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   FG Düsseldorf, 18.10.2013 - 12 K 1831/11 AO   

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https://dejure.org/2013,44360
FG Düsseldorf, 18.10.2013 - 12 K 1831/11 AO (https://dejure.org/2013,44360)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2013 - 12 K 1831/11 AO (https://dejure.org/2013,44360)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2013 - 12 K 1831/11 AO (https://dejure.org/2013,44360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftung bei gewerbesteuerlicher Organschaft - Korrektur einer Mitteilung des FA über Zerlegungsanteil einer Betriebsstätte des Organträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2013 - 12 K 1831/11
    Dementsprechend gebiete Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Gewährung von Rechtsschutz bereits gegen die streitgegenständlichen Mitteilungen, dies entspreche der neueren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Oberverwaltungsgericht -OVG- Sachsen-Anhalt vom 17.09.2009, 2 L 228/08) und sei vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt (vom 31.05.2011, 1 BvR 857/07).

    Anders als in dem von der Klägerin zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung angeführten Urteilsfall des OVG Sachsen-Anhalt (vom 17.09.2009 - 2 L 228/08) wird ein von der Gemeinde in einen Haftungsbescheid umgesetztes Entscheidungsergebnis ggf. vom Verwaltungsgericht in entsprechendem Umfang überprüft, eine vom Gericht angenommene Bindung an Entscheidungen der Landesfinanzbehörden wäre grundrechtswidrig (BVerfG, Leitsatz 4 des Beschlusses vom 31.05.2011, 1 BvR 857/07, BVerfGE 129, 1).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2009 - 2 L 228/08

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2013 - 12 K 1831/11
    Dementsprechend gebiete Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) die Gewährung von Rechtsschutz bereits gegen die streitgegenständlichen Mitteilungen, dies entspreche der neueren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Oberverwaltungsgericht -OVG- Sachsen-Anhalt vom 17.09.2009, 2 L 228/08) und sei vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt (vom 31.05.2011, 1 BvR 857/07).

    Anders als in dem von der Klägerin zur Stützung ihrer gegenteiligen Auffassung angeführten Urteilsfall des OVG Sachsen-Anhalt (vom 17.09.2009 - 2 L 228/08) wird ein von der Gemeinde in einen Haftungsbescheid umgesetztes Entscheidungsergebnis ggf. vom Verwaltungsgericht in entsprechendem Umfang überprüft, eine vom Gericht angenommene Bindung an Entscheidungen der Landesfinanzbehörden wäre grundrechtswidrig (BVerfG, Leitsatz 4 des Beschlusses vom 31.05.2011, 1 BvR 857/07, BVerfGE 129, 1).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2013 - 12 K 1831/11
    Bei (allgemeinen) Leistungsklagen ist ein Rechtsschutzbedürfnis zwar im Regelfall zu bejahen; denn wenn die Rechtsordnung ein materielles Recht gewährt, erkennt sie grundsätzlich auch das Interesse dessen, der sich als der Inhaber dieses Rechtes sieht, am gerichtlichen Schutze dieses Rechtes an (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - vom 17.01.1989, 9 C 44/87, BVerwGE 81, 164/165).
  • BFH, 23.11.1993 - VII R 56/93

    Zur Zulässigkeit einer Leistungs- bzw. Feststellungsklage gegen Auskunft des FA

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2013 - 12 K 1831/11
    Insoweit ist die Klage auf etwas Unmögliches gerichtet (vgl. BFH vom 23.11.1993 VII R 56/93 BStBl. 1994 II 356).
  • BFH, 20.04.1983 - VII R 2/82

    Auskunftsersuchen an die Bank - Steuerfahndung, § 23 EGGVG, sachnäheres Gericht,

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2013 - 12 K 1831/11
    Maßgeblich ist die Rechtsnatur des Begehrens, wie sie sich aus dem dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalt ergibt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. vom 20.04.1983 VII R 2/82 BStBl 1983 II 482 m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.02.1980 - IV 109/76
    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.10.2013 - 12 K 1831/11
    Die ungeprüfte Übernahme von Feststellungen oder Stellungnahmen der Landesfinanzbehörden - etwa aus einem vorlaufenden Messbescheidsverfahren - wäre ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig (FG Rheinland-Pfalz vom 26.02.1980 IV 109/76 EFG 1980, 314).
  • BFH, 25.11.2015 - I R 85/13

    Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über die Besteuerungsgrundlagen zur

    Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2013  12 K 1831/11 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf qualifizierte in seinem Urteil vom 18. Oktober 2013  12 K 1831/11 AO (Der Konzern 2014, 124) das Rechtsschutzbegehren als allgemeine Leistungsklage und wies diese mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig ab.

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