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   FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99   

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FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99 (https://dejure.org/2003,17725)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.2003 - 5 K 448/99 (https://dejure.org/2003,17725)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 5 K 448/99 (https://dejure.org/2003,17725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Ehrengerichtsbarkeit; Verletzung der Berufspflicht; Unterlassung der Anhörung; Pflichtenkollision; Begriff "in Ausübung seines Berufs"; Berufsbild im engeren Sinne; Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Haftungsinanspruchnahme; Ergänzung von fehlenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme eines Wirtschaftsprüfers nach § 69 AO 1977 bei unterlassener Anhörung der Berufskammer; Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen; Sicherheitsleistung bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme eines Wirtschaftsprüfers nach § 69 AO 1977 bei unterlassener Anhörung der Berufskammer - Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen - Sicherheitsleistung bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1664
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.05.2000 - IV R 10/99

    Rückwirkung einer Erbauseinandersetzung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99
    Voraussetzung für eine zusprechende Billigkeitsentscheidung in diesem Sinne wäre, dass der Beigeladene den Obsiegenden unterstützt hat (BFH-Urteile vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BStBl II 1985, 368 und vom 4. Mai 2000 IV R 10/99, BFH/NV 2000, 1329 ).
  • BFH, 13.05.1998 - II R 4/96

    Haftungsbescheid gegen Testamentsvollstrecker

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99
    Konsequenterweise haben daher Literatur und Rechtsprechung insbesondere die Fälle, in denen Angehörige der in § 191 Abs. 2 AO genannten Berufsgruppen eine Stellung i.S. der §§ 34, 35 AO innehatten, z.B. als Konkursverwalter (ab 1. Januar 1999 als Insolvenzverwalter), Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Pfleger, Notvorstand eines Vereins oder einer AG, Notgeschäftsführer einer GmbH, gesetzlicher Vertreter einer natürlichen oder juristischen Person oder als Vermögensverwalter, unter das Tatbestandsmerkmal "in Ausübung seines Berufes" subsumiert (BFH-Urteil vom 13. Mai 1998 II R 4/96, BStBl II 1998, 760; Tipke/Kruse, a.a.O., § 191 Anm. 32 m.w.N. auf die Rechtsprechung der Finanzgerichte; Rüsken in Klein, Kommentar zur AO , 7. Auflage 2000, § 191 Anm. 90; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 191 Anm. 142).
  • BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 290/85

    Beruflicher Wirkungskreis eines Wirtschaftsprüfers; Verjährung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99
    § 2 WPO schließt daher nicht aus, auch eine darin nicht aufgeführte Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers seinem Berufsbild zuzuordnen, sofern sie nach dessen geschichtlicher Entwicklung und nach der Verkehrsauffassung dazugehört (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 11. März 1987 IV a ZR 290/85, BGHZ 100, 132, 136).
  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99
    Voraussetzung für eine zusprechende Billigkeitsentscheidung in diesem Sinne wäre, dass der Beigeladene den Obsiegenden unterstützt hat (BFH-Urteile vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BStBl II 1985, 368 und vom 4. Mai 2000 IV R 10/99, BFH/NV 2000, 1329 ).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99
    Wegen der Frage, ob bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit die Sicherheitsleistung auch dem Fiskus obliegt, folgt der Senat der Auffassung des FG Baden-Württemberg im Urteil vom 26. Februar 1991 (4 K 23/90, EFG 1991, 328), auf das wegen der Begründung im Einzelnen Bezug genommen wird.
  • BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99
    Voraussetzung für eine zusprechende Billigkeitsentscheidung in diesem Sinne wäre, dass der Beigeladene den Obsiegenden unterstützt hat (BFH-Urteile vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BStBl II 1985, 368 und vom 4. Mai 2000 IV R 10/99, BFH/NV 2000, 1329 ).
  • BFH, 04.12.1980 - V R 120/73

    Wirtschaftsprüfer - Buchprüfer - Ermäßigter Steuersatz - Beratung in

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99
    In Fortführung dieses weiten Verständnisses des Begriffs "in Ausübung seines Berufs" hat auch der BFH schon mit Urteil vom 4. Dezember 1980 ( V R 120/73, BStBl II 1981, 189-193) ausgeführt, dass mit der Beschreibung der einem Wirtschaftsprüfer zugewiesenen und vorbehaltenen Aufgaben in § 2 WPO nur der engere Kreis der berufstypischen Tätigkeit (Berufsbild im engeren Sinne) umrissen, jedoch nicht abschließend festgelegt wird.
  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2002 - 7 K 86/00

    Ermessensfehlerhafte Haftungsinanspruchnahme eines Betriebsübernehmers wegen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99
    Zudem erlaubt die Vorschrift des § 102 S. 2 FGO es nicht, dass die Gründe einer Ermessensentscheidung (komplett oder doch in ihrem Wesensgehalt) ausgewechselt werden (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2002 7 K 86/00, EFG 2003, 662 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1985 - 6 K 116/82
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.06.2003 - 5 K 448/99
    Unabhängig hiervon setzt eine Haftung nach § 69 AO tatbestandlich immer zwingend voraus, dass der Angehörige des wirtschaftsprüfenden Berufes anstelle oder für den Steuerpflichtigen als gesetzlicher Vertreter, Verwalter, Testamentsvollstrecker usw. tätig geworden ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 1985 6 K 116/82, EFG 1985, 426).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 6 U 119/05

    Bankdarlehen im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Dies erfasst Tätigkeiten, die Wirtschaftsprüfern wegen ihrer berufstypischen Sachkunde und Erfahrung auf betriebswirtschaftlichem Gebiet übertragen zu werden pflegt (zur Definition FG BW 5 K 448/99 Urteil vom 18.06.03 iVm BGHZ 100, 132: "geschichtliche Entwicklung ... unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung").
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