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   FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12 Kg   

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https://dejure.org/2013,40799
FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12 Kg (https://dejure.org/2013,40799)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2013 - 7 K 439/12 Kg (https://dejure.org/2013,40799)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 7 K 439/12 Kg (https://dejure.org/2013,40799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines im Inland ansässigen und selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers - Ausschluss bei Kindergeldbezug in Polen - Höhe der ausländischen Leistung - Anwendbarkeit der der Kollisionsvorschrift des Art. 73 VO (EWG) 1408/71 - Voraussetzung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch eines im Inland ansässigen und selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers - Ausschluss bei Kindergeldbezug in Polen - Höhe der ausländischen Leistung - Anwendbarkeit der der Kollisionsvorschrift des Art. 73 VO (EWG) 1408/71 - Voraussetzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 54/00

    Kindergeld; Auslegung von Gemeinschaftsrecht durch ausländische Behörde,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
    Der Bundesfinanzhof hat bereits in seinem Urteil vom 13.8.2002 VIII R 54/00 (BFHE 200, 204, BStBl. II 2002, 869) zur Überzeugung des Gerichtes zutreffend ausgeführt, dass es der Sache nach nicht unangemessen ist, wenn der Anspruch auf Kindergeld nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates bei einem Selbständigen, der im Inland erwerbstätig ist, ohne hier zu wohnen, nur dann in vollem Umfang zurücktritt, wenn er in einer alle Erwerbstätigen umfassenden Altersversicherung versicherungs- oder beitragspflichtig ist.

    Es ist daher nicht zu beanstanden, dass Arbeitnehmern und Selbständigen das Recht auf Export der deutschen Familienleistungen nur dann gewährt wird, wenn der Berufstätige der Solidargemeinschaft des deutschen Sozialversicherungssystems angehört (BFH Urteil vom 13.8.2002 VIII R 54/00 a.a.O.).

  • EuGH, 12.06.2012 - C-611/10

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, entsandten Arbeitnehmern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
    Der EuGH hat in zwei Entscheidungen vom 12.6.2012 - Az.: C-611/10 und C-612/10 - zu Art. 14 Nr. 1a und Art. 14a Nr. 1a der VO EWG 1408/71 entschieden, dass die Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer dahingehend auszulegen sei, dass sie in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden dem § 65 EStG entgegenstehen, soweit diese nicht zu einer Kürzung des Betrags der Leistungen um die Höhe des Betrags einer in einem anderen Staat gewährten vergleichbaren Leistung, sondern zum Ausschluss der Leistung führt.
  • BFH, 04.08.2011 - III R 56/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 4. 8. 2011 III R 55/08 - Kindergeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, kommt es für die Frage, ob der Geltungsbereich der VO EWG 1408/71 eröffnet ist, nicht darauf an, ob Arbeitnehmer oder Selbständige auch die in diesem Anhang genannten Voraussetzungen erfüllen (vgl. nur Urteil vom 4.8.2011 III R 56/08, BFH/NV 2012, 395 m.w.N.).
  • FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 47/09

    Kindergeldbezug gleichzeitig in mehreren EU-Staaten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.07.2013 - 7 K 439/12
    Aus der Rechtsprechung des EuGH zu den Ansprüchen entsandter Arbeitnehmer und Wanderarbeiter ergibt sich keine Notwendigkeit zu einer entsprechenden Auslegung (so aber wohl FG Köln Urteil vom 30.1.2013 15 K 47/09, EFG 2013, 797).
  • BFH, 16.07.2015 - III R 39/13

    Differenzkindergeld für einen vom persönlichen Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. Juli 2013  7 K 439/12 Kg aufgehoben.
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