Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 Nr 1 Buchst f S 1 GewStG 2002, GewStG VZ 2014, GewStG VZ 2015
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Filmverleih - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 8 Nr 1f S 1 GewStG
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Filmverleih
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vorliegen von Durchleitungsrechten beim Vertrieb von Filmlizenzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erwerb von Filmlizenzen und Weiterüberlassung an Kinobetreiber durch einen Filmverleih: Auch bezüglich noch vom Filmverleih selbst zu untertitelnder bzw. synchronisierender Filme keine Hinzurechnung der Lizenzgebühren nach § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG - ...
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19
- BFH, 29.06.2022 - III R 2/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.12.2019 - III R 39/17
Das Sortenschutzrecht ist ein Recht i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19
Denn nur in diesen Fällen sei der Lizenznehmer einem Handelsvertreter (…BT-Drucksache 16/4841, S. 80) gleichzustellen (BFH, Urteil vom 19.12.2019 III R 39/17, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2020, 739, Juris Rn. 52).Auch unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 19.12.2019 III R 39/17 erscheint weiterhin klärungsbedürftig, wie das Merkmal der Ausschließlichkeit in § 8 Nr. 1 Buchstabe f Satz 1 GewStG zu verstehen ist.
- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19
Bereits im Urteil vom 04.05.1965 I 373/62 U, Betriebs-Berater - BB - 1965, 782, Juris Rn. 9, hat der BFH ausgeführt: "Bei den Hinzurechnungen des § 8 GewStG kommen unterschiedliche Gedanken zum Ausdruck, die im Gesetz keinen klaren Ausdruck finden und auch nicht konsequent durchgeführt sind." Dies fortführend hat der BFH im Urteil vom 14.06.2018 III R 35/15, BFH/NV 2018, 1126, Juris Rn. 24-25, weiter ausgeführt, der Gesetzgeber unterliege bei der Ausgestaltung der Hinzurechnungstatbestände keinem strikten Folgerichtigkeitsgebot. - BFH, 04.05.1965 - I 373/62 U
Rechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zu dem Gewinn aus …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - 10 K 10003/19
Bereits im Urteil vom 04.05.1965 I 373/62 U, Betriebs-Berater - BB - 1965, 782, Juris Rn. 9, hat der BFH ausgeführt: "Bei den Hinzurechnungen des § 8 GewStG kommen unterschiedliche Gedanken zum Ausdruck, die im Gesetz keinen klaren Ausdruck finden und auch nicht konsequent durchgeführt sind." Dies fortführend hat der BFH im Urteil vom 14.06.2018 III R 35/15, BFH/NV 2018, 1126, Juris Rn. 24-25, weiter ausgeführt, der Gesetzgeber unterliege bei der Ausgestaltung der Hinzurechnungstatbestände keinem strikten Folgerichtigkeitsgebot.
- BFH, 29.06.2022 - III R 2/21
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.12.2020 - 10 K 10003/19 aufgehoben.