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FG Berlin, 28.07.2003 - 8 K 8565/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung einer nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossenen Gewinnausschüttung für den davor liegenden Veranlagungszeitraum
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zurechnung einer nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossenen Gewinnausschüttung für den davor liegenden Veranlagungszeitraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zivilrechtlicher Vermögensübergang auf den übernehmenden Rechtsträger (Zeitpunkt der Eintragung der Rechtsänderung in das Handelsregister) ; Übertragungsstichtag nach dem Übertragungsstichtag ; Ende der Steuerpflicht der übertragenden Gesellschaft; Vorweggenommene ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 70
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.09.1999 - II R 33/97
Steuerliche Rückwirkung bei Umwandlung
Auszug aus FG Berlin, 28.07.2003 - 8 K 8565/00
Es handelt sich bei dieser Vorschrift um eine gesetzliche Fiktion, nach der unabhängig von dem Zeitpunkt des zivilrechtlichen Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger (Zeitpunkt der Eintragung der Rechtsänderung in das Handelsregister) grundsätzlich der Stichtag der der Umwandlung zugrundeliegenden Bilanz der steuerlich maßgebende Übertragungsstichtag sein soll (vergl. BFH Urteil vom 22.09.1999 - II R 33/97- BStBl II 2000, 2 ). - FG Düsseldorf, 12.04.1989 - 6 K 455/83
Auszug aus FG Berlin, 28.07.2003 - 8 K 8565/00
Die Ausschüttungsbelastung ist für diese Gewinnausschüttung nicht herzustellen (vergl. FG Düsseldorf Urteil vom 12. April 1989 -6 K 455/83- EFG 1989, 427) .
- FG Düsseldorf, 14.08.2007 - 6 K 3202/04
Verrechnung negativer Eigenkapitalbestände bei der übertragenden …
Nach § 2 Abs. 1 Umwandlungssteuergesetz - UmwStG - ist das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie der Übernehmerin so zu ermitteln, als ob dieses Vermögen mit Ablauf des Stichtages der Bilanz, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt (steuerrechtlicher Übertragungsstichtag), auf die Übernehmerin übergegangen ist; es handelt sich bei dieser Vorschrift um eine gesetzliche Fiktion, nach der unabhängig vom Zeitpunkt des zivilrechtlichen Vermögensübergangs auf den übernehmenden Rechtsträger grundsätzlich der Stichtag der der Umwandlung zugrunde liegenden Bilanz der steuerlich maßgebliche Übertragungsstichtag sein soll (vgl. BFH Urteil vom 22.09.1999 II R 33/97, BFHE 189, 533, Bundesteuerblatt - BStBl. - II 2000, 2; FG Berlin, Urteil vom 28.07.2003 - 8 K 8565/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2004, 70, rechtskräftig, mit Anmerkung Trossen).