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   FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11 AO   

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https://dejure.org/2012,40238
FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11 AO (https://dejure.org/2012,40238)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2012 - 14 K 3649/11 AO (https://dejure.org/2012,40238)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 14 K 3649/11 AO (https://dejure.org/2012,40238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Begründung der Ermessensentscheidung bei Erteilung eines Prüfungsauftrags durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessensunterschreitung bei Auftragsprüfung - Mitteilung der Ermessenserwägungen durch das beauftragte Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 272
  • EFG 2013, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02

    Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    § 102 Satz 2 FGO eröffnet der Behörde hingegen nicht die Befugnis, Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals anzustellen, Ermessensgründe auszuwechseln oder vollständig nachzuholen (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579; vom 20.07.2004 VII R 20/02, BFH/NV 2005, 106).

    Bei einer extensiveren Auslegung des Begriffs "ergänzen" würde die zur Systematik der Ermessensentscheidung und ihrer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit entwickelte Regelung der verschärften Begründungspflicht funktionslos (vgl. BFH, BStBl II 2004, 579).

  • BFH, 10.12.1987 - IV R 77/86

    Die Prüfungsanordnung kann von einem nach § 195 Satz 2 AO mit der Durchführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    Der Erlass der Prüfungsanordnung als solcher darf dabei auch durch das beauftragte Finanzamt vorgenommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 10.12.1987 IV R 77/86, BStBl II 1988, 322).

    Die Beauftragung i.S. des § 195 Satz 2 AO ist eine vom beauftragenden Finanzamt zu treffende Ermessensentscheidung (BFH, BStBl II 1988, 322; Klein/Rüsken, AO, 11. Aufl., § 195 Rz 1), die im Rechtsbehelfs- und Klageverfahren gegen die vom beauftragten Finanzamt erlassenen Prüfungsanordnung zu überprüfen ist.

  • FG Sachsen, 03.11.2009 - 5 K 784/07

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit eines FA bei Änderung des Unternehmenssitzes;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    Auf die Entfaltung geschäftlicher Aktivitäten am neuen Sitz der Gesellschaft komme es gemäß dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 03.11.2009, 5 K 784/07, nicht an.

    Nach dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 03.11.2009, 5 K 784/07, stelle § 20 Abs. 2 AO nur dann auf den Sitz des Steuerpflichtigen ab, wenn sich der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellen lasse.

  • BFH, 27.11.2003 - I B 119/03

    Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    Allerdings bestimmt § 102 Satz 2 FGO einschränkend, dass die Finanzbehörde ihre Ermessenserwägungen bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzgerichtlichen Verfahrens (lediglich) ergänzen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 27.11.2003 I B 119/03, I S 11/03, BFH/NV 2004, 756).

    Wird die Prüfungsanordnung durch das beauftragte Finanzamt erlassen, ist das beauftragte Finanzamt auch gehalten, dem Steuerpflichtigen die im Rahmen der Prüfungsbeauftragung nach § 195 Satz 2 AO als innerdienstlichen Prüfungsauftrag anzustellenden Ermessenserwägungen mitzuteilen und diese ggf. zu ergänzen und zwar in der Prüfungsanordnung selbst oder in der ebenfalls durch das beauftragte Amt zu erlassenden Einspruchsentscheidung (vgl. BFH, BFH/NV 2004, 756).

  • BFH, 02.04.2008 - II R 4/06

    Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    Im anschließenden Rechtsbehelfsverfahren entschied der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 02.04.2008 II R 4/06, dass die Klägerin als Veranstalterin Schuldnerin von Lotteriesteuer sei.
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 20/02

    Einfuhrabgaben für vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    § 102 Satz 2 FGO eröffnet der Behörde hingegen nicht die Befugnis, Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren erstmals anzustellen, Ermessensgründe auszuwechseln oder vollständig nachzuholen (vgl. BFH-Urteile vom 11.03.2004 VII R 52/02, BStBl II 2004, 579; vom 20.07.2004 VII R 20/02, BFH/NV 2005, 106).
  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    Wegen der eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsbefugnis setzt die Rechtsmäßigkeit einer Ermessensentscheidung voraus, dass sie mit Gründen versehen ist, die die Ermessenserwägungen der Behörde erkennen lassen (BFH-Urteil vom 03.02.1981 VII R 86/78, BStBl II 1981, 493 m.w.N.).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 66/90

    Adressierung und Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung durch die Steuerfahndung an

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    Durch die Beauftragung kann nicht nur die örtliche sondern auch die sachliche Zuständigkeit verändert werden (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1991 I R 66/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 595).
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/96

    Ermessensunterschreitung; Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Aufnahme eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens sind u.a. dann nicht beachtet, wenn die Behörde von dem ihr eingeräumten Ermessen keinen Gebrauch macht (sog. Ermessensunterschreitung, BFH-Urteil vom 18.12.2001 VIII R 27/96, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2002, 747; Gräber/von Groll, FGO, Kommentar, 7. Auflage, § 102 Rz 2).
  • FG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 4 K 3252/10

    Zu den Anforderungen an die Erteilung eines ermessensfehlerfreien

    Auszug aus FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 14 K 3649/11
    Offen ist lediglich, ob eine vollumfängliche Nachholung von Ermessenserwägungen durch das beauftragte Finanzamt möglich ist oder ob vom beauftragten Finanzamt nur ursprünglich vom beauftragenden Finanzamt angestellte Ermessenserwägungen nachträglich ergänzend mitgeteilt werden können (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 25.01.2012 4 K 3252/10, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1111).
  • BFH, 08.09.2011 - II R 48/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil II R 47/09 vom 08. 09. 2011 -

  • BFH, 27.11.2003 - I S 11/03

    Rechtmäßigkeit innerdienstlicher Prüfungsaufträge; Mitteilung der zu Grunde

  • FG Sachsen, 12.04.2018 - 4 K 273/14

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung "Gesonderte und einheitliche Feststellung

    Vielmehr ist die Beauftragung i.S. von § 195 Satz 2 AO eine vom beauftragenden Finanzamt zu treffende Ermessensentscheidung, die im Rechtsbehelfs- und Klageverfahren gegen die vom beauftragten Finanzamt erlassenden Prüfungsanordnungen zu überprüfen ist (vgl. BFH-Urteile vom 10.12.1987 IV R 77/86, BStBl II 1988, 322 ; vom 06.08.2013 VIII R 15/12, BStBl II 2014, 232 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012 14 K 3649/11 AO , EFG 2013, 272 ; Klein, AO , 13. Aufl. 2016, § 195 Rn. 14 m.w.N.).

    Denn § 102 Satz 2 FGO ermöglicht nur eine Ergänzung von Ermessenserwägungen und nicht eine vollständige Nachholung der Begründung (vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012 14 K 3649/11 AO , EFG 2013, 272 ).

  • FG Schleswig-Holstein, 19.03.2013 - 1 K 64/10

    Auftragsprüfung nach § 195 Satz 2 AO: fortgesetzte Entscheidungsbefugnis des

    Dies könnte dahingehend (miss-)verstanden werden, dass mit der Auftragserteilung und nach Erlass der Prüfungsanordnung durch das beauftragte Finanzamt nicht nur die Befugnis, über den Einspruch zu entscheiden, bei dem beauftragten Finanzamt liegt, sondern das beauftragte Finanzamt auch befugt ist, eigene Ermessenserwägungen, die für eine Auftragserteilung sprechen, anzustellen, sei es auch nur in Ergänzung der von dem den Auftrag erteilenden Finanzamt übermittelten Erwägungen (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung der Finanzgerichte z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Januar 2012, 4 K 3252/10, EFG 2012, 1111 (Revision anhängig unter dem Aktenzeichen VIII R 15/12) und FG Düsseldorf, Urteil vom 5. Juli 2012, 14 K 3649/11 AO, EFG 2012, 272 (Revision anhängig unter dem Aktenzeichen VIII R 53/12).
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