Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Besteuerung von Einkünften eines Berufskraftfahrers (hier: Deutschland als Wohnsitzstaat und Niederlande als Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Besteuerungsrecht Deutschlands für Arbeitslohn eines niederländischen Berufskraftfahrers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Besteuerungsrecht Deutschlands für Arbeitslohn eines niederländischen Berufskraftfahrers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Besteuerungsrecht Deutschlands für Arbeitslohn eines niederländischen Berufskraftfahrers - Bei Arbeitstagen in den Niederlanden und Deutschland ist Vergütung entsprechend der Angaben zu Fahrtzeiten aufzuteilen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Aufteilung des Arbeitslohnes eines Berufskraftfahrers bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Wohnsitz- oder Drittstaat und im Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16 E
- BFH, 01.06.2022 - I R 45/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 31.03.2004 - I R 88/03
Steuerbefreite Arbeitseinkünfte eines Berufskraftfahrers für Urlaubstage
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16
Ein Berufskraftfahrer wie der Kläger hält sich während der Arbeitsausübung in oder bei seinem Fahrzeug auf (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 88/03, BStBl II 2004, 936).Die dadurch eingetretene Doppelbesteuerung kann der Kläger daher, worauf auch der BFH in einem vergleichbaren Fall hingewiesen hat (Urteil vom 31. März 2004 I R 88/03, BStBl II 2004, 936), nur durch die Einleitung und einen für ihn erfolgreichen Abschluss eines Verständigungsverfahrens (Art. 25 DBA Niederlande 1959) beseitigen.
- FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04
Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten, …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16
Soweit die Tätigkeit im jeweiligen Drittstaat an nicht mehr als 183 Tagen ausgeübt wird, verbleibt das Besteuerungsrecht regelmäßig bei Deutschland (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 6 K 1664/04, FGReport 2005, 82 [Volltext: juris];… BMF-Schreiben vom 12. November 2014 IV B 2 - S 1300/08/10027 2014/0971694, BStBl I 2014, 1467 Rz. 285 ff., und nunmehr BMF-Schreiben vom 3. Mai 2018 IV B 2 - S 1300/08/10027 2018/0353235, BStBl I 2018, 643 Rz. 338 ff.). - BFH, 25.11.2014 - I R 27/13
Tätigkeitsort eines Auslandskorrespondenten in Österreich: kein Einbezug von …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16
Ausschlaggebend ist die physische Anwesenheit im Tätigkeitsstaat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. November 2014 I R 27/13, BStBl II 2015, 448).
- BFH, 01.06.2022 - I R 45/18
Besteuerungsrecht für Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13.11.2018 - 10 K 2203/16 E wird als unbegründet zurückgewiesen.Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat die Klage mit Urteil vom 13.11.2018 - 10 K 2203/16 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2019, 52) als unbegründet abgewiesen.