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   FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48359
FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19 (https://dejure.org/2020,48359)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2020 - 10 K 10003/19 (https://dejure.org/2020,48359)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 10 K 10003/19 (https://dejure.org/2020,48359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erwerb von Filmlizenzen und Weiterüberlassung an Kinobetreiber durch einen Filmverleih: Auch bezüglich noch vom Filmverleih selbst zu untertitelnder bzw. synchronisierender Filme keine Hinzurechnung der Lizenzgebühren nach § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.12.2019 - III R 39/17

    Das Sortenschutzrecht ist ein Recht i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19
    Denn nur in diesen Fällen sei der Lizenznehmer einem Handelsvertreter (BT-Drucksache 16/4841, S. 80) gleichzustellen (BFH, Urteil vom 19.12.2019 III R 39/17, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2020, 739, Juris Rn. 52).

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 19.12.2019 III R 39/17 erscheint weiterhin klärungsbedürftig, wie das Merkmal der Ausschließlichkeit in § 8 Nr. 1 Buchstabe f Satz 1 GewStG zu verstehen ist.

  • BFH, 14.06.2018 - III R 35/15

    Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19
    Bereits im Urteil vom 04.05.1965 I 373/62 U, Betriebs-Berater - BB - 1965, 782, Juris Rn. 9, hat der BFH ausgeführt: "Bei den Hinzurechnungen des § 8 GewStG kommen unterschiedliche Gedanken zum Ausdruck, die im Gesetz keinen klaren Ausdruck finden und auch nicht konsequent durchgeführt sind." Dies fortführend hat der BFH im Urteil vom 14.06.2018 III R 35/15, BFH/NV 2018, 1126, Juris Rn. 24-25, weiter ausgeführt, der Gesetzgeber unterliege bei der Ausgestaltung der Hinzurechnungstatbestände keinem strikten Folgerichtigkeitsgebot.
  • BFH, 04.05.1965 - I 373/62 U

    Rechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zu dem Gewinn aus

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19
    Bereits im Urteil vom 04.05.1965 I 373/62 U, Betriebs-Berater - BB - 1965, 782, Juris Rn. 9, hat der BFH ausgeführt: "Bei den Hinzurechnungen des § 8 GewStG kommen unterschiedliche Gedanken zum Ausdruck, die im Gesetz keinen klaren Ausdruck finden und auch nicht konsequent durchgeführt sind." Dies fortführend hat der BFH im Urteil vom 14.06.2018 III R 35/15, BFH/NV 2018, 1126, Juris Rn. 24-25, weiter ausgeführt, der Gesetzgeber unterliege bei der Ausgestaltung der Hinzurechnungstatbestände keinem strikten Folgerichtigkeitsgebot.
  • BFH, 29.06.2022 - III R 2/21

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.12.2020 - 10 K 10003/19 aufgehoben.
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