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   FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20   

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https://dejure.org/2021,51723
FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20 (https://dejure.org/2021,51723)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.06.2021 - 9 K 9068/20 (https://dejure.org/2021,51723)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 9 K 9068/20 (https://dejure.org/2021,51723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Minderung des Nutzungsentgelts für die von den Steuerpflichtigen bewohnte Genossenschaftswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Müssen Genossenschaftsmitglieder Mietminderungen versteuern?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ersparte Mietaufwendungen von Genossenschaftsmitgliedern für die von ihnen bewohnte Genossenschaftswohnung als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91

    Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20
    Von der Besteuerung umfasst sind alle Vermögensmehrungen in Geld oder Geldwert, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellen (BFH, Urteil vom 2.3.1993 - VIII R 13/91, BStBl. II 1993, 602).

    Ebenso ist es nicht maßgeblich, ob die Entgelte für die Kapitalnutzung in offener oder verdeckter Form gewährt werden (BFH, Urteil vom 2.3.1993 - VIII R 13/91, a.a.O.; Jochum, a.a.O., Rn. E 9; Buge, a.a.O., Rn. 551).

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 35/14

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Xetra-Gold

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20
    Die Vorschrift kommt aber dann nicht zur Anwendung, wenn sich die Steuerbarkeit bereits aus einem anderen Tatbestand i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt (vgl. BFH, Urteil vom 12.05.2015, VIII R 35/14, BStBl II 2015, 834 ).
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20
    Die Leistungen müssen nach dem Veranlassungsprinzip, d. h. bei wertender Beurteilung des die Vorteilszuwendung auslösenden Anlasses, in maßgeblichem Umfang aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses erfolgen und somit der Erwerbssphäre zugehörig sein (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 07.12.2004, VIII R 70/02, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 468; Levedag, in Schmidt, EStG , 40. Auflage, 2021, Rn. 31); ferner darf es sich dabei nicht um Einlagenrückgewähr handeln (vgl. Buge in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, Lieferung 04.2021, § 20 Rdnr. 60 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 40/13

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20
    Der Rechtsgrund der Kapitalüberlassung ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BFH, Urteil vom 20.10.2015, VIII R 40/13, BStBl II 2016, 342 ).
  • BFH, 28.10.2015 - I R 10/13

    Bonusprogramm eines Kreditinstituts in der Rechtsform einer eingetragenen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20
    Zwar kommt auch im Verhältnis einer Genossenschaft zu ihren Mitgliedern grundsätzlich eine vGA in Betracht, soweit Rechtsbeziehungen auf mitgliedschaftlicher oder mitgliedschaftsähnlicher Grundlage bestehen (vgl. BFH, Urteil vom 28.10.2015 - I R 10/13, BStBl II 2016, 298 m.w.N.).
  • BFH, 16.12.1992 - I R 32/92

    Überlassung von Ferienwohnungen an Aktionäre ist sonstiger Bezug aus Aktien

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20
    Insbesondere fallen auch Dienstleistungen hierunter, die als Gegenleistung für eine zinslose Kapitalüberlassung erbracht werden (Ratschow, in: Blümich, § 20 Rn. 406), ebenso die Überlassung von Ferienwohnungen zur zeitweiligen Nutzung (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.1992- 1 R 32/92, BStBl II 1993, 399 ).
  • BFH, 27.10.2020 - VIII R 18/17

    Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20
    Dabei ist es unerheblich, ob die Bezüge zu Lasten des Gewinns oder zu Lasten der Vermögenssubstanz der Gesellschaft geleistet werden (vgl. BFH, Urteile vom 27.10.2020, VIII R 18/17, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV-2021, 502 und vom 03.05.2017, XR 12/14, BFH/NV2017, 1485).
  • BFH, 27.03.1979 - VIII R 95/76

    Verrechnung mit Darlehnsschulden - Vorteilsgewährung - Übertragung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20
    Dem entsprechend kommt es für die Frage, ob auf der Ebene der Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen in Gestalt besonderer Vorteile (außerhalb einer offenen Gewinnausschüttung) entstehen, nicht darauf an, ob auf der Ebene der Gesellschaft die Voraussetzungen einer vGA erfüllt sind (BFH, Urteil vom 27.3.1979 - VIII R 95/76, BStBl. 1979, 553; Jochum, a.a.O., Rn. E 11).
  • BFH, 15.07.1975 - VIII R 61/71

    Betragsausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gewährte Investitionszulage -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 9 K 9068/20
    Jede Zuwendung an die Gesellschafter bzw. Genossen, durch die das Vermögen einer Kapitalgesellschaft ohne eine Kapitalherabsetzung gemindert wurde, ist als Kapitalertrag anzusehen, unabhängig davon, welche Umstände die Ausschüttung ermöglicht haben (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.1975, VIII R 61/71, BStBl II 1975; Ratschow in Blümich, EStG , Stand 3/2021, § 20Rdnr. 104).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 - 6 K 6042/20

    Mietminderung der Kaltmiete der Genossenschaftsmitglieder einer

    Die - vom Beklagten erstmalig im Klageverfahren geltend gemachte - Annahme einer Gewinnverwendung würde im Widerspruch zu dem Urteil des Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2021 zum Az. 9 K 9068/20, das die steuerliche Beurteilung des streitigen Sachverhalts auf Ebene der Genossenschaftsmitglieder zum Gegenstand habe, stehen.
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