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   FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16   

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https://dejure.org/2017,42410
FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16 (https://dejure.org/2017,42410)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2017 - 6 K 6146/16 (https://dejure.org/2017,42410)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 6 K 6146/16 (https://dejure.org/2017,42410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Befugnis zur Schätzung der Berliner Vergnügungsteuer wegen manipulierter Zählwerkausdrucke von Geldspielautomaten - Aufbewahrungspflicht von Statistikstreifen von Geldspielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1859
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10

    Keine ungeprüfte Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs nach Ende 2005

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16
    Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung vom 2. Februar 2009 (Az. 1 BvL 11/10) die Manipulationssicherheit von Geldspielautomaten bestätigt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vom Kläger herangezogenen Entscheidung vom 12. Februar 2014 (1 BvL 11/10, 1 BvL 14/10, BVerfGE 135, 238-248) lediglich entschieden, dass es nach Einführung der manipulationssicheren Zählwerke für Gewinnspielautomaten nicht gerechtfertigt sei, statt des auf den Vergnügungsaufwand der einzelnen Spieler bezogenen Wirklichkeitsmaßstabs einen an der Automatenstückzahl orientierten pauschalierenden Ersatzmaßstab für die Besteuerung zu verwenden.

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16
    Es ist gerichtsbekannt, dass für Registrierkassen sog. Zapper (Manipulationssoftware) angeboten werden, die es ermöglichen, die schon gespeicherten Daten nach Belieben zu verändern (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. März 2015 - X R 20/13, BStBl II 2015, 743, Rn. 27; Pump, DStZ 2013, 299; Huber/Reckendorf/Zisky, BBK 2013, 610).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16
    Eine solche Auffassung wäre mit dem Postulat einer möglichst gleichmäßigen Steuererhebung (vgl. § 85 AO) auch nicht zu vereinbaren und würde zu verfassungswidrigen Erhebungsdefiziten führen (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94-141, BStBl II 2005, 56).
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16
    Das Senat verweist insofern exemplarisch auf den Beschluss des BGH (1. Strafsenat), vom 16. April 2015 (Az. 1 StR 490/14, HFR 2015, 979), in dem der Automatenaufsteller einen Adapter erworben hatte, der bei dem Auslesevorgang zwischen die Schnittstelle des Spielautomaten und das Auslesegerät gesteckt werden konnte, um in den Auslesevorgang einzugreifen.
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16
    Werden vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung aber der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen (z. B. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 6 K 961/99

    Anforderungen an die Buchführung von Automatenaufstellern; Qualifizierung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16
    Insoweit sind die Statistikausdrucke vergleichbar mit den als sonstige Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anerkannten Registrierkassenstreifen, Kassenzetteln und Bons (FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. März 2001 - 1 V 78/00, EFG 2001, 802; Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. März 2003 - 6 K 961/99, juris), weil sie notwendig sind, um die Überprüfbarkeit der erklärten Einnahmen zu gewährleisten.
  • BFH, 17.06.2004 - IV R 45/03

    Schätzung: Durchschnittswerte der Verwaltung für Taxiunternehmen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16
    Ausnahmsweise kann eine fehlerhafte Schätzung sogar die Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Verwaltungsakts zur Folge haben, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 - IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618, m.w.N.).
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2001 - 1 V 78/00

    Schätzung der Umsätze aus dem Betrieb von in Gaststätten aufgestellen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2017 - 6 K 6146/16
    Insoweit sind die Statistikausdrucke vergleichbar mit den als sonstige Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anerkannten Registrierkassenstreifen, Kassenzetteln und Bons (FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. März 2001 - 1 V 78/00, EFG 2001, 802; Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. März 2003 - 6 K 961/99, juris), weil sie notwendig sind, um die Überprüfbarkeit der erklärten Einnahmen zu gewährleisten.
  • BFH, 27.07.2022 - II R 10/19

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Vergnügungsteuer bei

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.06.2017 - 6 K 6146/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1859 veröffentlicht.

  • VG Karlsruhe, 26.01.2022 - 4 K 3218/19

    Vergnügungssteuersatzung der Stadt Karlsruhe: Steueranmeldungen - die

    Statistikstreifen bieten eine Plausibilisierungs- und damit auch eine Widerlegungsmöglichkeit hinsichtlich der Angaben des Steuerpflichtigen (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.06.2017 - 6 K 6146/16 - juris Rn. 41).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass zu diesen sonstigen Unterlagen auch die Statistikstreifen von Geldspielautomaten gehören, weil diese notwendig sind, um die Überprüfbarkeit der erklärten Einnahmen zu gewährleisten (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.06.2017 - 6 K 6146/16 - juris Rn. 41; Niedersächsisches FG, Urt. v. 25.03.2003 - 6 K 961/99 - juris Rn. 16; FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.03.2001 - 1 V 78/00 - juris Rn. 15; vgl. auch Klein/Rätke, 15. Aufl. 2020, AO § 147 Rn. 27).

    Dass die Pflicht zu Beifügung der Zählwerksausdrucke in vollständiger Form deshalb unverhältnismäßig wäre, weil die elektronischen Programme der Spielgeräte nicht manipulierbar seien, entbehrt jeder Lebenserfahrung (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.06.2017 - 6 K 6146/16 - juris Rn. 33 m.w.N.) und wird vom Kläger lediglich ins Blaue hinein behauptet.

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