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   FG Bremen, 04.09.2020 - 2 K 199/19 (3)   

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https://dejure.org/2020,46408
FG Bremen, 04.09.2020 - 2 K 199/19 (3) (https://dejure.org/2020,46408)
FG Bremen, Entscheidung vom 04.09.2020 - 2 K 199/19 (3) (https://dejure.org/2020,46408)
FG Bremen, Entscheidung vom 04. September 2020 - 2 K 199/19 (3) (https://dejure.org/2020,46408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen für zu Unrecht gezahltes Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerhinterziehung durch Verschweigen des Wegzugs in das Ausland und unberechtigten Weiterbezug von Kindergeld

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung: Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2020 - 2 K 199/19
    Aufgrund der tatbestandlichen Besonderheiten des § 370 AO kommt dem Wissenselement entscheidende Bedeutung für das Vorliegen des Eventualvorsatzes zu (KG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - (4) 121 Ss 175/16 (205/16) -, wistra 2017, 276 ).
  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 461/85

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2020 - 2 K 199/19
    Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es dem Bürger im Allgemeinen bekannt ist, dass eine Anzeigepflicht gegenüber der Behörde besteht, wenn die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung nachträglich weggefallen sind (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 461/85 -, wistra 1986, 219 ).
  • BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05

    Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2020 - 2 K 199/19
    Deshalb kann das Gericht ohne drohenden Rechtsverlust für die Klägerin in der Streitsache entscheiden (vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2007 - IX R 42/05 -, BFHE 219, 81 , BStBl II 2008, 26 ).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 347/18

    Urteil gegen Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung aufgehoben

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2020 - 2 K 199/19
    Für bedingten Vorsatz reicht es aus, dass der Täter anhand einer laienhaften Bewertung der Umstände erkennt, dass ein Steueranspruch existiert, auf den er einwirkt, sog. "Parallelwertung in der Laiensphäre" (BGH, Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 347/18 -, wistra 2019, 374 m.w.N.).
  • BFH, 19.03.1998 - V R 54/97

    Zinsbescheid bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG Bremen, 04.09.2020 - 2 K 199/19
    Zur Bejahung der Rechtmäßigkeit des Zinsbescheids müssen die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung vorliegen (BFH, Urteil vom 19. März 1998 - V R 54/97 -, BFHE 185, 351 , BStBl II 1998, 466 ).
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