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   FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08   

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https://dejure.org/2011,70933
FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08 (https://dejure.org/2011,70933)
FG Köln, Entscheidung vom 22.11.2011 - 10 K 4200/08 (https://dejure.org/2011,70933)
FG Köln, Entscheidung vom 22. November 2011 - 10 K 4200/08 (https://dejure.org/2011,70933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur deutschen Steuerpflicht eines polnischen Handelsgewerbetreibenden mit inländischem Wohnsitz und sowohl einem inländischen als auch einem polnischen Textilienvertriebsgeschäft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelbesteuerung - Zur deutschen Steuerpflicht eines polnischen Handelsgewerbetreibenden mit inländischem Wohnsitz und sowohl einem inländischen als auch einem polnischen Textilienvertriebsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 637
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 6348/02

    Wohnsitz in der BRD; Aktivitätsklausel DBA-Polen

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08
    Anschließend wies der erkennende Senat die hiergegen erhobene Klage 10 K 6348/02 mit Urteil vom 7. Juni 2006 als unbegründet zurück.

    Der Senat verweist insoweit zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. April 2007 I R 64/06 und sein Urteil vom 7. Juni 2006 10 K 6348/02.

    Wegen der Begründung verweist er auf sein Urteil vom 7. Juni 2006 10 K 6348/02.

    Insoweit verweist der Senat zur Begründung ebenfalls auf das Urteil vom 7. Juni 2006 10 K 6348/02.

  • BFH, 24.04.2007 - I R 64/06

    Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne; Voraussetzungen für eine

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08
    Der Bundesfinanzhof hob das vorstehend benannte Urteil mit Urteil vom 24. April 2007 I R 64/06 auf und verwies die Rechtssache an das Finanzgericht Köln zurück.

    Der Senat verweist insoweit zur Begründung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. April 2007 I R 64/06 und sein Urteil vom 7. Juni 2006 10 K 6348/02.

  • BFH, 11.08.2011 - V R 50/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer -

    Auszug aus FG Köln, 22.11.2011 - 10 K 4200/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der sich der erkennende Senat anschließt, ist ein im Ausland ansässiger Zeuge bei Auslandssachverhalten nicht von Amts wegen zu laden, sondern muss nach § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung 1977 - AO - in der mündlichen Verhandlung gestellt werden (vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. August 2011, V R 50/09, BFH/NV 2011, 1989, 1993, Rn. 41).
  • BFH, 17.09.2014 - I R 83/12

    Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess - Zurückverweisung der Sache

    Das FG Köln hat die Klage mit Urteil vom 22. November 2011  10 K 4200/08 (EFG 2013, 637) als unbegründet abgewiesen.
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