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   FG Düsseldorf, 23.10.2003 - 11 K 5301/01 BG   

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https://dejure.org/2003,9753
FG Düsseldorf, 23.10.2003 - 11 K 5301/01 BG (https://dejure.org/2003,9753)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2003 - 11 K 5301/01 BG (https://dejure.org/2003,9753)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 11 K 5301/01 BG (https://dejure.org/2003,9753)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs "erforderlich" im Sinne des § 138 Abs. 5 Bewertungsgesetzes (BewG); Erforderlichkeit der Feststellung des Bedarfswertes für die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer; Der Begriff der Schenkung im steuerrechtlichen Sinn; Notwendigkeit der Ermittlung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungsteuer; Bedarfsbewertung; Grundstücksübertragung; Wirtschaftliche Einheit; Mehrere Bedachte; Einzelrechtsnachfolge; Einheitliche und gesonderte Feststellung - Erforderlichkeit der einheitlichen Feststellung eines Grundbesitzwertes bei mehreren Beschenkten

  • rechtsportal.de

    Schenkungsteuer; Bedarfsbewertung; Grundstücksübertragung; Wirtschaftliche Einheit; Mehrere Bedachte; Einzelrechtsnachfolge; Einheitliche und gesonderte Feststellung - Erforderlichkeit der einheitlichen Feststellung eines Grundbesitzwertes bei mehreren Beschenkten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit der einheitlichen Feststellung eines Grundbesitzwertes bei mehreren Beschenkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.11.1992 - I R 38/92

    Voraussetzungen für Verlustvortrag und Verlustrücktrag

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2003 - 11 K 5301/01
    Die einheitliche Feststellung gegenüber mehreren Beteiligten soll widersprüchliche Entscheidungen, die durch gesonderte Feststellungen gegenüber mehreren Beteiligten entstehen können, vermeiden und damit eine einheitliche Rechtsanwendung mit der Folge einer gleichmäßigen Besteuerung (§ 85 AO) gewährleisten (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1992 IR 38/92, BFHE 169, 376, BStBl II 1993, 177; FG Baden-Württemberg-Urteil vom 01.12.1999 9 K 360/99, EFG 2000, 1084).

    Mehrfache Ermittlungsarbeiten (z.B. bei der Feststellung eines Grundbesitzwertes für mehrere Beschenkte, die an dem selben Grundstück beteiligt sind) entfallen (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1992 IR 38/92, BFHE 169, 376, BStBl II 1993, 177).

  • BFH, 14.07.1982 - II R 125/79

    Zur gemischten Schenkung bei Erbauseinandersetzung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2003 - 11 K 5301/01
    Im Rahmen der Erbauseinandersetzung liegt eine gemischte freigebige Zuwendung immer dann vor, wenn ein Erbe bei der Auflösung der Erbengemeinschaft mehr erhält, als ihm nach den gesetzlichen Regelungen oder der Verfügung von Todes wegen zusteht, sofern nicht die eingetretene Bereicherung auf Kosten der anderen Erben gerade der Beseitigung einer Ungewissheit oder eines Streites darüber dienen sollte, was dem Erben bei Auflösung der Erbengemeinschaft zugestanden hätte (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.1982 II R 125/79, BFHE 136, 303, BStBl II 1982, 714).
  • FG Baden-Württemberg, 01.12.1999 - 9 K 360/99

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Grundbesitzwerte bei mehreren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2003 - 11 K 5301/01
    Die einheitliche Feststellung gegenüber mehreren Beteiligten soll widersprüchliche Entscheidungen, die durch gesonderte Feststellungen gegenüber mehreren Beteiligten entstehen können, vermeiden und damit eine einheitliche Rechtsanwendung mit der Folge einer gleichmäßigen Besteuerung (§ 85 AO) gewährleisten (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1992 IR 38/92, BFHE 169, 376, BStBl II 1993, 177; FG Baden-Württemberg-Urteil vom 01.12.1999 9 K 360/99, EFG 2000, 1084).
  • BFH, 24.05.2005 - II R 57/03

    Einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts

    Das Finanzgericht (FG) hat mit seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 166 veröffentlichten Entscheidung Bescheid und Einspruchsentscheidung aufgehoben, weil nach seiner Auffassung der Bedarfswert für die Parzelle 2 einheitlich gegenüber dem Kläger und seiner Ehefrau hätte festgestellt werden müssen.
  • FG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 K 4122/02

    Schenkungsteuer; Bedarfsbewertung; Grundstücksübertragung; Mehrere Bedachte;

    Der Senat folgt nicht der von der Finanzverwaltung (vgl. R 124 Abs. 4 Erbschaftsteuerrichtlinien; OFD Köln, Rundverfügung vom 20.02.1998, S 3014 - 18 - St 15 H, DStR 1998, 721) und dem Schrifttum (vgl. Moench, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kommentar, § 12 ErbStG, Rd.Nr. 15; Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/Schuck, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz Kommentar, § 12 Rd.Nr. 26; Rössler/Troll, Bewertungsgesetz Kommentar, § 138 Rd.Nr. 24; Dohm, Fragen des Feststellungsverfahrens bei der Bedarfsbewertung nach den §§ 138 ff. BewG, StW 1997, 227) vertretenen Auffassung, nach der im Rahmen der Feststellung von Grundbesitzwerten für Grundstücke, die mehreren Beschenkten zuzurechnen sind, auf Grund der Einzelrechtsnachfolge keine einheitliche und gesonderte Feststellung erfolgen dürfe, sondern nur eine gesonderte Feststellung gegenüber jedem Beschenkten über die Höhe des Grundbesitzwertes und den Anteil des Beschenkten am Grundbesitzwert vorzunehmen sei (vgl. Urteil des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23.10.2003 11 K 5301/01 BG, EFG 2004, 166).
  • FG Baden-Württemberg, 14.05.2004 - 8 K 175/99

    Einheitliche Feststellung von Grundbesitzwerten bei nach § 138 Abs. 5 Satz 1 BewG

    Insoweit wird hingewiesen auf das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2004, 166 und auf die hierzu bei dem BFH anhängige Revisionssache II R 57/03.
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