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   FG Hessen, 04.06.2013 - 2 K 2475/11   

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https://dejure.org/2013,37281
FG Hessen, 04.06.2013 - 2 K 2475/11 (https://dejure.org/2013,37281)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.06.2013 - 2 K 2475/11 (https://dejure.org/2013,37281)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 2 K 2475/11 (https://dejure.org/2013,37281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17
    Zum Realisationszeitpunkt eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG bei Durchführung einer Nachtragsliquidation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Realisationszeitpunkt eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG bei Durchführung einer Nachtragsliquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2013 - 2 K 2475/11
    Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hat für den zeitlichen Ansatz eines Auflösungsverlustes nach § 17 des Einkommensteuergesetzes entschieden, dass ein solcher Verlust regelmäßig erst mit Abschluss der Liquidation der betreffenden Kapitalgesellschaft realisiert ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.1.2000 VIII R 63/98, Betriebsberater 2000, 1227; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1.3.2005 VIII R 46/03, BFH/NV 2005, 2171; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8.7.2009 7 K 3183/05, EFG 2009, 1644; Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 32. Auflage, § 17, Textziffer 224).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07

    Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts aus einer GmbH-Beteiligung

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2013 - 2 K 2475/11
    Als Ausnahme von diesem Grundsatz hat die Judikatur entschieden, dass ein Auflösungsverlust nach § 17 des Einkommensteuergesetzes bei einer gesellschaftsrechtlichen Auflösung der Kapitalgesellschaft -zwingend- vor dem Abschluss der Liquidation auszuweisen ist, wenn mit Zuteilungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist, d.h. sobald und soweit feststeht, dass kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.1.2004 VIII R 8/02, BFH/NV 2004, 947) und wenn mit einer wesentlichen Änderung der bereits feststehenden Verluste nicht mehr zu rechnen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.10.2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561; Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 32. Auflage, § 17, Textziffer 224).
  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 8/02

    Wesentliche Beteiligung nach § 17 EStG; Haftung für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2013 - 2 K 2475/11
    Als Ausnahme von diesem Grundsatz hat die Judikatur entschieden, dass ein Auflösungsverlust nach § 17 des Einkommensteuergesetzes bei einer gesellschaftsrechtlichen Auflösung der Kapitalgesellschaft -zwingend- vor dem Abschluss der Liquidation auszuweisen ist, wenn mit Zuteilungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist, d.h. sobald und soweit feststeht, dass kein Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.1.2004 VIII R 8/02, BFH/NV 2004, 947) und wenn mit einer wesentlichen Änderung der bereits feststehenden Verluste nicht mehr zu rechnen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.10.2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561; Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 32. Auflage, § 17, Textziffer 224).
  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 46/03

    Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG - Realisierung

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2013 - 2 K 2475/11
    Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hat für den zeitlichen Ansatz eines Auflösungsverlustes nach § 17 des Einkommensteuergesetzes entschieden, dass ein solcher Verlust regelmäßig erst mit Abschluss der Liquidation der betreffenden Kapitalgesellschaft realisiert ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.1.2000 VIII R 63/98, Betriebsberater 2000, 1227; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1.3.2005 VIII R 46/03, BFH/NV 2005, 2171; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8.7.2009 7 K 3183/05, EFG 2009, 1644; Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 32. Auflage, § 17, Textziffer 224).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3183/05

    Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen - Zeitpunkt der Realisierung des

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2013 - 2 K 2475/11
    Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hat für den zeitlichen Ansatz eines Auflösungsverlustes nach § 17 des Einkommensteuergesetzes entschieden, dass ein solcher Verlust regelmäßig erst mit Abschluss der Liquidation der betreffenden Kapitalgesellschaft realisiert ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.1.2000 VIII R 63/98, Betriebsberater 2000, 1227; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1.3.2005 VIII R 46/03, BFH/NV 2005, 2171; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8.7.2009 7 K 3183/05, EFG 2009, 1644; Ludwig Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 32. Auflage, § 17, Textziffer 224).
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