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   FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13   

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https://dejure.org/2014,19717
FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13 (https://dejure.org/2014,19717)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2014 - 10 V 10102/13 (https://dejure.org/2014,19717)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 10 V 10102/13 (https://dejure.org/2014,19717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7g Abs 5 EStG 2002, § 7g Abs 4 EStG 2002, § 6a EStG 2002, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 69 Abs 2 S 2 FGO
    Höhe des Gewinnzuschlags nach § 7g Abs. 5 EStG bei Ansparabschreibung nur in Höhe von 10% - Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung wegen fehlender Erprobung - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Körperschaft , Gewerbesteuer- und Gewerbesteuermessbeträge 2004 bis 2006 sowie Umsatzsteuer 2005, 2006

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung sowie eines Gewinnzuschlags in einem Steuerbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Gewinnzuschlags nach § 7g Abs. 5 EStG bei Ansparabschreibung nur in Höhe von 10% der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten Zuführung zur Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Höhe des Gewinnzuschlags nach § 7g Abs. 5 EStG bei Ansparabschreibung nur in Höhe von 10% der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Zuführung zur Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung - Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Ansparrücklage
    Auflösung der Rücklage
    Auflösung nach § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG
    Gewinnzuschlag

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1713
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.01.2011 - I B 118/10

    Abzinsung von Gesellschafterdarlehen - Schätzung der Restlaufzeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13
    Das gilt auch für unverzinsliche Gesellschafterdarlehen (BFH-Beschluss vom 5. Januar 2011 - I B 118/10, BFH/NV 2011, 986, Tz. 3 m.w.N.), und zwar selbst dann, wenn sie nach § 32a GmbHG a.F. als eigenkapitalersetzend anzusehen sind (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2009 - I R 4/08, BStBl. II 2010, 177, Tz. 17).

    Es unterliegt zudem nach gefestigter Rechtsprechung keinem Zweifel, dass auch Gesellschafterdarlehen, die nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften mit einer Frist von drei Monaten kündbar sind (vgl. § 488 BGB), abzuzinsen sind, wenn zum Bilanzstichtag aufgrund der tatsächlichen Umstände der Schluss gerechtfertigt ist, die Darlehen würden nicht gekündigt werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 986).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (in BFH/NV 2011, 986, Tz. 4) ist anerkannt, dass die mutmaßliche restliche Laufzeit von Verbindlichkeiten, deren Fälligkeit nicht vom Leben einer oder mehrerer bestimmter Personen abhängt, zu schätzen ist und dass dabei auf die Erkenntnisse zum Bilanzstichtag und nicht auf die tatsächliche spätere Rückführung der Darlehen abzustellen ist.

  • BFH, 16.02.2005 - VI R 37/04

    Bemessungsgrundlage für die 1 v.H.-Regelung umfasst auch den Aufpreis für ein

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13
    Insbesondere die Aufpreise für werkseitig zusätzlich eingebaute Ausstattungen (Sonderausstattung) erhöhen den Listenpreis des Fahrzeugs entsprechend (BFH-Urteile vom 16. Februar 2005 - VI R 37/04, BStBl. II 2005, 563; vom 13. Oktober 2010 - VI R 12/09, BStBl. II 2011, 361).

    Das gilt auch für werkseitig in ein Fahrzeug fest eingebaute Telekommunikationsgeräte (BFH in BStBl. II 2005, 563).

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6326/10

    Körperschaftsteuer 2008; Gewerbesteuermessbetrag 2008

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13
    Gleiches gilt bei einem sog. Management-buy-out, bei dem der bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "aufkauft" und sodann in Gestalt einer Kapitalgesellschaft fortführt (zum Ganzen FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 6326/10, EFG 2014, 482, m.w.N.).

    Verlustphasen kommen auch bei erfolgreichen und erst recht bei neugegründeten Unternehmen nicht selten vor und sprechen daher nicht grundsätzlich gegen die Erteilung einer Pensionszusage (FG Berlin-Brandenburg in EFG 2014, 482).

  • BFH, 13.10.2010 - VI R 12/09

    Private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen - Kein Einbezug von Kosten für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13
    Insbesondere die Aufpreise für werkseitig zusätzlich eingebaute Ausstattungen (Sonderausstattung) erhöhen den Listenpreis des Fahrzeugs entsprechend (BFH-Urteile vom 16. Februar 2005 - VI R 37/04, BStBl. II 2005, 563; vom 13. Oktober 2010 - VI R 12/09, BStBl. II 2011, 361).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 4/04

    VGA: nicht durchgeführte Gehaltsvereinbarung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13
    der Gründe; vom 20. Oktober 2004 - I R 4/04, BFH/NV 2005, 723, unter II.1.a) der Gründe).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 87/02

    VGA bei Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird dabei in der Regel angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 - I R 87/02, BFH/NV 2004, 736, unter II.1.
  • BFH, 06.10.2009 - I R 4/08

    Abzinsung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13
    Das gilt auch für unverzinsliche Gesellschafterdarlehen (BFH-Beschluss vom 5. Januar 2011 - I B 118/10, BFH/NV 2011, 986, Tz. 3 m.w.N.), und zwar selbst dann, wenn sie nach § 32a GmbHG a.F. als eigenkapitalersetzend anzusehen sind (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2009 - I R 4/08, BStBl. II 2010, 177, Tz. 17).
  • BFH, 17.12.1998 - I B 101/98

    Geschäftsstelle als Betriebsstätte einer ausländischen (hier: ungarischen)

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 10 V 10102/13
    Irgendeine vage Erfolgsaussicht genügt nicht (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1998 - I B 101/98, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1999, 753; Koch in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 7. Auflage 2010,.
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