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   FG Brandenburg, 17.01.2002 - 1 S 2604/01   

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https://dejure.org/2002,12761
FG Brandenburg, 17.01.2002 - 1 S 2604/01 (https://dejure.org/2002,12761)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2002 - 1 S 2604/01 (https://dejure.org/2002,12761)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2002 - 1 S 2604/01 (https://dejure.org/2002,12761)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändungsschutz bei der Kontenpfändung von Freiberuflern; Rückständige Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis ; Rechtmäßigkeit einer erlassenen Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändungsschutz bei der Kontenpfändung von Freiberuflern; Prozesskostenhilfe für das Verfahren 1 K 2350/01

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pfändungsschutz bei der Kontenpfändung von Freiberuflern - Prozesskostenhilfe für das Verfahren 1 K 2350/01

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 662
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.05.1985 - IV R 172/83

    Rücknahme - Steuerverwaltungsakt - Nichtigkeit - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Auszug aus FG Brandenburg, 17.01.2002 - 1 S 2604/01
    Dies gilt jedoch nur bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 09.05.1985 IV R 172/83, Bundessteuerblatt - BStBl.- 1985, 580; vom 17.07.1985 I R 214/82, BStBl. II 1986, 22, 23).
  • BFH, 17.07.1985 - I R 214/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung - Prozeßvoraussetzungen -

    Auszug aus FG Brandenburg, 17.01.2002 - 1 S 2604/01
    Dies gilt jedoch nur bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 09.05.1985 IV R 172/83, Bundessteuerblatt - BStBl.- 1985, 580; vom 17.07.1985 I R 214/82, BStBl. II 1986, 22, 23).
  • LG Braunschweig, 08.10.1997 - 8 T 566/97
    Auszug aus FG Brandenburg, 17.01.2002 - 1 S 2604/01
    In diesem Fall wäre der Pfändungsschutz von Freiberuflern im Steuerrecht über die Generalklausel des § 258 AO zu gewährleisten (so wohl Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 08.10.1997 8 T 566/97, Rechtspfleger 1998, 78 zu §§ 850 Abs. 3, 765a ZPO ).
  • BFH, 24.10.1996 - VII R 113/94

    Verwaltungsvollstreckung - Pfändungsschutzgrenzen - Straftatbestand der

    Auszug aus FG Brandenburg, 17.01.2002 - 1 S 2604/01
    Stellt der Steuerschuldner einen solchen Antrag bei der vollstreckenden Finanzbehörde (vgl. zur Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde an Stelle des Vollstreckungsgerichts Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 24.10.1996 VII R 113/94, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1997, 308, 310) und lehnt diese diesen ab, so kann der Steuerschuldner diese Ablehnung anfechten und gegebenenfalls eine Verpflichtungsklage gegen die Finanzbehörde erheben, gerichtet auf Beachtung des Vollstreckungsschutzes.
  • LG Kassel, 01.10.1999 - 3 T 610/99
    Auszug aus FG Brandenburg, 17.01.2002 - 1 S 2604/01
    Selbst wenn man diese Norm zur Gewährleistung des Pfändungsschutzes bei Freiberuf lern, die naturgemäß keine wiederkehrenden Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b ZPO bezeichneten Art. haben, entsprechend anwenden wollte (so Landgericht Kassel, Beschluss vom 01.10.1999 3 T 610/99, Rechtspfleger 2000, 118), würde sich dies auf die Rechtmäßigkeit der zuvor ergangenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht auswirken.
  • FG Münster, 13.08.2009 - 7 V 2557/09

    Beachtung der Pfändungsfreigrenzen gem. §§ 319 ff. Abgabenordnung (AO) i.V.m. §§

    Wird dieser abgelehnt, steht dem Vollstreckungsschuldner nach Durchführung des erforderlichen Einspruchsverfahrens die Verpflichtungsklage, gerichtet auf Berücksichtigung des beantragten Vollstreckungsschutzes zur Verfügung (vgl. auch Finanzgericht Brandenburg, EFG 2002, 662).
  • FG Münster, 04.05.2004 - 7 V 1911/04

    Statthafte Antragsart bei Berufen eines Vollstreckungsschuldners auf

    Wird daher eine Forderungspfändung mit der Begründung angefochten, dass eine antragsgebundene Schutzvorschrift verletzt worden sei und ist vor Erlass der Pfändung ein entsprechender Antrag nicht gestellt worden, liegt kein rechtswidriges Verwaltungshandeln vor (so auch Finanzgericht Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2002 1 S 2604/01, EFG 2002, 662), Anfechtungsklage und AdV-Antrag blieben ohne Erfolg.

    Wird dieser abgelehnt, steht dem Vollstreckungsschuldner nach Durchführung des erforderlichen Einspruchsverfahrens die Verpflichtungsklage, gerichtet auf Berücksichtigung des beantragten Vollstreckungsschutzes zur Verfügung (so auch Finanzgericht Brandenburg, EFG 2002, 662).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2006 - 2 K 262/05

    Ablehnung eines Stundungsantrags wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers;

    Ob dem Kläger wegen der angebotenen Ratenzahlungen möglicherweise Vollstreckungsschutz nach § 258 AO zu gewähren gewesen wäre, ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens und würde sich auf die Rechtmäßigkeit der bereits erlassenen Pfändungs- und Einziehungsverfügung nicht auswirken (vgl. auch Finanzgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2002 1 S 2604/01, EFG 2002, 662 - 663).
  • VG Gießen, 31.01.2013 - 8 L 56/13

    Pfändung

    Dies hat zur Folge, dass die Pfändung als rechtmäßig anzusehen ist, wenn es - wie hier - an einem solchen Antrag vor Erlass der Pfändungsverfügung fehlt (vgl. VG Frankfurt, B. v. 16.01.2009 - 5 L 201/08 -, juris, Rdnr. 6; FG Münster, B. v. 04.05.2004 - 7 V 1911/04 AO -, EFG 2004, 1470; ebenso zu § 850 k ZPO; VG München, B. v. 07.04.2009 - M 10 E 09.1176 -, juris, Rdnr. 24 f.; VG Chemnitz, B. v. 01.09.1998 - 1 K 1546/98 -, LKV 1999, 517, 519; FG Bbg, B. v. 17.01.2002 - 1 S 2604/01 -, EFG 2002, 662).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.01.2009 - 5 L 201/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Forderungspfändung in der

    Im einstweiligen Rechtsschutz stellt in solchen Fällen das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die statthafte Antragsart dar (vgl. zum Ganzen Finanzgericht Münster, Beschluss 7 V 1911/04 vom 04. Mai 2004 und Finanzgericht des Landes Brandenburg, Beschluss 1 S 2604/01 vom 17. Januar 2002, zitiert nach Juris).
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