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   FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1668/14 E   

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https://dejure.org/2015,15423
FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1668/14 E (https://dejure.org/2015,15423)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2015 - 7 K 1668/14 E (https://dejure.org/2015,15423)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 7 K 1668/14 E (https://dejure.org/2015,15423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung von Steuerschulden zu den Masseverbindlichkeiten bzw. zum insolvenzfreien Vermögen - Einkommensteuer auf Einkünfte aus Leibrenten - Verlangen der Erfüllung zur Insolvenzmasse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung von Steuerschulden zu den Masseverbindlichkeiten bzw. zum insolvenzfreien Vermögen - Einkommensteuer auf Einkünfte aus Leibrenten - Verlangen der Erfüllung zur Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zuordnung von Steuerschulden im Zusammenhang mit Leibrenten

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 21/10

    Einkommensteuer für Lohneinkünfte nach Insolvenzeröffnung keine (vorrangig zu

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2015 - 7 K 1668/14
    Der vorliegende Sachverhalt sei anders zu beurteilen, als der, welcher dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.2.2011 in dem Verfahren VI R 21/10 zugrunde gelegen habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss die Entstehung der Schuld im Sinne dieser Vorschrift auf eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters in Bezug auf die Insolvenzmasse zurückzuführen sein (vgl. BFH Urteil vom 24.2.2011 VI R 21/10, BFHE 232, 318, BStBl II 2011, 520).

    Die Tatsache, dass Erträge zur Masse gezogen werden, begründet nicht zwangsläufig, dass auch eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters vorliegt (vgl. BFH Urteil vom 24.2.2011 VI R 21/10, a.a.O.).

    Einer derart weiten Auslegung des § 55 InsO, der allein regelt, was Masseverbindlichkeiten sind, steht neben dem Wortlaut der Norm auch entgegen, dass nach § 35 InsO der Neuerwerb zur Masse gezogen werden sollte, aber den Neugläubigern nur das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners verbleiben sollte (BFH Urteil vom 24.2.2011 VI R 21/10, a.a.O.).

    Dies soll jedoch nicht gegen den Willen des Insolvenzverwalters möglich sein (BFH Urteil vom 24.2.2011 VI R 21/10, a.a.O.).

  • FG Münster, 28.02.2018 - 9 K 3343/13

    Verfahren/Insolvenzrecht - Zusammenveranlagung und Aufteilung der ESt-Schuld im

    Der vorgenannten Beurteilung steht die Entscheidung des FG Düsseldorf vom 20.05.2015 - 7 K 1668/14 (DStRE 2015, 1267) nicht entgegen.
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