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   FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18   

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https://dejure.org/2019,40502
FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18 (https://dejure.org/2019,40502)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.07.2019 - 9 K 22/18 (https://dejure.org/2019,40502)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 9 K 22/18 (https://dejure.org/2019,40502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 EStG
    Die Kosten für einen vorübergehenden Internatsaufenthalt im englischsprachigen Ausland, der vor einer dann wiederum in Deutschland absolvierten Qualifikationsphase zum Abitur stattfindet, sind als Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen keine ...

  • IWW

    § 9 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9
    Die Kosten für einen vorübergehenden Internatsaufenthalt im englischsprachigen Ausland, der vor einer dann wiederum in Deutschland absolvierten Qualifikationsphase zum Abitur stattfindet, sind als Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen keine ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 9
    Anerkennung von Internatskosten als vorweggenommene Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kosten für einen ausländischen Internatsaufenthalt als vorweggenommene Werbungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 22.06.2006 - VI R 5/04

    Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule keine vorab entstandenen

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    Zwar käme dann wieder die frühere BFH-Rechtsprechung zur Anwendung (vgl. zur Rechtsentwicklung Thürmer, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, Stand Dezember 2018, § 9 EStG Rn. 700 Stichwort "Ausbildung/Fortbildung"), wonach ganz allgemein Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme, sofern sie beruflich veranlasst sind, Werbungskosten sein könnten (vgl. hierzu und zu allem Folgenden BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Er beurteilt jedoch seinen persönlichen Fall als "atypischen" im Sinne des BFH-Urteils vom 22.06.2006 (VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Gerade aber für Schulen, die auf das Fachabitur hinführen, hat der BFH entschieden, dass diese zu den allgemeinbildenden Schulen zählen und entsprechende Kosten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717).

    Bei Anwendung des bereits mehrfach zitierten BFH-Urteils vom 22.06.2006 (VI R 5/04, BStBl. II 2006, 717) ist zweifelhaft, ob im Fall des FG ein Abzug der Kosten für das College als allgemeinbildende Maßnahme überhaupt in Betracht gekommen wäre.

  • FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05

    Einkommensteuer: Kosten eines Erststudiums und zwecks Studienplatzerlangung

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    Im Übrigen bezieht sich der Kläger zur beruflichen Veranlassung auf ein Urteil des Finanzgerichts - FG - Hamburg (vom 05.07.2005, Az. 1 K 87/05), wonach Kosten für einen allgemeinen Spracherwerb als Werbungskosten anerkannt worden seien.

    Auch das vom Kläger angeführte Urteil des FG Hamburg (vom 05.07.2006 - 1 K 87/05, EFG 2007, 25) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Eine Divergenz zu dem Urteil des FG Hamburg vom 05.07.2006 (1 K 87/05, EFG 2007, 25) liegt - soweit man dieses Urteil im hier zu entscheidenden Punkt nicht ohnehin als überholt betrachtet - mangels Vergleichbarkeit der Fälle nicht vor (siehe oben).

  • BFH, 15.03.2012 - III R 58/08

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderungen an

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    Daneben wies er auf vier Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - hin (vom 15.03.2012, BStBl. II 2012, 743; vom jeweils 09.06.1999, BStBl. II 1999, 710, bzw. Az. VI R 4/99 und vom 23.07.1999, Az. VI R 187/98).

    Soweit sich der Kläger auf diverse BFH-Urteile beruft (vom jeweils 09.06.1999 - VI R 143/98, BStBl. II 1999, 710 bzw. VI R 4/99, BFH/NV 2000, 26; vom 23.07.1999 - VI R 187/98, BFH/NV 2000, 38 und vom 15.03.2012 - III R 58/08, BStBl. II 2012, 743), ist darauf hinzuweisen, dass es in diesen Urteilen um die Frage ging, ob Sprachaufenthalte im Ausland eine Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts darstellen.

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 143/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    Daneben wies er auf vier Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - hin (vom 15.03.2012, BStBl. II 2012, 743; vom jeweils 09.06.1999, BStBl. II 1999, 710, bzw. Az. VI R 4/99 und vom 23.07.1999, Az. VI R 187/98).

    Soweit sich der Kläger auf diverse BFH-Urteile beruft (vom jeweils 09.06.1999 - VI R 143/98, BStBl. II 1999, 710 bzw. VI R 4/99, BFH/NV 2000, 26; vom 23.07.1999 - VI R 187/98, BFH/NV 2000, 38 und vom 15.03.2012 - III R 58/08, BStBl. II 2012, 743), ist darauf hinzuweisen, dass es in diesen Urteilen um die Frage ging, ob Sprachaufenthalte im Ausland eine Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts darstellen.

  • BFH, 10.12.2003 - VIII B 151/03

    Kindergeld: Berufsausbildung - Vorbereitung auf Promotion

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    Eine einheitliche Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung in § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG und desjenigen im Werbungskostenrecht scheidet nach der Rechtsprechung jedoch aus, weil der Begriff in den jeweiligen Bereichen unterschiedlichen Zwecken dient (vgl. BFH-Beschluss vom 10.12.2003 - VIII B 151/03, BFH/NV 2004, 929).

    Hingegen kommt es im Werbungskostenrecht darauf an, ob ein Steuerpflichtiger Aufwendungen für eigene Bildungsmaßnahmen getragen hat, die in hinreichendem Zusammenhang mit seiner Absicht stehen, Einkünfte zu erzielen, und die deshalb nach dem sog. objektiven Nettoprinzip zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 10.12.2003 - VIII B 151/03, BFH/NV 2004, 929).

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 4/99

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    Daneben wies er auf vier Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - hin (vom 15.03.2012, BStBl. II 2012, 743; vom jeweils 09.06.1999, BStBl. II 1999, 710, bzw. Az. VI R 4/99 und vom 23.07.1999, Az. VI R 187/98).

    Soweit sich der Kläger auf diverse BFH-Urteile beruft (vom jeweils 09.06.1999 - VI R 143/98, BStBl. II 1999, 710 bzw. VI R 4/99, BFH/NV 2000, 26; vom 23.07.1999 - VI R 187/98, BFH/NV 2000, 38 und vom 15.03.2012 - III R 58/08, BStBl. II 2012, 743), ist darauf hinzuweisen, dass es in diesen Urteilen um die Frage ging, ob Sprachaufenthalte im Ausland eine Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts darstellen.

  • BFH, 23.07.1999 - VI R 187/98

    Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    Daneben wies er auf vier Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - hin (vom 15.03.2012, BStBl. II 2012, 743; vom jeweils 09.06.1999, BStBl. II 1999, 710, bzw. Az. VI R 4/99 und vom 23.07.1999, Az. VI R 187/98).

    Soweit sich der Kläger auf diverse BFH-Urteile beruft (vom jeweils 09.06.1999 - VI R 143/98, BStBl. II 1999, 710 bzw. VI R 4/99, BFH/NV 2000, 26; vom 23.07.1999 - VI R 187/98, BFH/NV 2000, 38 und vom 15.03.2012 - III R 58/08, BStBl. II 2012, 743), ist darauf hinzuweisen, dass es in diesen Urteilen um die Frage ging, ob Sprachaufenthalte im Ausland eine Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts darstellen.

  • BFH, 22.07.2003 - VI R 4/02

    WK-Abzug, Aufwendungen für "Master of Laws"-Studium

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    Ebenfalls nicht nachgegangen werden muss den Einwänden des Beklagten, dass die Internatskosten nicht von dem Kläger, sondern von seinen Eltern getragen worden seien (vgl. zur Möglichkeit des abgekürzten Zahlungsweges bei der Begleichung von Ausbildungskosten BFH-Urteil vom 22.07.2003 - VI R 4/02, BFH/NV 2004, 32).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    Er bat darum, die beim Bundesverfassungsgericht - BVerfG - anhängigen Verfahren im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Werbungskostenabzugs für eine erstmalige Berufsausbildung (Az. 2 BvL 23/14 und 2 BvL 24/14) abzuwarten.
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Auszug aus FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
    b) Selbst wenn man § 9 Abs. 6 S. 1 EStG wegen Verfassungswidrigkeit nicht anwendete (vgl. Vorlagebeschlüsse des BFH vom jeweils 17.07.2014 - VI R 2/12, BFH/NV 2014, 1154, und VI R 8/12, BFH/NV 2014, 1170), käme ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht, weshalb ein Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BVerfG ausscheidet.
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

  • BFH, 19.03.2014 - X K 8/13

    Unangemessene Verfahrensdauer bei 34-monatiger Untätigkeit des Finanzgerichts im

  • BFH, 05.03.2014 - XI R 29/12

    Verwendung eines mit hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen PKW für private Zwecke -

  • FG Nürnberg, 23.04.2015 - 6 K 1542/14

    Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für den Besuch eines Deutschkurses zur

  • FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 254/03

    Aufwendungen für den Besuch von Schulen, die mit dem Erwerb der

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