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   FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 7 K 7101/16   

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https://dejure.org/2018,45262
FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 7 K 7101/16 (https://dejure.org/2018,45262)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2018 - 7 K 7101/16 (https://dejure.org/2018,45262)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2018 - 7 K 7101/16 (https://dejure.org/2018,45262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (hier: Aufwendungen für Tierbetreuung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 2 S. 1; EStG § 35a Abs. 4 S. 1
    Gewährung einer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (hier: Aufwendungen für Tierbetreuung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG - Das Ende einer langen Gassi-Runde

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für Tierbetreuung - Zusammenhang zum Haushalt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.09.2017 - VI B 25/17

    Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 7 K 7101/16
    Es muss sich dann allerdings um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 20.03.2014 - VI R 55/12, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2014, 880; Beschluss vom 25.09.2017 - VI B 25/17, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 2018, 39).

    Der räumliche Bezug zum Haushalt ergibt sich in einem derartigen Fall dadurch, dass ein wesentlicher Teil der Dienstleistung mit der Abholung und dem Zurückbringen des Hundes räumlich in dem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird (BFH, Urteil vom 03.09.2015 - VI R 13/15, BStBl. II 2016, 47; Beschluss vom 25.09.2017 - VI B 25/17, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Fragen im Zusammenhang mit einer Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung geklärt sind (BFH, Beschluss vom 25.09.2017 - VI B 25/17, BFH/NV 2018, 39).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 13/15

    Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 7 K 7101/16
    Der räumliche Bezug zum Haushalt ergibt sich in einem derartigen Fall dadurch, dass ein wesentlicher Teil der Dienstleistung mit der Abholung und dem Zurückbringen des Hundes räumlich in dem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird (BFH, Urteil vom 03.09.2015 - VI R 13/15, BStBl. II 2016, 47; Beschluss vom 25.09.2017 - VI B 25/17, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 7 K 7101/16
    Es muss sich dann allerdings um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 20.03.2014 - VI R 55/12, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2014, 880; Beschluss vom 25.09.2017 - VI B 25/17, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 2018, 39).
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