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   FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06 E   

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FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06 E (https://dejure.org/2010,15913)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2010 - 13 K 3950/06 E (https://dejure.org/2010,15913)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 13 K 3950/06 E (https://dejure.org/2010,15913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen einem Vorschuss und einem Darlehen in einkommenssteuerrechtlicher Hinsicht; Begründung einer vom Grundgeschäft unabhängigen und zusätzlichen Schuld als Abgrenzungskriterium zwischen einem Darlehen und einem Vorschuss auf eine noch zu bewirkende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; BGB § 488
    Betriebseinnahmen bei Einnahme-Überschussrechner; Abgrenzung von Darlehen und Vorschuss in Dreipersonenverhältnissen; Betriebseinnahmen; Einnahme-Überschussrechner; Darlehen; Vorschuss; Dreipersonenverhältnisse; Kreditierung; GEMA-Zahlungen; Musikverlagsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebseinnahmen bei Einnahme-Überschussrechner - Abgrenzung von Darlehen und Vorschuss in Dreipersonenverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Steuerpflichtiger Vorschuss oder Darlehen bei einem Komponisten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung von Darlehen und Vorschuss

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.10.1989 - III R 30/85

    Gewinnermittlung - Überschußrechnung - Erkennbarkeit nach außen - Sammeln von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06
    In dem BFH-Urteil vom 13. Oktober 1989 III R 30-31/85 (BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287) ging es um die Qualifizierung eines "Vorschusses" an einen Handelsvertreter, der später auf die fälligen Provisionen angerechnet werden sollte.

    Anders als beispielsweise in dem dem BFH-Urteil vom 13. Oktober 1989 III R 30-31/85 (BFHE 159, 123, BStBl II 1990, 287) zugrunde liegenden Ausgangsfall würde zudem im Rahmen eines Dreipersonenverhältnisses zwingend eine von der "Anrechnungsverpflichtung" unabhängige, zusätzliche Schuld begründet werden.

  • BFH, 29.04.1982 - IV R 95/79

    Vorschußweise geleistete Honorare sind auch zugeflossen, wenn im Zeitpunkt der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06
    In seinem Urteil vom 29. April 1982 IV R 95/79 (BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593) hatte sich der BFH mit der Abgrenzung einer Pachtvorauszahlung von einem Darlehen zu befassen.

    Die bürgerlich-rechtliche Gestaltung ist insoweit, sofern sie von den Beteiligten ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt wird, auch für die Besteuerung maßgebend (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. April 1982 IV R 95/79, BFHE 136, 94, BStBl II 1982, 593).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 49/06

    Mambo No. 5

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06
    Ob und inwieweit der Verlag daher überhaupt Inhaber der übertragenen Nutzungsrechte ist oder ob und inwieweit diese nicht der GEMA zustehen, gehört zu den umstrittenen Fragen des Musikverlagsrechts (eingehend Grohmann, a.a.O., 68 ff. m.w.N., vgl. auch BGH-Urteil vom 4. Dezember 2008 I ZR 49/06, NJW-RR 2009, 1499).
  • BGH, 06.06.1952 - V ZR 79/51

    Mietvorauszahlung. Wirkung im Konkurs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06
    In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist insoweit anerkannt, dass es der Annahme eines Darlehens nicht entgegensteht, wenn die Parteien im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit eine Tilgung allein im Wege der Aufrechnung vereinbaren (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. Juni 1952 V ZR 79/51, Sammlung der Entscheidungen des BGH --BGHZ-- 6, 202).
  • BFH, 27.06.1963 - IV 111/59 U

    Geltung der allgemeinen Bilanzierungs- und Gewinnermittlungsgrundsätze für die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.02.2010 - 13 K 3950/06
    Dem BFH-Urteil vom 27. Juni 1963 IV 111/59 U (BFHE 77, 586, BStBl III 1963, 534) lag ein Fall zugrunde, in dem es um Abschlagszahlungen der GEMA auf eine zu einem späteren Zeitpunkt ermittelte, endgültige Jahresausschüttung ging.
  • BFH, 02.08.2016 - VIII R 4/14

    Zur steuerlichen Behandlung von in einem Verlagsvertrag vereinbarten sog.

    Aus dieser ergebe sich --im Unterschied zu dem vom FG Düsseldorf im Urteil vom 26. Februar 2010  13 K 3950/06 E (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 313) entschiedenen Fall--, dass weder der Geber der Vorschusszahlung noch der Nehmer derselben eine von dem Grundgeschäft unabhängige Schuld habe begründen wollen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 4 K 4311/10

    Abgrenzung zwischen Darlehen und Vorschuss

    Unter Berufung auf die bereits vorgelegte Stellungnahme von C. sowie das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26. Februar 2010 13 K 3950/06 E (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 313) macht der Kläger geltend, es handele sich auch in seinem Fall um ein Darlehen.
  • FG Nürnberg, 26.11.2013 - 1 K 1884/10

    Klagebefugnis nach § 48 FGO gilt auch für Rechtsschutz gegen

    Der BFH hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Abgrenzung von Vorschuss und Darlehen beschäftigt (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 26.02.2010 13 K 3950/06 E, EFG 2011, 313; m.w.N.).
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