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   FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04   

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FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04 (https://dejure.org/2004,11583)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.12.2004 - 6 V 1483/04 (https://dejure.org/2004,11583)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 6 V 1483/04 (https://dejure.org/2004,11583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 Nr 1 UStG, § 14 UStG, § 3 Abs 1 UStG
    Abgrenzung Lieferung zur sonstiger Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14; UStG § 3 Abs. 1
    Lieferung; Sonstige Leistung; Verfügungsmacht; Einfuhrlizenz; Vorsteuerabzug - Abgrenzung Lieferung zur sonstiger Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Lieferung zur sonstiger Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen italienischer Firmen; Erbringung sonstiger Leistungen durch Zurverfügungstellen von Einfuhrlizenzen; Lizenzrechtliche Würdigung von Einfuhrvorgängen nach den Vorgaben der Europäischen Kommission; Geschäftsmodell der Lizenzbündelung; ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 571
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 56/90

    Zur Frage der Lieferung bei Zuleitung von sog. Pumpstrom an ein

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand (§ 3 Abs. 1 UStG) zugunsten eines Abnehmers führt somit nur dann zu einer Lieferung, wenn nach den Intentionen der Vertragspartner, dem objektiven wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs und nach der Verkehrsauffassung die endgültige Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes im Vordergrund der Leistung steht (BFH-Urteil vom 12.05.1993 XI R 56/90, BStBl II 1993, 847).

    Schließlich ist nach dem BFH-Urteil vom 12.05.1993 XI R 56/90 (BStBl II 1993, 847) die Zuleitung von sog. Pumpstrom an Pumpspeicherkraftwerke als sonstige Leistung zu qualifizieren, weil der wirtschaftliche Gehalt des Vorgangs nicht auf eine (endgültige) Stromlieferung gerichtet ist, sondern auf vorübergehende Speicherung (sog. "Verwahrung von Strom").

  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Im Rahmen des Aussetzungsverfahrens kann das Finanzgericht zwar gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FGO die Vollziehung eines Steuerbescheides mit der Maßgabe aussetzen, dass in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen (BFH-Beschluss vom 10.12.1986 I B 121/86, BStBl II 1987, 389).
  • BFH, 24.05.1993 - V B 33/93

    Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Da im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung wie im Hauptsacheverfahren die Regeln über die objektive Feststellungslast gelten, muss der Antragsteller die entscheidungserheblichen Tatsachen darlegen und glaubhaft machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24.05.1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133; vom 4.6.1996.
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Es ist Sache des Steuerpflichtigen, diese Umstände dem Gericht vorzutragen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 9.1.1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473 sowie BFH-Beschluss VI S 9/66 vom 31.1.1967, BStBl III 1967, 255).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Anm. 86 ff. m.w.N.).
  • BFH, 21.01.1993 - V R 30/88

    Zur zutreffenden Bezeichnung der erbrachten Leistung in Rechnungen als

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, erfordert der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG u.a., dass das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthält, die - ggf. unter Heranziehung weiterer Erkenntnismittel - die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet wird (BFH-Urteil vom 08.09.1994 V R 70/91, BStBl II 1995, 32; BFH-Urteil vom 21.01.1993 V R 30/88, BStBl II 1993, 384).
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895).
  • BFH, 08.09.1994 - V R 70/91

    Bei Rechnungserteilung über andere als die tatsächlich gelieferten Gegenstände

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, erfordert der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG u.a., dass das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthält, die - ggf. unter Heranziehung weiterer Erkenntnismittel - die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet wird (BFH-Urteil vom 08.09.1994 V R 70/91, BStBl II 1995, 32; BFH-Urteil vom 21.01.1993 V R 30/88, BStBl II 1993, 384).
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Eine unbillige Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO ist anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Steuerzahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.11.1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295).
  • BFH, 09.01.1990 - VII B 127/89

    Widerruf der Lagerbewilligung zur Durchführung erstattungsrechtlich begünstigter

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Es ist Sache des Steuerpflichtigen, diese Umstände dem Gericht vorzutragen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 9.1.1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473 sowie BFH-Beschluss VI S 9/66 vom 31.1.1967, BStBl III 1967, 255).
  • BFH, 09.12.1987 - V B 54/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

  • BFH, 18.08.1995 - V R 11/93

    Entscheidung hinsichtlich der Richtigkeit der vom Finazgericht gemachten

  • BFH, 26.10.1967 - V 230/64

    Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr einer entsprechenden Menge von

  • BFH, 19.07.1962 - V 145/59 U

    Hingabe von Samen an einen Unternehmer zur Pflanzenzüchtung als Lieferung im

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