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   FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21 (5)   

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https://dejure.org/2021,58960
FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21 (5) (https://dejure.org/2021,58960)
FG Bremen, Entscheidung vom 27.01.2021 - 1 K 152/21 (5) (https://dejure.org/2021,58960)
FG Bremen, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 1 K 152/21 (5) (https://dejure.org/2021,58960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Übertragung von Kommanditanteilen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zum Zwecke der Unternehmensnachfolge innerhalb einer Familien-Unternehmensgruppe erfolgte Schenkung von Kommanditanteilen an ein für ein Unternehmen der Gruppe tätiges Familienmitglied kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.06.2021 - 3 V 276/21

    Aussetzung der Vollziehung: Kein Arbeitslohn bei unentgeltlicher, bedingungsloser

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Gegen die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn spricht, wenn die Vereinbarung über die Gewährung der Zuwendung keine Ausführungen zu dem Grund der Übertragung oder einer Gegenleistung enthält (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juni 2021 3 V 276/21, Rn. 45, juris).

    Liegt das Motiv der Übertragung in der Regelung der Unternehmensnachfolge, spricht dies gegen die Annahme von Arbeitslohn (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juni 2021 3 V 276/21, Rn. 43, juris).

    Der Umstand, dass die Zuwendung ohne die berufliche Tätigkeit nicht erfolgt wäre, führt nicht zur Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn (vgl. Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juni 2021 3 V 276/21, Rn. 42, juris).

  • BFH, 18.10.2012 - VI R 64/11

    Arbeitslohn von dritter Seite - Verbilligter Bezug von Waren von einem

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Denn ob ein durch den Dritten vermittelter Arbeitslohn des Arbeitgebers vorliegt, beurteilt sich nicht ausschließlich nach dem Empfängerkreis der Drittzuwendung, sondern nach deren Rechtsgrund und damit nicht zuletzt danach, ob der Dritte den Vorteil aus eigenwirtschaftlichem Interesse oder im Interesse des Arbeitgebers gewährt (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2012 VI R 64/11, BFHE 239, 270 , BStBl II 2015, 184 ).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 114/82

    Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Lieferung, Stand: 01.08.2019, § 173, Rn. 56; BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520 ; BStBl II 1985, 492 ; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2004 14 K 317/98, EFG 2005, 85 ).
  • FG Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 14 K 317/98

    Keine erneute Änderung eines Steuerbescheides gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Lieferung, Stand: 01.08.2019, § 173, Rn. 56; BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520 ; BStBl II 1985, 492 ; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2004 14 K 317/98, EFG 2005, 85 ).
  • BFH, 21.05.2014 - I R 42/12

    "Poolung" von Treugeberrechten - Vorliegen eines Treuhandverhältnisses -

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Solche Rechtsbeziehungen zeigen ihre Unabhängigkeit und Eigenständigkeit insbesondere dadurch, dass diese auch selbständig und losgelöst vom Arbeitsverhältnis bestehen könnten (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 2014 I R 42/12, BFHE 246, 119 , BStBl II 2015, 4 ).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Soweit sich die Klägerin auf das BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 53/04, BFHE 215, 12 , BStBl II 2007, 227 berufe, habe der BFH ein Verwertungsverbot verneint.
  • BFH, 01.09.2016 - VI R 67/14

    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Der Beklagte könne sich insoweit nicht auf die BFH-Urteile vom 1. September 2016 ( VI R 67/14, BStBl. II 2017, 69) und 23. Juni 2005 ( VI R 10/03, BStBl. II 2005, 770) berufen.
  • BFH, 23.06.2005 - VI R 10/03

    Zuflusszeitpunkt von Arbeitslohn bei Wandeldarlehensverträgen

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Der Beklagte könne sich insoweit nicht auf die BFH-Urteile vom 1. September 2016 ( VI R 67/14, BStBl. II 2017, 69) und 23. Juni 2005 ( VI R 10/03, BStBl. II 2005, 770) berufen.
  • BFH, 26.06.2014 - VI R 94/13

    Verbilligter Erwerb einer Beteiligung als Arbeitslohn - Tatsache i. S. des § 173

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn die Einnahmen dem Empfänger mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 VI R 94/13, BFH/NV 2014, 1649 ).
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 41/09

    Gebührenverzicht zugunsten von Mitarbeitern eines Vertriebspartners kein

    Auszug aus FG Bremen, 27.01.2021 - 1 K 152/21
    Voraussetzung ist, dass sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 2010 VI R 41/09, BFHE 229, 346 , BStBl II 2010, 1022 ).
  • BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11

    Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer -

  • BFH, 30.06.2011 - VI R 80/10

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen

  • BFH, 14.05.2003 - X R 60/01

    Neue Tatsache, § 173 Abs. 1 AO

  • BFH, 09.11.1984 - VI R 157/83

    Bei Aufhebung der Anordnung einer LSt-Außenprüfung besteht kein Verwertungsverbot

  • BFH, 04.12.1992 - III R 50/91

    Anspruch auf Investitionszulage für die Anschaffung einer Betriebsvorrichtung -

  • FG Hessen, 19.10.2009 - 1 K 2022/08

    Zufluss von geldwerten Vorteilen bei der Veräußerung von vom Arbeitgeber

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