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   FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20   

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https://dejure.org/2021,22464
FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20 (https://dejure.org/2021,22464)
FG Hessen, Entscheidung vom 31.05.2021 - 10 K 1597/20 (https://dejure.org/2021,22464)
FG Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 10 K 1597/20 (https://dejure.org/2021,22464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Qualifizierung der Abfindung eines (ehemaligen) Arbeitgebers als Entschädigung i.R.d. ermäßigten Besteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusätzlich nach Wahrnehmung einer "Sprinterklausel" gezahlte Abfindung ist ermäßigt ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung einer zusätzlichen Abfindung im Rahmen einer "Sprinterklausel"

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Ermäßigte Besteuerung gilt auch bei Sprinterklausel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 13.03.2018 - IX R 16/17

    Abfindungszahlung als Entschädigung - außerordentliche Einkünfte

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    IX R 16/17, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2018, 709, Rz. 9; Urteil vom 12.03.2019 IX R 44/17, BStBl II 2019, 574, Rz. 10; jeweils m.w.N.).

    Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG setzt weiterhin voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, soweit er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dass dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand; der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH in BStBl II 2018, 709, Rz. 9).

    Dass der Arbeitnehmer unter solchen Umständen bei Abschluss des Vertrags über die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses unter einem nicht unerheblichen tatsächlichen Druck stand, bedarf dann keiner weiteren tatsächlichen Feststellungen mehr (BFH in BStBl II 2018, 709, Rz. 14).

    Eine Zusammenballung von Einkünften ist nur gegeben, wenn der Steuerpflichtige unter Einschluss der Entschädigung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge, erhalten hätte (vgl. z.B. BFH in BStBl II 2018, 709, Rz. 10).

  • BFH, 09.01.2018 - IX R 34/16

    Entschädigung und Schadenersatz - Einheitsbetrachtung - indizielle Beurteilung

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    Die beiden Entschädigungsleistungen an die Klägerin sind einheitlich zu behandeln; sie wurden beide als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt (vgl. BFH, Urteil vom 11.05.2010 IX R 39/09, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2010, 1801; Urteil vom 09.01.2018 IX R 34/16, BStBl II 2018, 582).
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 4/06 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungen zur Abgeltung eines Anspruchs auf

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    Des Weiteren entfiel zusätzlich die Verpflichtung, den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 21.02.1990 12 RK 20/88, BSGE 66, 219; Urteil vom 07.03.2007 B 12 KR 4/06 R, Juris, Rz. 15 f.).
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    Die Ausübung des Gestaltungsrechts verändert nicht die getroffene Vereinbarung, sondern beruht auf ihr (BAG, Urteil vom 17.12.2015 6 AZR 709/14, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - NZA - 2016, 361, Rz. 43 bei Juris).
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    Des Weiteren entfiel zusätzlich die Verpflichtung, den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung zu erbringen (vgl. BSG, Urteil vom 21.02.1990 12 RK 20/88, BSGE 66, 219; Urteil vom 07.03.2007 B 12 KR 4/06 R, Juris, Rz. 15 f.).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09

    Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    Die beiden Entschädigungsleistungen an die Klägerin sind einheitlich zu behandeln; sie wurden beide als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlt (vgl. BFH, Urteil vom 11.05.2010 IX R 39/09, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2010, 1801; Urteil vom 09.01.2018 IX R 34/16, BStBl II 2018, 582).
  • LAG Hamm, 13.05.2020 - 6 Sa 1940/19

    Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Sprinterklausel

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    Arbeitsrechtlich wird eine derartige Vereinbarung in einem Aufhebungsvertrag auch als "Sprinterklausel" bezeichnet (vgl. etwa BAG, Urteil vom 23.02.2021 5 AZR 314/20, Juris, Rz. 27; LAG Hamm, Urteil vom 13.05.2020 6 Sa 1940/19, Juris, Rz. 58 f.; Holthausen, beck-online Personal-Lexikon, Edition 32 2021, Aufhebungsvertrag - Sprinterklausel/vorzeitiges Ausscheiden; Aszmons, Der Betrieb - DB - 2017, 2227; Besgen, Zeitschrift für Betrieb und Personal - B+P - 2021, 91, 93).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 6 K 1800/03

    Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    Demgegenüber bejaht das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2003 6 K 1800/03, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2004, 307 die Voraussetzungen des § 3 Nr. 9 EStG (in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung) und des § 24 Nr. 1a EStG.
  • BFH, 12.03.2019 - IX R 44/17

    Keine Steuersatzermäßigung für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    IX R 16/17, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2018, 709, Rz. 9; Urteil vom 12.03.2019 IX R 44/17, BStBl II 2019, 574, Rz. 10; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 314/20

    Vergütung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus FG Hessen, 31.05.2021 - 10 K 1597/20
    Arbeitsrechtlich wird eine derartige Vereinbarung in einem Aufhebungsvertrag auch als "Sprinterklausel" bezeichnet (vgl. etwa BAG, Urteil vom 23.02.2021 5 AZR 314/20, Juris, Rz. 27; LAG Hamm, Urteil vom 13.05.2020 6 Sa 1940/19, Juris, Rz. 58 f.; Holthausen, beck-online Personal-Lexikon, Edition 32 2021, Aufhebungsvertrag - Sprinterklausel/vorzeitiges Ausscheiden; Aszmons, Der Betrieb - DB - 2017, 2227; Besgen, Zeitschrift für Betrieb und Personal - B+P - 2021, 91, 93).
  • FG Niedersachsen, 08.02.2018 - 1 K 279/17

    Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz auf

  • BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21

    Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund

    Dementsprechend ist auch die sog. Startprämie in Höhe von 19.250 EUR als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Entschädigung anzusehen (gleicher Ansicht Urteil des Hessischen FG vom 31.05.2021 - 10 K 1597/20, Entscheidungen der Finanzgerichte 2021, 1546, Rz 30, 33 f., rechtskräftig).
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