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   FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 224/03   

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FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 224/03 (https://dejure.org/2004,29035)
FG Bremen, Entscheidung vom 13.05.2004 - 1 K 224/03 (https://dejure.org/2004,29035)
FG Bremen, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 1 K 224/03 (https://dejure.org/2004,29035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung einer Partenreederei bei der in der Schweiz ansässigen Vertragsreederei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung einer Partenreederei bei der in der Schweiz ansässigen Vertragsreederei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.07.1997 - IV R 58/95

    Gewerbesteuer: Betriebsstätte eines Schiffahrtsunternehmens

    Auszug aus FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 224/03
    Die von den Klägern gegründete Partenreederei steht steuerrechtlich einer OHG gleich, vgl. Urteil des BFH vom 3.7.1997 IV R 58/95 BFHE 184, 185 , BStBl. II 1998, 86.

    Bei einer Personengesellschaft befindet sich der Ort der geschäftlichen Oberleitung dort, "wo der für die Geschäftsführung maßgebende Wille gebildet wird" und wo " die zur Vertretung befugten Personen die ihnen obliegende Geschäftsführertätigkeit entfalten", vgl. Urteil des BFH vom 3.7.1997 IV R 58/95 BFHE 184, 185 , BStBl. II 1998, 86.

    Zu diesen gehören die tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen, "die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt, und solche organisatorischen Maßnahmen, die zur gewöhnlichen Verwaltung der Gesellschaft gehören", vgl. Urteil des BFH vom 3.7.1997 IV R 58/95 a. a. 0. Nicht zu dem Tagesgeschäften sind die Festlegung der Grundsätze der Unternehmenspolitik sowie Entscheidungen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung zu zählen.

    Soweit ein Korrespondentreeder (§ 492 HGB ) bestellt ist, obliegt die Führung der Tagesgeschäfte in der Regel nicht den oft schifffahrtsunkundigen Mitreedern sondern dem Korrespondentreeder, so dass sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit in den Geschäftsräumen des Korrespondentreeders befindet, soweit nicht die Mitreeder laufend durch eigene Beschlüsse auf die Geschäftsführungstätigkeit bestimmenden Einfluss nehmen, vgl. Urteil des BFH vom 3.7.1997 IV R 58/95 a. a. 0.

  • BFH, 26.02.1992 - I R 85/91

    Betriebsstätten-Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts (Art. 10 Abs. 7 S. 1

    Auszug aus FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 224/03
    Ein deutsches Unternehmen im Sinne des DBA-Schweiz ist deshalb auch dann anzunehmen, wenn eine nur in Deutschland ansässige Person ihren gesamten Betrieb ausschließlich in der Schweiz hält, vgl. Urteil des BFH vom 26.2.1992 I R 85/91 BFHE 168, 52, BStBl II 1992, 934 zu 3 c bb.
  • BFH, 01.04.2003 - I R 31/02

    DBA Schweiz: Betrieb von Seeschiffen

    Auszug aus FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 224/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf die Gründe des Gerichtsbescheides vom 1.4.2003 I R 31/02 Bezug genommen.
  • BFH, 01.03.1994 - IV B 6/93

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 FGO )

    Auszug aus FG Bremen, 13.05.2004 - 1 K 224/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH tritt die Bindung des FG sowohl hinsichlich der Gründe ein, die zur Aufhebung des FG-Urteils führen, als auch hinsichtlich der Gründe, die zur Zurückverweisung der Sache an das FG führen, vgl. BFH-Urteil vom 1.3.1994 IV B 6/93 BFHE 174, 103, BStBl. 11 1994, 569. Diese Auslegung entspricht nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift, sondern auch ihrem Zweck.
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