Rechtsprechung
FG Köln, 04.09.2018 - 2 Ko 2139/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kostenrecht: Schlichter Hinweis auf eine Rechtsprechungsfundstelle lässt keine Erledigungsgebühr entstehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Schlichter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung lässt keine Erledigungsgebühr entstehen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kostenrecht - Keine Erledigungsgebühr für Rechtsprechungsrecherche
Papierfundstellen
- EFG 2018, 1909
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02
Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von …
Auszug aus FG Köln, 04.09.2018 - 2 Ko 2139/18
Eine solche Erklärung ist allerdings unbeachtlich, wenn sie offensichtlich unrichtig ist (vgl. BGH vom 11. Februar 2003 VIII ZB 92/02, NJW 2003, 1534; FG Köln, Beschluss vom 06. Mai 2010, 10 Ko 4314/08, EFG 2010, 1640). - BFH, 12.02.2007 - III B 140/06
Rechtsanwalt; Erledigungsgebühr
Auszug aus FG Köln, 04.09.2018 - 2 Ko 2139/18
Ebenso wie § 24 BRAGO erfordert Nr. 1002 VV RVG dabei eine anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung, die über die überzeugende Begründung sowie die allgemein auf Verfahrensförderung gerichtete Tätigkeit hinausgeht und auf eine Erledigung der Rechtssache ohne förmliche Entscheidung gerichtet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12.02.2007 - III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109). - FG Köln, 06.05.2010 - 10 Ko 4314/08
Geltendmachung von USt im Rahmen eines Kostenfestsetzungsantrages
Auszug aus FG Köln, 04.09.2018 - 2 Ko 2139/18
Eine solche Erklärung ist allerdings unbeachtlich, wenn sie offensichtlich unrichtig ist (vgl. BGH vom 11. Februar 2003 VIII ZB 92/02, NJW 2003, 1534; FG Köln, Beschluss vom 06. Mai 2010, 10 Ko 4314/08, EFG 2010, 1640). - FG Saarland, 02.09.1982 - II 145/82
Auszug aus FG Köln, 04.09.2018 - 2 Ko 2139/18
Soweit in der Vergangenheit der Hinweis eines Bevollmächtigten - außerhalb seiner Klagebegründung - auf ein einschlägiges Urteil des BFH im Falle einer Hauptsachenerledigung als hinreichende Mitwirkungshandlung im Sinne von § 24 BRAGO angesehen wurde (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Beschluss vom 02. September 1982, II 145/82, EFG 1983, 253), lässt sich diese Ansicht auf die heutige Situation nicht übertragen. - FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 1654/17
Kostenfestsetzung: Keine - automatische - Erledigungsgebühr, wenn das …
Auszug aus FG Köln, 04.09.2018 - 2 Ko 2139/18
Es versteht sich von selbst, dass der Prozessbevollmächtigte in möglichst überzeugender Weise die rechtlichen Argumente vorträgt, die dem Begehren seines Mandanten zum Erfolg verhelfen können (ständige Rechtsprechung, vgl. FG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018, 2 Ko 1654/17, juris).