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   FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 11 K 2484/04   

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https://dejure.org/2009,29179
FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 11 K 2484/04 (https://dejure.org/2009,29179)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2009 - 11 K 2484/04 (https://dejure.org/2009,29179)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2009 - 11 K 2484/04 (https://dejure.org/2009,29179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In Abrechnungsbescheid vorgenommene Umbuchung des durch Aufhebung des Jahres-Umsatzsteuerbescheids begründeten Erstattungsanspruchs auf das Steuerkonto eines anderen Unternehmens auch nicht unter Berücksichtigung von Treu und Glauben rechtmäßig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    In Abrechnungsbescheid vorgenommene Umbuchung des durch Aufhebung des Jahres-Umsatzsteuerbescheids begründeten Erstattungsanspruchs auf das Steuerkonto eines anderen Unternehmens auch nicht unter Berücksichtigung von Treu und Glauben rechtmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.08.2001 - VII R 94/99

    Umsatzsteuer-Erstattung bei Organschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 11 K 2484/04
    Dies reicht jedoch für eine notwendige Beiladung nicht aus (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 23.08.2001 - VII R 94/99 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 2002, 330).

    Die Begründung der Zahlungsverpflichtung ist nicht Gegenstand des Abrechnungsbescheides; sie wird im Gegenteil vorausgesetzt (vgl. BFH, Urteil vom 23.08.2001 - VII R 94/99 -, a.a.O., m.w.N.).

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes derjenige, dessen - möglicherweise nur vermeintliche - Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (vgl. BFH, Urteil vom 23.08.2001 - VII R 94/99 -, a.a.O.; BFH, Urteil vom 25.07.1989 - VII R 118/87 -, BStBl II 1990, 41 ).

    Zwar hat der Bundesfinanzhof für die Organschaft, also im Verhältnis zwischen Organgesellschaft und Organträger, nicht ausgeschlossen, dass aus Treu und Glauben ein Anspruch des Finanzamtes gegenüber der Organgesellschaft auf Abschluss eines Verrechnungsvertrages zu Gunsten der umsatzsteuerlichen Mutter hergeleitet werden oder treuwidriges Verhalten dergestalt Berücksichtigung finden könnte, dass durch Abgabe unzutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen eine zutreffende Erfassung der Unternehmensumsätze durch das Finanzamt vereitelt würde (BFH, Urteil vom 23.08.2001 - VII R 94/99 -, a.a.O.).

  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 11 K 2484/04
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes derjenige, dessen - möglicherweise nur vermeintliche - Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem Finanzamt gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (vgl. BFH, Urteil vom 23.08.2001 - VII R 94/99 -, a.a.O.; BFH, Urteil vom 25.07.1989 - VII R 118/87 -, BStBl II 1990, 41 ).

    Die Vorschrift nimmt den Finanzbehörden eine Prüfung zivilrechtlicher Beziehungen, etwa zwischen dem Steuerschuldner und einem zahlenden Dritten oder zwischen Personen, die eine Steuer als Gesamtschuldner zu leisten haben, ab; ein Erstattungsanspruch soll nicht davon abhängen, wer von ihnen - im Innenverhältnis - auf die zu erstattenden Beträge materiell-rechtlich einen Anspruch hat (vgl. BFH, Urteil vom 25.07.1989 - VII R 118/87 -, a.a.O.).

  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 11 K 2484/04
    Zwar kann der Umsatzsteuerjahresbescheid nach Maßgabe der für seine Änderung geltenden gesetzlichen Vorschriften aufgehoben oder geändert werden; sein wirksames Ergehen vorausgesetzt kann er aber nicht mit der Wirkung aufgehoben werden, dass an seiner Stelle wieder die Festsetzungen für die Voranmeldungszeitraum maßgeblich würden (BFH, Urteil vom 29.11.1984 - V R 146/83 -, BStBl II 1985, 370 ).
  • BFH, 04.04.1995 - VII R 82/94

    Anrechnung von Zahlungen, die von Ehegatten auf eine Gesamtschuld geleistet

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 11 K 2484/04
    Eine von einem - wirklichen oder vermeintlichen - Steuerschuldner geleistete Zahlung kann auch grundsätzlich nicht auf die Steuerschuld eines anderen Steuerschuldners angerechnet werden (vgl. BFH, Urteil vom 04.04.1995 - VII R 82/94 -, BStBl II 1995, 492 ), sondern ist gegebenenfalls demjenigen zu erstatten, der im Sinne der vorstehenden Ausführungen als Leistender aufgetreten ist.
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