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   FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16 E   

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https://dejure.org/2018,39277
FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16 E (https://dejure.org/2018,39277)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2018 - 10 K 2203/16 E (https://dejure.org/2018,39277)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2018 - 10 K 2203/16 E (https://dejure.org/2018,39277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Besteuerung von Einkünften eines Berufskraftfahrers (hier: Deutschland als Wohnsitzstaat und Niederlande als Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Besteuerungsrecht Deutschlands für Arbeitslohn eines niederländischen Berufskraftfahrers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Besteuerungsrecht Deutschlands für Arbeitslohn eines niederländischen Berufskraftfahrers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerungsrecht Deutschlands für Arbeitslohn eines niederländischen Berufskraftfahrers - Bei Arbeitstagen in den Niederlanden und Deutschland ist Vergütung entsprechend der Angaben zu Fahrtzeiten aufzuteilen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufteilung des Arbeitslohnes eines Berufskraftfahrers bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Wohnsitz- oder Drittstaat und im Ansässigkeitsstaat des Arbeitgebers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.03.2004 - I R 88/03

    Steuerbefreite Arbeitseinkünfte eines Berufskraftfahrers für Urlaubstage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16
    Ein Berufskraftfahrer wie der Kläger hält sich während der Arbeitsausübung in oder bei seinem Fahrzeug auf (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 88/03, BStBl II 2004, 936).

    Die dadurch eingetretene Doppelbesteuerung kann der Kläger daher, worauf auch der BFH in einem vergleichbaren Fall hingewiesen hat (Urteil vom 31. März 2004 I R 88/03, BStBl II 2004, 936), nur durch die Einleitung und einen für ihn erfolgreichen Abschluss eines Verständigungsverfahrens (Art. 25 DBA Niederlande 1959) beseitigen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04

    Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16
    Soweit die Tätigkeit im jeweiligen Drittstaat an nicht mehr als 183 Tagen ausgeübt wird, verbleibt das Besteuerungsrecht regelmäßig bei Deutschland (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 6 K 1664/04, FGReport 2005, 82 [Volltext: juris]; BMF-Schreiben vom 12. November 2014 IV B 2 - S 1300/08/10027 2014/0971694, BStBl I 2014, 1467 Rz. 285 ff., und nunmehr BMF-Schreiben vom 3. Mai 2018 IV B 2 - S 1300/08/10027 2018/0353235, BStBl I 2018, 643 Rz. 338 ff.).
  • BFH, 25.11.2014 - I R 27/13

    Tätigkeitsort eines Auslandskorrespondenten in Österreich: kein Einbezug von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2018 - 10 K 2203/16
    Ausschlaggebend ist die physische Anwesenheit im Tätigkeitsstaat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. November 2014 I R 27/13, BStBl II 2015, 448).
  • BFH, 01.06.2022 - I R 45/18

    Besteuerungsrecht für Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13.11.2018 - 10 K 2203/16 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg; das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat die Klage mit Urteil vom 13.11.2018 - 10 K 2203/16 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2019, 52) als unbegründet abgewiesen.

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