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   FG Hessen, 10.03.2021 - 9 K 1505/20   

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https://dejure.org/2021,11288
FG Hessen, 10.03.2021 - 9 K 1505/20 (https://dejure.org/2021,11288)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.03.2021 - 9 K 1505/20 (https://dejure.org/2021,11288)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. März 2021 - 9 K 1505/20 (https://dejure.org/2021,11288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sonderausgabenabzug von Kirchensteuer nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berücksichtigung gezahlter und erstatteter Kirchensteuer nach Beendigung der Kirchensteuerpflicht im Rahmen des Sonderausgabenabzugs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.1988 - 5 K 179/87
    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2021 - 9 K 1505/20
    So hat das Finanzgericht --FG-- Münster geurteilt, dass ein Abzug von Kirchensteuer als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG, auch wenn der Zahlung ein Vorauszahlungsbescheid zugrunde liegt, nicht in Betracht komme, wenn die Festsetzung bei Anzeige des Kirchenaustritts durch den Steuerpflichtigen nicht erfolgt wäre (vgl. Urteil vom 23.01.1990 - VI 8163/87 E, EFG 1990, 422; ähnlich FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.1988 - 5 K 179/87, EFG 1988, 313).
  • FG Münster, 23.01.1990 - VI 8163/87

    Einkommensteuer; Abzug von Kirchensteuer als Sonderausgaben

    Auszug aus FG Hessen, 10.03.2021 - 9 K 1505/20
    So hat das Finanzgericht --FG-- Münster geurteilt, dass ein Abzug von Kirchensteuer als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG, auch wenn der Zahlung ein Vorauszahlungsbescheid zugrunde liegt, nicht in Betracht komme, wenn die Festsetzung bei Anzeige des Kirchenaustritts durch den Steuerpflichtigen nicht erfolgt wäre (vgl. Urteil vom 23.01.1990 - VI 8163/87 E, EFG 1990, 422; ähnlich FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.1988 - 5 K 179/87, EFG 1988, 313).
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