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   FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03   

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https://dejure.org/2003,13555
FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03 (https://dejure.org/2003,13555)
FG Bremen, Entscheidung vom 08.07.2003 - 4 K 48/03 (https://dejure.org/2003,13555)
FG Bremen, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 4 K 48/03 (https://dejure.org/2003,13555)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Finanzrechtswegs; Klage auf Freigabe der Bürgschaft und Herausgabe der Bürgschaftsurkunde ; Öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten; Sachvortrags des Klägers; Rechtsnatur des Klagebegehrens ; Öffentlich-rechtlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Zuständigkeit der Finanzgerichte wegen Freigabe der zur Aufhebung der Aussetzung der Überlassung patentrechtsverletzender Waren und deren Beschlagnahme gestellten Bürgschaft; Zollrecht (einschl. Zolltarif)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Keine Zuständigkeit der Finanzgerichte wegen Freigabe der zur Aufhebung der Aussetzung der Überlassung patentrechtsverletzender Waren und deren Beschlagnahme gestellten Bürgschaft - Zollrecht (einschl. Zolltarif)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.03.1979 - VII R 106/75

    Zulässigkeit des Finanzrechtswegs - Beitreibung einer Hypothekenforderung -

    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    Zu berücksichtigen ist auch, durch welche Rechtssätze der Sachverhalt wesentlich geprägt wird und welche Rechtssätze für die Beurteilung des Klagebegehrens in Anspruch genommen werden können (BFH-Urteil vom 27. März 1979 VII R 106/75 BFHE 127, 314 BStBl II 1979, 442 , BGH-Urteil vom 13. Februar 1968 VI ZR 19/66, BGHZ 49, 282, 285).

    Bei der Ermittlung der Rechtsnatur des Vertragsgegenstandes ist dabei der Gesamtinhalt des Vertrages heranzuziehen (BFH-Urteil in BFHE 127, 314 BStBl II 1979, 442 ).

    Der Beklagte war daran nicht dadurch gehindert, dass er im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgabe, die Einfuhr nachgeahmter Waren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 3295/94 zu verhindern und Patente im Sinne des Patengesetzes zu schützen, tätig geworden ist; denn auch eine Behörde kann sich auf die Ebene des Privatrechts begeben, um durch privatrechtliche Vereinbarungen öffentlich-rechtliche Maßnahmen zu erübrigen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 127, 314 BStBl II 1979, 442 ).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    Für die Zuordnung eines Vertrages zum privaten oder öffentlichen Recht kommt es auf seinen Gegenstand an (GmSOGB, Beschluss vom 10. April 1986, GmS-OGB 1/85 BVerwGE 74, 368 ; BVerwG, Urteil vom 30. April 1976 VII C 63.75, NJW 1976, 2360 m. w. N.).

    Dabei ist für den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einem Träger öffentlicher Verwaltung und einer Privatperson typisch, dass er an die Stelle einer sonst möglichen Regelung durch Verwaltungsakt tritt (vgl. § 54 Satz 2 VwVfG , § 53 AbZ. 1 Satz 2 SGB X - vgl. GmSOGB-Beschluss in BVerwGE 74, 368 ).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1996 - 1 Ws 782/96
    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    Die Rechtsprechung sieht jedoch für die Rechtsverfolgung des von Beschlagnahmen wegen einer Patentverletzung betroffenen Dritten und die Überprüfung der Aussetzung der Überlassung gemäß Art. 7 EG-VO 3295/94 den Zivilrechtsweg für gegeben an (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 88/98, BFHE 191, 155 ; OLG München Beschluss vom 19.03.1997 29 AR 34/96, NJWE-WettbR 1997, 252 ; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.1996 1 Ws 782/96, NStZ-RR 1997, 116 ).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 88/98

    Finanzrechtsweg - Bundesfinanzbehörden - Warenverkehr - Verbote und

    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    Die Rechtsprechung sieht jedoch für die Rechtsverfolgung des von Beschlagnahmen wegen einer Patentverletzung betroffenen Dritten und die Überprüfung der Aussetzung der Überlassung gemäß Art. 7 EG-VO 3295/94 den Zivilrechtsweg für gegeben an (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 88/98, BFHE 191, 155 ; OLG München Beschluss vom 19.03.1997 29 AR 34/96, NJWE-WettbR 1997, 252 ; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.1996 1 Ws 782/96, NStZ-RR 1997, 116 ).
  • OLG München, 19.03.1997 - 29 AR 34/96
    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    Die Rechtsprechung sieht jedoch für die Rechtsverfolgung des von Beschlagnahmen wegen einer Patentverletzung betroffenen Dritten und die Überprüfung der Aussetzung der Überlassung gemäß Art. 7 EG-VO 3295/94 den Zivilrechtsweg für gegeben an (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 88/98, BFHE 191, 155 ; OLG München Beschluss vom 19.03.1997 29 AR 34/96, NJWE-WettbR 1997, 252 ; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.1996 1 Ws 782/96, NStZ-RR 1997, 116 ).
  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 182/87

    Anspruch des Schuldners auf Rückgewähr der Bürgschaft und ggf. auf Herausgabe der

    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    Wer einem anderen aufgrund einer Vereinbarung eine dessen Forderung sichernde Bürgschaft stellt, hat gegenüber dem anderen aus der Sicherungsabrede einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der Bürgschaft (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 1989 IX ZR 182/87, DB 1989, 1081 ).
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag liegt dann vor, wenn er sich auf Sachverhalte bezieht, die von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich geregelt sind (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973 IV C 22.72, BVerwGE 42, 331, 332).
  • FG Köln, 18.12.1997 - 2 K 382/96

    Weigerung der Auskunfterteilung als Verwaltungsakt; Auslegung von Maßnahmen von

    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    Bei der streitgegenständlichen Bürgschaft handelt es sich auch nicht um eine Zollbürgschaft im Sinne von Art. 189 ff. Zollkodex, die beim Erlöschen der Zollschuld gemäß Art. 199 Abs. 2 Zollkodex auf Antrag des Beteiligten von der Zollbehörde freizugeben ist und für deren Freigabe die Durchsetzung im Finanzrechtsweg in Betracht kommt (vgl. FG Berlin, Urteil vom 04.11.1997 7032/97, EFG 1998, 963).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    (GmSOGB - Beschluss vom 10. Juli 1989 GmS-OGB 1/88, NJW 1990, 1527 ; BGH, Urteil vom 5. Februar 1993 V ZR 62/91, NJW 1993, 1656 ).
  • BVerwG, 30.04.1976 - 7 C 63.75

    Grundstückstauschvertrag - Prozeßvergleich - Anliegerbeitragsforderung

    Auszug aus FG Bremen, 08.07.2003 - 4 K 48/03
    Für die Zuordnung eines Vertrages zum privaten oder öffentlichen Recht kommt es auf seinen Gegenstand an (GmSOGB, Beschluss vom 10. April 1986, GmS-OGB 1/85 BVerwGE 74, 368 ; BVerwG, Urteil vom 30. April 1976 VII C 63.75, NJW 1976, 2360 m. w. N.).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

  • BFH, 31.03.2000 - VII B 17/00

    Bürgschaft für Zahlung von Eingangsabgaben

  • BGH, 13.02.1968 - VI ZR 19/66

    Entgangener Gewerbesteuerausgleich

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