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   FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 68/06   

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https://dejure.org/2006,22549
FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 68/06 (https://dejure.org/2006,22549)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20.06.2006 - 4 K 68/06 (https://dejure.org/2006,22549)
FG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 4 K 68/06 (https://dejure.org/2006,22549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 216 Abs. 1, 5; TabakStG § 19
    Sachliche Billigkeitsgründe bei Überführung sichergestellter Tabakwaren in das Eigentum des Bundes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sachliche Billigkeitsgründe bei Überführung sichergestellter Tabakwaren in das Eigentum des Bundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus

    Auszug aus FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 68/06
    Mit anderen Worten: Die sachliche Unbilligkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherstellung und Überführung der Tabakwaren in das Eigentum des Bundes zwar dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint, was anzunehmen ist, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers davon ausgegangen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. nur BFH, Urteil vom 26.5.1994 - IV R 51/93 -, juris; FG Münster, Urteil vom 27.5.2004 - 2 K 1307/02 AO -, juris; BVerfG, Beschluss vom 5.4.1978 - 1 BvR 117/73 -, juris).
  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach

    Auszug aus FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 68/06
    Mit anderen Worten: Die sachliche Unbilligkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherstellung und Überführung der Tabakwaren in das Eigentum des Bundes zwar dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint, was anzunehmen ist, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers davon ausgegangen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. nur BFH, Urteil vom 26.5.1994 - IV R 51/93 -, juris; FG Münster, Urteil vom 27.5.2004 - 2 K 1307/02 AO -, juris; BVerfG, Beschluss vom 5.4.1978 - 1 BvR 117/73 -, juris).
  • FG Münster, 27.05.2004 - 2 K 1307/02

    Überprüfung der Ermessensentscheidung der Finanzbehörden auf Erlass von

    Auszug aus FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 68/06
    Mit anderen Worten: Die sachliche Unbilligkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherstellung und Überführung der Tabakwaren in das Eigentum des Bundes zwar dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint, was anzunehmen ist, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers davon ausgegangen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. nur BFH, Urteil vom 26.5.1994 - IV R 51/93 -, juris; FG Münster, Urteil vom 27.5.2004 - 2 K 1307/02 AO -, juris; BVerfG, Beschluss vom 5.4.1978 - 1 BvR 117/73 -, juris).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08

    Fehlende Entscheidungserheblichkeit der Gültigkeit von § 19 TabStG im Rahmen

    Durch § 19 TabStG wird dabei das Ziel verfolgt, den Handel mit Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu unterbinden (vgl. BTDrucks 12/3432, S. 72; FG Hamburg, Urteil vom 20. Juni 2006 - 4 K 68/06 -, juris, Absatz-Nr. 23; Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, 1996, S. 218).

    Daran anknüpfend wird vertreten, dass der Sinn des § 19 TabStG nicht primär in der Schaffung eines Steuerentstehungstatbestands liege, sondern in der Normierung eines Verbringungsverbots von Tabakwaren aus dem freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten in das Steuergebiet, sofern die deutsche Tabaksteuer nicht durch Verwenden von Steuerzeichen entrichtet worden ist (vgl. Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, 1997, S. 218; Weidemann, ZfZ 2008, S. 97 [99]; auch FG Hamburg, Urteil vom 20. Juni 2006 - 4 K 68/06 -, juris, Absatz-Nr. 23).

  • FG München, 28.10.2021 - 14 K 2488/18

    Abgewiesene Klage im Streit um Überführung sichergestellter Alkoholerzeugnisse in

    Im hier anhängigen Verfahren gegen die Anordnung der Überführung in das Eigentum des Bundes hingegen kann die Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung und der zu treffenden Ermessensentscheidung nicht beanstandet werden (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 20. Juni 2006 4 K 68/06, ECLI:DE:FGHH:2006:0620.4K68.06.0A, Rz. 17; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 260. Lieferung 10.2020, § 216 AO, Rn. 27; Brandis in Tipke/Kruse, aaO., § 216 AO, Rn. 5).
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