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   FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14 K 1668/17 Kg   

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FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14 K 1668/17 Kg (https://dejure.org/2018,65572)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2018 - 14 K 1668/17 Kg (https://dejure.org/2018,65572)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 14 K 1668/17 Kg (https://dejure.org/2018,65572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes während des Schulbesuches im (Nicht-EU) Ausland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14 K 1668/17
    Hierfür ist erforderlich, dass die Wohnung dem Berechtigten objektiv wann immer er es wünscht als Bleibe zur Verfügung steht und sie subjektiv zu entsprechender Nutzung bestimmt ist (BFH, Urteil v. 22.4.1994 III R 22/92, juris Rz. 15 m.w.N.).

    Demnach liegt ein inländischer Wohnsitz in der Regel nicht mehr vor, wenn ein Kind auf unbestimmte Zeit im Heimatland der Familie bei Verwandten untergebracht ist, dort die Schule besucht und nur während der Ferienzeiten im Inland ist (BFH, Urteil v. 22.4.1994 III R 22/92, juris Rz. 19 ff.; Urteil v. 27.4.1995 III R 57/93, juris Rz. 12; Beschluss v. 10.8.1998 VI B 21/98, juris Rz. 11).

    Zudem steht die elterliche Wohnung den Kindern in diesen Fällen gerade nicht jederzeit, sondern nur in der Ferienzeit zur Verfügung (BFH, Urteil v. 22.4.1994 III R 22/92, juris Rz. 20 f.).

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14 K 1668/17
    Maßgebliche Kriterien im Einzelfall sind die voraussichtliche Dauer und der Zweck des Auslandsaufenthalts, die Art der Unterbringung im In- und Ausland, die persönliche Bindung im In- und Ausland sowie die Häufigkeit und Dauer der Inlandsaufenthalte (BFH, Urteil v. 25.9.2014 III R 10/14, juris Rz. 19 f.).
  • BFH, 27.04.1995 - III R 57/93

    Keine unbeschränkte Steuerpflicht von Kindern, die im Ausland wohnen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14 K 1668/17
    Demnach liegt ein inländischer Wohnsitz in der Regel nicht mehr vor, wenn ein Kind auf unbestimmte Zeit im Heimatland der Familie bei Verwandten untergebracht ist, dort die Schule besucht und nur während der Ferienzeiten im Inland ist (BFH, Urteil v. 22.4.1994 III R 22/92, juris Rz. 19 ff.; Urteil v. 27.4.1995 III R 57/93, juris Rz. 12; Beschluss v. 10.8.1998 VI B 21/98, juris Rz. 11).
  • BFH, 10.08.1998 - VI B 21/98

    Wohnsitz; ausländisches Kind

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14 K 1668/17
    Demnach liegt ein inländischer Wohnsitz in der Regel nicht mehr vor, wenn ein Kind auf unbestimmte Zeit im Heimatland der Familie bei Verwandten untergebracht ist, dort die Schule besucht und nur während der Ferienzeiten im Inland ist (BFH, Urteil v. 22.4.1994 III R 22/92, juris Rz. 19 ff.; Urteil v. 27.4.1995 III R 57/93, juris Rz. 12; Beschluss v. 10.8.1998 VI B 21/98, juris Rz. 11).
  • FG Niedersachsen, 10.10.2000 - 6 K 795/98

    Kindergeld für türkisch-stämmiges Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14 K 1668/17
    Der Umstand, dass der Kläger und die Kinder deutsche Staatsangehörige sind, kann zwar darauf hindeuten, dass die Familie ihre Zukunft in Deutschland sieht (vgl. FG Niedersachsen, Urteil v. 10.10.2000 6 K 795/98 KI, juris Rz. 23).
  • BFH, 28.04.2022 - III R 12/20

    Kindergeld; Berücksichtigung eines minderjährigen Kindes bei mehr als einjährigem

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 06.12.2018 - 14 K 1668/17 Kg aufgehoben.
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