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   FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09 StB   

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https://dejure.org/2010,32323
FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09 StB (https://dejure.org/2010,32323)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2010 - 2 K 4730/09 StB (https://dejure.org/2010,32323)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2010 - 2 K 4730/09 StB (https://dejure.org/2010,32323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters bei Vorliegen des Vermögensverfalls; Vermutung des Vermögensverfalls durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 16.09.2009 - VII B 75/09

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    ee) Eine konkrete Gefährdung der Interessen der Auftraggeber kann im Übrigen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (z.B. zuletzt BFH-Beschluss vom 16.9.2009 VII B 75/09 bei juris m.w.N.) nicht verneint werden, wenn festgestellt worden ist, dass ein Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält.

    § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG ist nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs verfassungsgemäß (z.B. BFH-Beschluss vom 16.9.2009 VII B 75/09 bei juris m.w.N.).

    Die Ordnung der Vermögensverhältnisse liegt allein in dem Verantwortungsbereich des Steuerberaters (BFH-Beschluss vom 16.9.2009 a.a.O.).

  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    In den Fällen, in denen der BGH eine solche Ausnahme bejaht hat, wurde der Anwalt nur im Rahmen seiner Anstellung tätig und der Arbeitsvertrag ermöglichte über Sicherungsvorkehrungen und Vertretungsregelungen eine effektive Kontrolle, um zu verhindern, dass der Anwalt mit Mandantengeldern in Berührung kommen konnte (BGH-Beschluss vom 18.10.2004 AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; BGH-Beschluss v. 25.6.2007 AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924).

    cc) Der Streitfall unterscheidet sich auch in anderer Hinsicht von den vom Bundesgerichtshof zugunsten der Rechtsanwälte entschiedenen Fällen (BGH-Beschlüsse vom 18.10.2004 und 25.6.2007 a.a.O.).

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    Der Senat hat neben der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung auch eine im Zeitpunkt seiner Entscheidung veränderte Sachlage zu berücksichtigen, wenn sich aus dieser eine Rechtspflicht zur sofortigen Wiederbestellung ergibt; denn die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Behörde würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in dem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müsste (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 22.8.1995 VII R 63/94, BStBl. 1995 11, 909).

    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Schuldner in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BFH-Urteil v. 22.8.1995 VII R 63/94, BStBl. II 1995, 909).

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    In den Fällen, in denen der BGH eine solche Ausnahme bejaht hat, wurde der Anwalt nur im Rahmen seiner Anstellung tätig und der Arbeitsvertrag ermöglichte über Sicherungsvorkehrungen und Vertretungsregelungen eine effektive Kontrolle, um zu verhindern, dass der Anwalt mit Mandantengeldern in Berührung kommen konnte (BGH-Beschluss vom 18.10.2004 AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; BGH-Beschluss v. 25.6.2007 AnwZ (B) 101/05, NJW 2007, 2924).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    Grundsätzlich bietet nur eine Sozietät, nicht aber eine Einzelkanzlei, die Gewähr dafür, dass die arbeitsvertraglichen Beschränkungen zum Schutz der Mandanten auch während der Urlaubs- und Krankheitszeiten effektiv überwacht werden (BGH-Beschluss vom 5.12.2005 AnwZ (B) 13/05, HFR 2006, 820; bestätigt durch BGH-Beschluss vom 15.9.2008 AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64).
  • BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    Zur Widerlegung ist jedenfalls erforderlich, dass im Arbeitsverhältnis des angestellten Steuerberaters durch arbeitsvertraglich geregelte konkrete, verbindliche, auf Dauer angelegte und kontrollierbare berufliche Beschränkungen eine Gefährdung von Auftraggeber-Interessen als nahezu ausgeschlossen angesehen werden kann (BFH-Urteil vom 4.12.2007 VII R 64/06, BStBl. II 2008, 401; BFH-Beschluss vom 4.9.2008 VII B 11/08, BFH/NV 2009, 51; siehe auch Senatsurteil vom 17.6.2009 2 K 4794/08 StB bei juris).
  • BGH, 15.09.2008 - AnwZ (B) 67/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    Grundsätzlich bietet nur eine Sozietät, nicht aber eine Einzelkanzlei, die Gewähr dafür, dass die arbeitsvertraglichen Beschränkungen zum Schutz der Mandanten auch während der Urlaubs- und Krankheitszeiten effektiv überwacht werden (BGH-Beschluss vom 5.12.2005 AnwZ (B) 13/05, HFR 2006, 820; bestätigt durch BGH-Beschluss vom 15.9.2008 AnwZ (B) 67/07, AnwBl. 2009, 64).
  • BFH, 04.07.2000 - VII R 103/99

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit erfordert daher, dass die (subjektiven) Voraussetzungen zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen dürfen (BFH-Urteil v. 4.7.2000 VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69 m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    Die Möglichkeit, dass der Klägerin zukünftig im Rahmen des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung gewährt werden könnte, steht dem nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 17.12.2009 VII B 71/09, BFH/NV 2010, 699; BFH-Beschluss vom 20.4.2010 VII B 235/09, BFH/NV 2010, 1496).
  • BFH, 18.11.2008 - VII B 119/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Nachweis der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 2 K 4730/09
    Erforderlich ist ein substantiierter und glaubhafter Vortrag, aufgrund dessen mit hinreichender Gewissheit die grundsätzlich beim Vermögensverfall zu unterstellende Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass der Steuerberater seine Berufspflichten unter dem Druck seiner desolaten Vermögenslage verletzen wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 18.11.2008 VII B 119/08, BFH/NV 2009, 614 m.w.N.).
  • BFH, 04.09.2008 - VII B 11/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • BFH, 17.12.2009 - VII B 71/09

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

  • FG Düsseldorf, 17.06.2009 - 2 K 4794/08
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.02.2010 - 12 K 12145/09
  • FG München, 09.10.2013 - 4 K 3537/11

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater rechtmäßig bei möglicher Gefährdung der

    Als Nachweis dafür, dass eine Gefährdung der Interessen der Mandanten ausgeschlossen ist, ist es erforderlich, dass im Arbeitsverhältnis des angestellten Steuerberaters durch arbeitsvertraglich geregelte konkrete, verbindliche, auf Dauer angelegte und kontrollierbare berufliche Beschränkungen eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen als nahezu ausgeschlossen angesehen werden kann (vgl. FG Düsseldorf Urteil vom 25. November 2010, 2 K 4730/09 StB, juris).
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