Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - 8 K 8083/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Deutliche Erhöhung des Verspätungszuschlags im Rahmen der Einspruchsentscheidung zur Sanktionierung des bisherigen Steuererklärungs-Abgabeverhaltens des Steuerpflichtigen zulässig
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Deutliche Erhöhung des Verspätungszuschlags im Rahmen der Einspruchsentscheidung zur Sanktionierung des bisherigen Steuererklärungs-Abgabeverhaltens des Steuerpflichtigen zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - 8 K 8083/12
- BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.11.2007 - VIII B 30/07
Prüfung von Ermessensentscheidungen im Einspruchsverfahren - Verböserung der …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - 8 K 8083/12
Die Gründe können neu gewichtet oder andere Gründe herangezogen werden (BFH, Beschluss vom 19. November 2007 - VIII B 30/07 -, juris mwN).Soweit sich aus der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz vom 20. März 1998 3 K 2262/96, juris) ergibt, dass eine Verböserung ohne Änderung der Ermessenskriterien nicht zulässig sei, vermag der Senat dem aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen (offen gelassen in BFH, Beschluss vom 19. November 2007 - VIII B 30/07 -, juris).
- FG Münster, 25.05.2012 - 4 K 4650/11
Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - 8 K 8083/12
Die Klägerin nimmt im Übrigen Bezug auf das Urteil das FG Münster vom 25.5.2012 (4 K 4650/11, DStR 2014, 371). - FG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 3 K 2262/96
Streit über die Höhe eines Verspätungszuschlags; Vorliegen einer verschuldeten …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - 8 K 8083/12
Soweit sich aus der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz vom 20. März 1998 3 K 2262/96, juris) ergibt, dass eine Verböserung ohne Änderung der Ermessenskriterien nicht zulässig sei, vermag der Senat dem aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen (offen gelassen in BFH, Beschluss vom 19. November 2007 - VIII B 30/07 -, juris).
- BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
Verspätungszuschlag
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2014 8 K 8083/12 aufgehoben.