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   FG Hamburg, 02.03.2023 - 4 K 114/22   

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FG Hamburg, 02.03.2023 - 4 K 114/22 (https://dejure.org/2023,10400)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2023 - 4 K 114/22 (https://dejure.org/2023,10400)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2023 - 4 K 114/22 (https://dejure.org/2023,10400)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    Art 79 Abs 1 Buchst a EUV 952/2013, Art 141 Abs 1 Buchst a EUV 2015/2446, Art 158 Abs 2 EUV 2015/2446, Art 138 Buchst a EUV 2015/2446, Art 219 EUV 2015/2447
    Zölle - Reiseverkehr: Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Einfuhrabgaben und Zollzuschlag, wenn bei einer Kontrolle von Reisenden im "Grünen Kanal" mitreisende Personen nicht anwesend sind

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Einfuhrabgaben und Zollzuschlag, wenn bei einer Kontrolle von Reisenden im "Grünen Kanal" mitreisende Personen nicht anwesend sind

 
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  • BFH, 16.03.2007 - VII B 21/06

    Bedeutung des "grünen" Flughafenausgangs

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2023 - 4 K 114/22
    Ein Reisender muss sich insbesondere über die Bedeutung des grünen Ausgangs an den Flughäfen Kenntnis verschaffen, wenn er aus einem Drittland nach Deutschland mit Waren einreist, bei denen es zumindest möglich ist, dass sie anzumelden und für sie Einfuhrabgaben zu entrichten sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468, zur leichtfertigen Steuerverkürzung).
  • FG München, 06.09.2012 - 14 K 1265/11

    Einreisefreimenge nur für persönlich mitgeführtes Reisegepäck

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2023 - 4 K 114/22
    Wo genau sich der Ehemann des Klägers während der Zollkontrolle befunden hat, kann dahinstehen, weil er das vom Kläger mitgeführte Fernglas jedenfalls vor Durchführung der Zollkontrolle verlassen hatte (vgl. ebenso FG München, Urteil vom 6. September 2012 - 14 K 1265/11 -, juris).
  • BFH, 29.07.1981 - VII R 27/79

    Zoll - Flugreisende

    Auszug aus FG Hamburg, 02.03.2023 - 4 K 114/22
    Diese entspricht der Höhe der erhobenen Abgaben (ZollEU und Einfuhrumsatzsteuer), was keinen durchgreifenden Bedenken begegnet (vgl. BFH, Urteil vom 29. Juli 1981 - VII R 27/79 -, BFHE 135, 95).
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