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FG Düsseldorf, 05.11.2019 - 15 K 3332/18 E,F |
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FG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2019 - 15 K 3332/18 E,F (https://dejure.org/2019,63640)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
FGO § 90a Abs. 2 S. 1
Rechtzeitige Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung in einem Steuerverfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gegenstand des Klagebegehrens: Hinreichende Bezeichnung durch Verweis auf Einspruchsentscheidung - Anforderungen an Antrag auf mündliche Verhandlung
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 05.11.2019 - 15 K 3332/18 E,F
- BFH, 23.11.2020 - VIII B 174/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- FG Köln, 27.10.2016 - 15 K 748/16
Rechtmäßige Nachforderung von Lohnsteuer sowie von Solidaritätszuschlag und …
Auszug aus FG Düsseldorf, 05.11.2019 - 15 K 3332/18
Darüber hinaus teilt der Senat die vom Finanzgericht -FG- Köln im Urteil vom 27.10.2016 15 K 748/16, zitiert nach juris, dort Rn. 40 ff., geäußerte grundsätzliche Kritik an der Rechtsprechung einzelner BFH Senate, die wohl einen schlichten Verweis genügen lassen und das Finanzgericht dann zu weitergehenden Ermittlungen zum Klagebegehren verpflichten, und macht sich die dort vom FG Köln geäußerten Gegenargumente zu eigen (…so i. E. auch etwa Herbert in Gräber, FGO, 9. A., § 65 Rdn. 34 mwN.).
- BFH, 23.11.2020 - VIII B 174/19
Rechtsschutzinteresse eines Antrags auf mündliche Verhandlung gemäß § 90a Abs. 2 …
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 05.11.2019 - 15 K 3332/18 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen.