Rechtsprechung
FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
DBA-Polen: unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versteuerung von Einkünften aus einem polnischen Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland bei Anwendbarkeit des DBA Polen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur deutschen Steuerpflicht eines polnischen Handelsgewerbetreibenden mit inländischem Wohnsitz und sowohl einem inländischen als auch einem polnischen Textilienvertriebsgeschäft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Doppelbesteuerung - Zur deutschen Steuerpflicht eines polnischen Handelsgewerbetreibenden mit inländischem Wohnsitz und sowohl einem inländischen als auch einem polnischen Textilienvertriebsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08
- BFH, 17.09.2014 - I R 83/12
Papierfundstellen
- EFG 2013, 637
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 6348/02
Wohnsitz in der BRD; Aktivitätsklausel DBA-Polen
Auszug aus FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08
Anschließend wies der erkennende Senat die hiergegen erhobene Klage 10 K 6348/02 mit Urteil vom 7. Juni 2006 als unbegründet zurück.Der Senat verweist insoweit zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. April 2007 I R 64/06 und sein Urteil vom 7. Juni 2006 10 K 6348/02.
Wegen der Begründung verweist er auf sein Urteil vom 7. Juni 2006 10 K 6348/02.
Insoweit verweist der Senat zur Begründung ebenfalls auf das Urteil vom 7. Juni 2006 10 K 6348/02.
- BFH, 24.04.2007 - I R 64/06
Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne; Voraussetzungen für eine …
Auszug aus FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08
Der Bundesfinanzhof hob das vorstehend benannte Urteil mit Urteil vom 24. April 2007 I R 64/06 auf und verwies die Rechtssache an das Finanzgericht Köln zurück.Der Senat verweist insoweit zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. April 2007 I R 64/06 und sein Urteil vom 7. Juni 2006 10 K 6348/02.
- BFH, 11.08.2011 - V R 50/09
Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer - …
Auszug aus FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt, ist ein im Ausland ansässiger Zeuge bei Auslandssachverhalten nicht von Amts wegen zu laden, sondern muss nach § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung 1977 - AO - in der mündlichen Verhandlung gestellt werden (vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. August 2011, V R 50/09, BFH/NV 2011, 1989, 1993, Rn. 41).
- BFH, 17.09.2014 - I R 83/12
Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess - Zurückverweisung der Sache …
Das FG Köln hat die Klage mit Urteil vom 22. November 2011 10 K 4200/08 (EFG 2013, 637) als unbegründet abgewiesen.