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   FG Hessen, 27.07.2017 - 2 K 376/16   

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https://dejure.org/2017,61237
FG Hessen, 27.07.2017 - 2 K 376/16 (https://dejure.org/2017,61237)
FG Hessen, Entscheidung vom 27.07.2017 - 2 K 376/16 (https://dejure.org/2017,61237)
FG Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 2 K 376/16 (https://dejure.org/2017,61237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 2
    Zur Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 N. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anwendung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG bei Lohnzahlungen aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs über vergangene und noch laufende Lohnnachzahlungszeiträume

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.05.2015 - VI R 44/13

    Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit - Verletzung

    Auszug aus FG Hessen, 27.07.2017 - 2 K 376/16
    Dementsprechend ist beim Arbeitnehmer jede Vergütung für eine Tätigkeit, die sich über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst, atypisch zusammengeballt und damit "außerordentlich" im Sinn von § 34 Absatz ein S. 1 des Einkommensteuergesetzes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7.5.2015 VI R 44/13, Bundessteuerblatt II 2015, 890).
  • BFH, 07.08.2014 - VI R 57/12

    Lohnzahlung Dritter - "Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten" nur bei

    Auszug aus FG Hessen, 27.07.2017 - 2 K 376/16
    Die Entlohnung muss vielmehr für sich betrachtet zweckbestimmtes Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit sein, die Vergütung folglich für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. August 2014 VI R 57/12, BFH/NV 2015, 181).
  • FG Münster, 19.09.2019 - 5 K 371/19

    Gewährung des ermäßigten Steuersatzes für bezogene Rentennachzahlung

    Soweit die Nachzahlung für die Monate Januar und Februar 2018 erfolgt ist, stellt dies lediglich eine zeitlich verzögerte Auszahlung der das Jahr 2018 betreffenden laufenden Rentenzahlungen dar, die von vornherein keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S.v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG darstellen kann (FG Hessen, Urteil vom 27.07.2017, 2 K 376/16, EFG 2018, 1449 mit zust. Anm. Wackerbeck).
  • BFH, 16.12.2021 - VI R 10/18

    Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.07.2017 - 2 K 376/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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