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   FG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4 K 619/23 VE   

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https://dejure.org/2023,35881
FG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4 K 619/23 VE (https://dejure.org/2023,35881)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2023 - 4 K 619/23 VE (https://dejure.org/2023,35881)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2023 - 4 K 619/23 VE (https://dejure.org/2023,35881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Energiesteuerentlastung für den Betrieb elektromagnetischer Wirbelstrombremsen in Motorenprüfständen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.03.2023 - C-571/21

    RWE Power - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von Energieerzeugnissen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4 K 619/23
    Die Regelung ist eng auszulegen, um der durch die Richtlinie eingeführten harmonisierten Besteuerung nicht ihre praktische Wirksamkeit zu nehmen (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - v. 9.3.2023 - C-571/21, RWE Power, Rn. 30).

    Ziel ist die Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Energieerzeugnisses einerseits und des hierdurch unmittelbar erzeugten Stroms andererseits (vgl. EuGH v. 9.3.2023 - C-571/21, RWE Power, Rn. 36, m.w.N.).

  • BFH, 01.12.2009 - VII R 48/08

    Keine doppelte Energiesteuerentlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4 K 619/23
    Eine solche würde zwar der Energiesteuerentlastung entgegenstehen, da andernfalls eine doppelte Entlastung einträte (vgl. BFH, Urteil v. 1.12.2009 - VII R 48/08, BFH/NV 2010, 770, Rn. 11).

    Auch eine unmittelbare Anwendung von Art. 21 Abs. 5 UAbs. 3 Satz 2 EnergieStRL scheidet aus, da die Regelung durch § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG in der jeweils gültigen Fassung hinreichend in nationales Recht umgesetzt worden ist (vgl. BFH, Urteil v. 1.12.2009 - VII R 48/08, BFH/NV 2010, 770, Rn. 12 ff.).

  • BFH, 24.02.2016 - VII R 7/15

    Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4 K 619/23
    Bei einer solchen eliminierenden Nutzung des Stroms handelt es sich um eine Entnahme (BFH, Beschlüsse v. 24.2.2016 - VII R 7/15, BFH/NV 2016, 860, Rn. 10 f. und v. 20.6.2023 - VII R 2/21, juris, Rn. 26 f.).
  • BFH, 30.04.2019 - VII R 10/18

    Stromverbrauch in Transformations- und Umspannanlagen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4 K 619/23
    Weder das StromStG noch die KN differenzieren aber weiter nach einzelnen Stromarten (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil v. 30.4.2019 - VII R 10/18, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2019, 1204, Rn. 15) oder danach, ob der Strom nach den Gegebenheiten im Einzelfall tatsächlich entnommen und gehandelt werden kann.
  • BFH, 20.06.2023 - VII R 2/21

    Stromverbrauch eines Netzbetreibers in Umspannanlagen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4 K 619/23
    Bei einer solchen eliminierenden Nutzung des Stroms handelt es sich um eine Entnahme (BFH, Beschlüsse v. 24.2.2016 - VII R 7/15, BFH/NV 2016, 860, Rn. 10 f. und v. 20.6.2023 - VII R 2/21, juris, Rn. 26 f.).
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