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   FG Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 2 K 22/04   

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https://dejure.org/2004,17755
FG Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 2 K 22/04 (https://dejure.org/2004,17755)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.10.2004 - 2 K 22/04 (https://dejure.org/2004,17755)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 2 K 22/04 (https://dejure.org/2004,17755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übergang des Eigentums im Umlegungsverfahren im Fall der Zuteilung eines über den Sollanspruch hinausgehenden zusätzlichen Baugrundstücks auf einen Beteiligten auf dessen Wunsch hin; Grunderwerbsteuerpflicht bei Übergang des Eigentums trotz ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung eines Grundstückserwerbs im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch; Zuteilung eines Grundstücks zu Alleineigentum an einen Miteigentümer des Einwurfgrundstücks; Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung eines Grundstückserwerbs im Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch - Zuteilung eines Grundstücks zu Alleineigentum an einen Miteigentümer des Einwurfgrundstücks - Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 891
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.07.1999 - II R 25/98

    Grunderwerbsteuer im Umlegungsverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 2 K 22/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Urteil vom 28.07.1999 II R 25/98, BStBl II 2000, 206) sei eine Mehrzuteilung im Rahmen eines Umlegungsverfahrens grunderwerbsteuerfrei.

    Darin ist jedenfalls im vorliegenden Fall ein Rechtsträgerwechsel im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne zu sehen, weil die dem Kläger insoweit zugeteilte Fläche nicht mit der ihm bisher schon gehörenden Fläche identisch ist (BFH, Urteil vom 28.07.1999 II R 25/98, BStBl II 2000, 206).

    Wie der BFH in dem Urteil vom 28.07.1999 II R 25/98, BStBl II 2000, 206 festgestellt hat, lässt sich bereits dem Wortlaut der Bestimmung eine gewisse Tendenz entnehmen, Umgehungsgestaltungen entgegenzutreten.

    Nach Auffassung des Senats ist das BFH-Urteil vom 28.07.1999 II R 25/98, BStBl II 2000, 206 im Streitfall nicht einschlägig.

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 4 K 1074/10

    Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Mehrzuteilung im Rahmen eines förmlichen

    In diesem Sinne habe auch das Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg im rechtskräftigen Urteil vom 13. Februar 2004 (EFG 2005, 891) ausgeführt, dass nach Sinn und Zweck des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 lit. b GrEStG nur solche Erwerbsvorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit seien, die auf der Grundlage des BauGB umlegungsbedingt erfolgt seien.

    Voraussetzung für die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 lit. b GrEStG sei, dass der neue Eigentümer in dem betreffenden Umlegungsverfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter sei und die betreffende Grundstückszuteilung um legungsbedingt, d. h. auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB, erfolge (Hinweis auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2004, EFG 2005, 891).

    Das vom Beklagten angeführte Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2004 - 2 K 22/04 sei hier nicht einschlägig, weil dort Teileigentum (Miteigentumsanteil) betroffen gewesen sei.

    In diesem Sinn habe auch das FG Baden-Württemberg im rechtskräftigen Urteil vom 13. Februar 2004 (EFG 2005, 891) ausgeführt, dass nach Sinn und Zweck des § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 lit. b GrEStG nur solche Erwerbsvorgänge von der Grund erwerbsteuer befreit seien, die auf der Grundlage des BauGB umlegungsbedingt erfolgten.

    Nur unter dieser Prämisse könne auch eine nicht nur unwesentlich über dem Sollanspruch liegende Mehrzuteilung steuerfrei belassen werden (Hinweis auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2004 - 2 K 22/04, a.a.O.).

    Nur unter dieser Prämisse kann auch eine nicht nur unwesentlich über dem Sollanspruch liegende Mehrzuteilung steuerfrei belassen werden (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 13. Oktober 2004, 2 K 22/04, a.a.O.; FG Rheinland-Pfalz, Gerichtsbescheid vom 24. November 2010, 4 K 1981/07).

    Der Senat folgt insoweit der hierzu ergangenen Rechtsprechung, Kommentarliteratur und Verwaltungsauffassung (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, 2 K 22/04, a.a.O.; FG Rheinland-Pfalz, Gerichtsbescheid vom 24. November 2010, 4 K 1981/07);Fischer/Boruttau, GrEStG, 16. Aufl., § 1 Rz 642 a; Pahlke, GrEStG, 4 Aufl., § 1 Rz 192; Hofmann, GrEStG, 9. Auflage 2010, § 1 Rz. 63; Finanzministerium Baden-Württemberg, Erlass vom 5. Juli 2010 - 3 - 450.0/1, DStR 2010, 2310, der insoweit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer ergangen ist).

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