Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 7 K 7032/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 34 Abs 1 EStG 2009, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG 2009, § 34 Abs 2 Nr 4 EStG 2009, § 24 Nr 1 Buchst a EStG 2009, § 93 EStG 2009
Abgeltung einer Kleinbetrags-Riester-Rente durch eine Einmalzahlung ist nicht nach § 34 EStG begünstigt - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Kleinbetragsrente als Einmalzahlung | Keine Steuerbegünstigung bei Abgeltung einer Kleinbetrags-Riester-Rente durch eine Einmalzahlung
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 7 K 7032/16
- BFH, 01.06.2019 - X R 7/18
- FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2019 - 7 K 7032/16
- BFH, 11.06.2019 - X R 7/18
- FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2020 - 7 K 7032/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.09.2016 - X R 23/15
Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einem …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 7 K 7032/16
Nachdem der Berichterstatter die Kläger auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20.09.2016 (X R 23/15, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2017, 347) hingewiesen hat, haben die Kläger erklärt, das genannte BFH-Urteil betreffe einen nicht vergleichbaren Sachverhalt, weil es dort um eine betriebliche Altersversorgung gegangen sei, hier jedoch um eine private Altersvorsorge (sog. Riester-Vertrag).Denn der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist nicht auf bestimmte Einkunftsarten beschränkt, als "Vergütung" in diesem Sinne kommen alle Vorteile von wirtschaftlichem Wert in Betracht, die der Steuerpflichtige im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erzielt, und die "Tätigkeit" besteht bei Alterseinkünften in der früheren Leistung von Beiträgen (BFH, Urteil vom 20.09.2016 X R 23/15, BStBl II 2017, 347, II. 2. a) b) der Gründe m. w. N.).
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind nur dann außerordentlich, wenn die Zusammenballung der Einkünfte nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkünfteerzielung entspricht (BFH, Urteil vom 20.09.2016 X R 23/15, BStBl II 2017, 347, II. 2. c) der Gründe m. w. N.).
- BFH, 24.06.2009 - IV R 94/06
Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 7 K 7032/16
Weiter setzt der Begriff der Entschädigung i. S. v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst oder vom Steuerpflichtigen selbst unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck herbeigeführt worden ist; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH, Urteil vom 24.06.2009 - IV R 94/06, BFH/NV 2009, 1877, II. 2. a) der Gründe m. w. N.).
- BFH, 11.06.2019 - X R 7/18
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Kapitalabfindung von …
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 24.01.2018 - 7 K 7032/16 aufgehoben.