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FG Berlin, 16.12.1996 - 8254/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 16.12.1996 - 8254/96
- BFH, 17.12.1997 - I R 47/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.05.1986 - I R 75/83
Frist - Zweck einer Fristsetzung - Beschleunigung der Sachverhaltsaufklärung - …
Auszug aus FG Berlin, 16.12.1996 - 8254/96
Das Urteil des Bundesfinanzhofs -;BFH-; vom 28. Mai 1986 I R 75/83 (Bundessteuerblatt -;BStBl-II 1986, 754) sei nicht einschlägig.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.1998 - 2 V 25/97 Dabei wird die Auffassung vertreten, daß die Berücksichtigung einer noch ausstehenden Steuererklärung, die erst während des Klageverfahrens, aber noch rechtzeitig vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung eingereicht worden ist, jedenfalls dann nicht zur Verzögerung im Sinne des § 79 b Abs. 3 FGO führt, wenn das Finanzamt keine Einwände gegen die Richtigkeit der nachgereichten Steuererklärung erhebt und die nachgereichten Unterlagen auch sonst keine offenbaren Unstimmigkeiten aufweisen oder aus anderen Gründen offenkundig weitere Sachverhaltsaufklärung gebieten (FG Berlin, Urt. v. 16.12.1996 - 8254/96, EFG 1997, 691; FG München, Beschluß vom 31.01.1997 - 16 K 4432/96, EFG 1997, 755).
- FG Brandenburg, 10.12.1997 - 2 K 79/97
Anpruch auf Änderung eines nach Versäumung der Frist zur Abgabe der …
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