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   FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11   

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https://dejure.org/2014,45533
FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11 (https://dejure.org/2014,45533)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2014 - 6 K 2574/11 (https://dejure.org/2014,45533)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2014 - 6 K 2574/11 (https://dejure.org/2014,45533)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1a
    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Modernisierung des Geschäftsbetriebes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Modernisierung des Geschäftsbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1765
  • EFG 2015, 681
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.11.2007 - V R 5/06

    Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem teils

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    Zu deren Begründung trägt sie vor, der BFH habe bereits die Möglichkeit einer partiellen Geschäftsveräußerung in seinem Urteil vom 22.11.2007 (BStBl II 2008, 448) bejaht.

    c) Eine Vorsteuerberichtigung unterbliebe zwar, falls es sich um eine Grundstücksveräußerung im Rahmen einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG gehandelt hätte, weil gemäß § 15a Abs. 6a UStG der maßgebliche Berichtigungszeitraum nicht unterbrochen worden wäre, sondern der Erwerber den bisherigen Berichtigungszeitraum fortgeführt hätte (vgl. Urteil des BFH vom 22.11.2007 V R 5/06, BFHE 219, 442, BStBl II 2008, 448).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin stehen einer solchen rechtlichen Würdigung auch nicht die Grundsätze des Urteils des BFH vom 22.11.2007, V R 5/06, BStBl II 2008, 448 entgegen.

  • BFH, 01.04.2004 - V B 112/03

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    Bei Grundstücksgeschäften führt die Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks zu einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da durch den mit Grundstückserwerb verbundenen Eintritt in den Miet- oder Pachtvertrag ein Vermietungs- oder Verpachtungsunternehmen übernommen wird (Beschluss des BFH vom 01.04.2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802; Urteil des BFH vom 07.07.2005 V R 78/03, BFHE 211, 63, BStBl II 2005, 849).

    33 Schließlich ist eine andere rechtliche Würdigung auch nicht durch den Umstand gerechtfertigt, dass verpachtete bzw. vermietete Gebäudeteile, an denen Teil- bzw. Wohneigentum besteht, Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sein können (vgl. Beschluss des BFH vom 01.04.2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802 und Urteil des BFH vom 5.06.2014, V R 10/13, BFH/NV 2014, 1600).

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    Die Bestimmung bezweckt nach der Rechtsprechung des EuGH, die Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erleichtern und zu vereinfachen (Urteil des EuGH vom 27.11.2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rz. 32) und erfasst dementsprechend die Übertragung von Geschäftsbetrieben und von selbständigen Unternehmensteilen, die als Zusammenfassung materieller und immaterieller Bestandteile ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil bilden, mit dem eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortgeführt werden kann (Urteil des EuGH vom 27.11.2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rz. 39 f.).

    Nicht begünstigt ist die sofortige Abwicklung der übernommenen Geschäftstätigkeit (Urteil des EuGH vom 27.11.2003 C-497/01, Zita Modes, Slg. 2003, I-14393, BFH/NV Beilage 2004, 128 Rz. 44).

  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (Urteile des BFH vom 28.11.2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23.08.2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

    Der Fortsetzung der bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit steht es nicht entgegen, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zuschnitt ändert oder modernisiert (Urteil des BFH vom 23.08.2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).

  • BFH, 30.04.2009 - V R 4/07

    Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    Eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG durch Übertragung eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks liegt auch dann vor, wenn dieses nur teilweise vermietet oder verpachtet ist, die nicht genutzten Flächen aber zur Vermietung oder Verpachtung bestimmt sind, da hinsichtlich dieser Flächen auf die Fortführung der bisherigen Vermietungs- oder Verpachtungsabsicht abzustellen ist (Urteil des BFH vom 30.04.2009 V R 4/07, BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863).

    Wie sich aus dem zitierten Urteil des BFH vom 30.04.2009 (Az. V R 4/07) ergibt, ist es aber bei einem Vermietungsunternehmen grundsätzlich Voraussetzung, dass dieses im bisherigen Umfang vom Erwerber weitergeführt wird.

  • BFH, 05.06.2014 - V R 10/13

    Geschäftsveräußerung im Immobilienbereich

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    33 Schließlich ist eine andere rechtliche Würdigung auch nicht durch den Umstand gerechtfertigt, dass verpachtete bzw. vermietete Gebäudeteile, an denen Teil- bzw. Wohneigentum besteht, Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sein können (vgl. Beschluss des BFH vom 01.04.2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802 und Urteil des BFH vom 5.06.2014, V R 10/13, BFH/NV 2014, 1600).
  • FG Köln, 12.12.2006 - 8 K 1130/05

    Veräußerung eines Bürogebäudes als Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    Zur Beantwortung der Frage, ob sich die unternehmerischen Tätigkeiten vor und nach der Übertragung hinreichend ähneln, ist zumindest dann, wenn Änderungen am Unternehmen im unmittelbaren Zusammenhang mit dessen Veräußerung erfolgen, nicht allein auf einen bestimmten Zeitpunkt, sondern auf die Gesamtumstände abzustellen (anders FG Köln vom 12.12.2006 8 K 1130/05, EFG 2007, 456, nach welchem es für die Frage, ob ein Unternehmen fortgeführt wird, entscheidend nur auf den Zustand des Unternehmens im Übergabezeitpunkt ankommt).
  • BFH, 27.04.2016 - X R 1/15

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    des BFH: X R 1/15.
  • BFH, 06.05.2010 - V R 25/09

    Geschäftsveräußerung durch Grundstücksübertragung ohne Übergang eines

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    § 1 Abs. 1a UStG dient der Umsetzung von Art. 19 und 29 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Abl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1 (MwStSystRL) bzw. der Vorgängernorm Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (6. EG-RL) in nationales Recht und ist entsprechend dieser Bestimmung richtlinienkonform auszulegen (vgl. Urteil des BFH vom 06.05.2010 V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873).
  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Auszug aus FG Hessen, 12.11.2014 - 6 K 2574/11
    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (Urteile des BFH vom 28.11.2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23.08.2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165).
  • BFH, 07.07.2005 - V R 78/03

    Zur Unternehmereigenschaft bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks an den

  • BFH, 06.07.2016 - XI R 1/15

    Zur Geschäftsveräußerung bei einem Geschäftshaus, das vom Veräußerer vollständig

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. November 2014  6 K 2574/11 aufgehoben.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 681 veröffentlicht.

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