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   FG Hamburg, 17.05.2023 - 4 K 24/21   

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https://dejure.org/2023,16699
FG Hamburg, 17.05.2023 - 4 K 24/21 (https://dejure.org/2023,16699)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2023 - 4 K 24/21 (https://dejure.org/2023,16699)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 4 K 24/21 (https://dejure.org/2023,16699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme der Zollanmeldung und Überlassung der Ware zum zollrechtlich und steuerrechtlich freien Verkehr (hier: Freigabe einer als Pheromone bezeichneten Ware)

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bindung der Zolldienststellen an Entscheidungen der zuständigen Überwachungsbehörden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.05.2022 - VII R 4/19

    Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz

    Auszug aus FG Hamburg, 17.05.2023 - 4 K 24/21
    An die Entscheidung der zuständigen Überwachungsbehörde sind die Zolldienststellen somit jedenfalls dann gebunden, wenn die Entscheidung nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. BFH, Urteil vom 17. Mai 2022, VII R 4/19, juris, Rn. 22 ff., Rn. 33 ff.).(Rn.32) (Rn.33).

    Die Annahme der Zollanmeldung setzt also voraus, dass für die Waren keine Verbote und Beschränkungen gelten (BFH, Urteil vom 17. Mai 2022, VII R 4/19, juris, Rn. 13).

    An die Entscheidung der zuständigen Überwachungsbehörde sind die Zolldienststellen somit jedenfalls dann gebunden, wenn die Entscheidung nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. BFH, Urteil vom 17. Mai 2022, VII R 4/19, juris, Rn. 22 ff., Rn. 33 ff.; FG Hamburg, Urteil vom 24. April 2014, 4 K 78/13, juris, Rn. 18, vgl. Schoenfeld in Krenzler/Herrmann/Niestedt, UZK Art. 134, Rn. 32, Stand April 2022).

    Im Verfahren vor dem Finanzgericht ist folglich nur über die Rechtmäßigkeit des Handelns der Zollbehörden im Zusammenhang mit der Einfuhrüberwachung solcher Produkte zu entscheiden; die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Marktüberwachungsbehörden kann insoweit in dem Verfahren vor dem Finanzgericht nicht überprüft werden (vgl. BFH, Urteil vom 17. Mai 2022, VII R 4/19, juris, Rn. 28).

  • FG Hamburg, 24.04.2014 - 4 K 78/13

    Zollrecht: Einfuhr von Lebensmitteln bei Vorliegen von Verboten und

    Auszug aus FG Hamburg, 17.05.2023 - 4 K 24/21
    An die Entscheidung der zuständigen Überwachungsbehörde sind die Zolldienststellen somit jedenfalls dann gebunden, wenn die Entscheidung nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. BFH, Urteil vom 17. Mai 2022, VII R 4/19, juris, Rn. 22 ff., Rn. 33 ff.; FG Hamburg, Urteil vom 24. April 2014, 4 K 78/13, juris, Rn. 18, vgl. Schoenfeld in Krenzler/Herrmann/Niestedt, UZK Art. 134, Rn. 32, Stand April 2022).
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