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   FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 5838/97   

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FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 5838/97 (https://dejure.org/2000,17879)
FG Köln, Entscheidung vom 24.05.2000 - 2 K 5838/97 (https://dejure.org/2000,17879)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 2 K 5838/97 (https://dejure.org/2000,17879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuer-Vergütung - Verlängerung der Frist zur Abgabe des Antrags?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Vorsteuer-Vergütung - Verlängerung der Frist zur Abgabe des Antrags?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 5838/97
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 21.10.1999 V R 76/98 (BStBl II 2000, 214 ) die Frist für den Vergütungsantrag nach § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG n.F. ausdrücklich unter Hinweis auf Art. 7 Abs. 1 8. USt-Richtlinie als Ausschlußfrist qualifiziert, die nicht rückwirkend verlängert werden könne.

    § 109 AO findet bereits deswegen keine Anwendung, weil die einschlägigen Regelungen des § 18 Abs. 9 UStG a.F. i.V. mit § 61 Abs. 1 Satz 2 UStDV a.F. spezieller sind (BFH-Urteil vom 21.10.1999 V R 76/98, BStBl. III 2000, 214 zum wortgleichen § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG n.F.).

    Unter einer Ausschlußfrist versteht man eine Handlungsfrist, die für die Wahrnehmung eines Rechts durch die beteiligten gesetzlich bestimmt ist und an deren Versäumung die Rechtsfolge geknüpft ist, daß der Beteiligte mit seinem Recht ausgeschlossen wird (BFH-Urteil vom 21.10.1999, a.a.O.).

  • BFH, 15.07.1999 - V R 52/98

    Frist zur Beantragung der Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 5838/97
    Ausschlußfristen können nicht verlängert werden; jedenfalls ist eine rückwirkende Verlängerung nicht denkbar, weil mit Ablauf der Frist der Rechtsverlust bereits eingetreten ist (BFH-Urteil vom 15.7.1999 V R 52/98, BFH/NV 2000, 98).

    Diese müssen im Verfahren gegen den Vergütungsbescheid vorgebracht werden (BFH-Urteil vom 15.7.1999, a.a.O.).

  • BFH, 14.09.1999 - V B 47/99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei außer Kraft getretenem Recht

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 5838/97
    Hierbei hat sich der Senat vor allem davon leiten lassen, daß die streitige Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft, so daß kein höchstrichterlicher (weiterer) Klärungsbedarf besteht (BFH-Beschlüsse vom 14.9.1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327 ; vom 5.2.1992 I B 93/91, BFH/NV 1992, 646).
  • BFH, 05.02.1992 - I B 93/91

    Freistellung von Einkünften bei nur kurzfristigen Italienaufenthalten

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 5838/97
    Hierbei hat sich der Senat vor allem davon leiten lassen, daß die streitige Rechtsfrage ausgelaufenes Recht betrifft, so daß kein höchstrichterlicher (weiterer) Klärungsbedarf besteht (BFH-Beschlüsse vom 14.9.1999 V B 47/99, BFH/NV 2000, 327 ; vom 5.2.1992 I B 93/91, BFH/NV 1992, 646).
  • FG Köln, 12.03.1998 - 2 K 1661/96

    Gewährung von Vorsteuervergütungen unter rückwirkender Fristverlängerung wegen

    Auszug aus FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 5838/97
    Es kann deshalb dahinstehen, ob es sich bei dem Vergütungsantrag um eine Steuererklärung i.S. des § 149 AO handelt und ob bezüglich der Verlängerbarkeit Vertrauensschutz- und/oder Billigkeitsgesichtpunkte eine Rolle spielen (hierzu ausführlich der erkennende Senat im Urteil 2 K 1661/96 vom 12.3.1998, EFG 1998, 1367 - rechtskräftig).
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