen - …
- BFH, 31.01.1991 - V B 135/90
Nichtzulassungsbeschwerde bei eindeutiger Rechtslage zu einer Frage hinsichtlich …
- BFH, 16.10.1991 - II R 22/89
Voraussetzung der Neuentstehung von wirtschaftlichen Einheiten durch Begründung …
- BFH, 20.11.1969 - I B 50/69
Finanzgerichtliches Verfahren - Antrag auf Beweissicherung - …
- BFH, 26.03.1969 - I R 38/67
Einordnung der Verfügung eines Finanzamtes über die Freistellung von der …
- RFH, 02.07.1937 - V A 488/36
- BFH, 29.11.1984 - V R 146/83
Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung
- FG Saarland, 14.07.2004 - 1 K 354/03
Terminverlegung bei Vertretung durch eine Kanzlei mit mehreren angestellten …
Das Klageverfahren ist beim Finanzgericht Baden-Württemberg - Außensenate Freiburg unter dem Gz. 3 K 268/00 anhängig (Bl. 28).